Autor: Fatosphere Editorial

  • Gewichtsstigma und Schizophrenie: Was 301 Patientinnen und Patienten in China berichten

    Gewichtsstigma und Schizophrenie: Was 301 Patientinnen und Patienten in China berichten

    Eine am 22. September 2026 veröffentlichte Studie hat 301 Erwachsene mit der Diagnose Schizophrenie in einer chinesischen psychiatrischen Klinik gefragt, ob sie wegen ihres Körpergewichts beurteilt oder schlechter behandelt wurden. Etwas mehr als die Hälfte sagte ja. Interessanter ist, was das nicht vorhersagte: der Body-Mass-Index.

    Die Arbeit heißt „Perceived weight stigma among adults diagnosed with schizophrenia in China: a cross-sectional study“ und stammt von Jiayuan Peng, Huan Wen, Jianjian Wang, Ka Yan Ho, Xiangmin Tan, Ting Pan und Mei Sun. Sie erschien in Frontiers in Psychology (Band 17, Open Access). Nach Angaben der Autorinnen und Autoren gab es bisher nur eine einzige quantitative Studie zu Gewichtsstigma in dieser Gruppe, eine US-Studie, die erlebtes und verinnerlichtes Stigma erfasste, nicht wahrgenommenes.

    Wer teilgenommen hat

    Die Daten wurden zwischen Juni 2023 und Januar 2024 auf Stationen einer einzelnen psychiatrischen Klinik der Maximalversorgung erhoben, als Gelegenheitsstichprobe. Von 315 Fragebögen wurden 14 ausgeschlossen, weil mehr als 15 Prozent der Angaben fehlten. Übrig blieben 301: 155 Männer und 146 Frauen, Durchschnittsalter 27,0 Jahre. Alle hatten eine Schizophrenie-Diagnose nach ICD-11 und konnten den Fragebogen nach Einschätzung des Klinikpersonals selbst ausfüllen.

    Der mittlere BMI lag bei 23,6 (Spanne 15,0 bis 35,8). Das ist keine Stichprobe von Menschen in größeren Körpern, sondern eine von Menschen mit einer psychiatrischen Diagnose. Das ist für alles Folgende wichtig.

    Wie Stigma gemessen wurde

    Wahrgenommenes Gewichtsstigma wurde mit einem Fragebogen aus zehn Ja-Nein-Fragen (PWSQ) erfasst, Wertebereich 0 bis 10. Wer mindestens eine Frage mit Ja beantwortete, galt als Person mit wahrgenommenem Gewichtsstigma. Das ist eine niedrige Schwelle, die die Studie offen so definiert. Der Mittelwert lag bei 2,2 von 10, rund die Hälfte aller Teilnehmenden erreichte null Punkte.

    Weitere Skalen erfassten verinnerlichte Gewichtsvorurteile (WBIS), psychische Belastung (ein Distress-Thermometer von 0 bis 10), soziale Unterstützung und Bewältigungsstil. Keine der Skalen wurde speziell bei Menschen mit Schizophrenie validiert, was die Autorinnen und Autoren als Einschränkung nennen.

    Die Ergebnisse

    54,2 Prozent der Teilnehmenden (163 von 301) bejahten mindestens eine Frage.

    Im multivariablen Modell hingen drei Größen mit höheren Werten zusammen:

    • Einkommen. Im Vergleich zu Personen mit mehr als 5.000 Yuan im Monat lag der erwartete Wert bei Personen unter 3.000 Yuan etwa 1,7-fach, bei 3.000 bis 5.000 Yuan etwa 1,6-fach höher.
    • Verinnerlichte Gewichtsvorurteile. Jeder zusätzliche Punkt auf der WBIS ging mit einem um etwa 10 Prozent höheren erwarteten Wert einher.
    • Psychische Belastung. Jeder zusätzliche Punkt auf dem Distress-Thermometer ging ebenfalls mit einem um etwa 10 Prozent höheren erwarteten Wert einher.

    Der BMI war nicht signifikant mit wahrgenommenem Gewichtsstigma verbunden. Auch die Gewichtsveränderung seit Beginn der antipsychotischen Medikation nicht, sobald die übrigen Faktoren im Modell waren. Bildung und Wohnort (Stadt oder Land) unterschieden sich in einfachen Vergleichen, aber nicht im Endmodell.

    Sorgfältig lesen

    Für den fehlenden BMI-Zusammenhang nennen die Autorinnen und Autoren drei mögliche Gründe: Schizophrenie-bezogene Stereotype könnten die Körpergröße in der Beurteilung durch andere überlagern, Betroffene könnten die Stabilisierung der Symptome über das Gewicht stellen, und sie könnten Gewichtszunahme eher der Medikation als persönlichem Versagen zuschreiben. Das sind Erklärungen aus früherer Literatur, in dieser Studie wurden sie nicht geprüft.

    Die Studie kann auch nicht sagen, in welche Richtung die Zusammenhänge laufen. Sie ist eine Momentaufnahme: Belastung könnte wahrgenommenes Stigma verstärken, Stigma könnte Belastung verstärken, oder beides folgt aus etwas Drittem. Die Autorinnen und Autoren weisen außerdem darauf hin, dass verinnerlichte Vorurteile und wahrgenommenes Stigma beide zur selben Zeit per Selbstauskunft erhoben wurden, ein Teil ihrer Überlappung kann daher ein Messartefakt sein. Art und Dosis der Antipsychotika, Symptomschwere und Stoffwechselerkrankungen wurden nicht erfasst. Die Stichprobe ist jung und stammt aus einer Klinik in einem Land, die 54,2 Prozent sind also weder eine nationale noch eine internationale Rate.

    Dieser Artikel berichtet Aufbau und Befunde einer einzelnen Studie. Er bewertet weder ein Medikament noch eine gewichtsbezogene Maßnahme, ebenso wenig wie das Fazit der Studie selbst, das dafür plädiert, neben Symptomen auch den sozialen und wirtschaftlichen Kontext zu betrachten.

    Warum das hierher gehört

    Gewichtsstigma wird meist als etwas besprochen, das Menschen mit hohem BMI trifft. Diese Studie erinnert daran, dass die Erfahrung auch Menschen mit unauffälligem BMI betreffen kann, und dass es weniger an der Zahl auf der Waage als am Einkommen und daran liegen kann, wie sehr jemand die Vorurteile verinnerlicht hat. Für Menschen, die dick sind und mit einer psychischen Erkrankung leben, können sich beide Stigmata überlagern. Das ist ein Denkrahmen der Autorinnen und Autoren, hier nicht gemessen.

    Deutschland, das Vereinigte Königreich und die USA sind von diesen Zahlen nicht abgedeckt.

    Quelle: Peng J, Wen H, Wang J, Ho KY, Tan X, Pan T, Sun M. „Perceived weight stigma among adults diagnosed with schizophrenia in China: a cross-sectional study.“ Frontiers in Psychology 2026;17, doi.org/10.3389/fpsyg.2026.1928934. Volltext gelesen am 30.09.2026.

  • Was 922 spanische Gesundheitsfachkräfte über dicke Patient:innen glauben

    Was 922 spanische Gesundheitsfachkräfte über dicke Patient:innen glauben

    Die Autor:innen einer neuen Studie geben an, dass bisher niemand Gewichtsstigma unter Gesundheitsfachkräften in Spanien untersucht hatte. Jetzt gibt es Zahlen, und sie lassen sich prüfen, denn Studie und Daten sind offen zugänglich.

    Die Studie von David Sánchez-Carracedo, Albert Fornieles-Deu, Dimitra Anastasiadou und Stuart W. Flint erschien am 18. Juni 2026 in PLOS One (21(6): e0351868, Open Access). Es ist eine Querschnittsbefragung im Internet mit 922 Gesundheitsfachkräften. Ihr Kernbefund lautet nicht, dass einzelne Behandelnde unfreundlich wären. Er lautet: Wer Körpergewicht vor allem für eine Frage persönlichen Einsatzes hält, erreicht auf zwei gängigen Skalen für Anti-Fat-Einstellungen auch höhere Werte.

    Wer geantwortet hat und wann

    Zehn spanische Fachgesellschaften verschickten den Link an ihre Mitglieder, darunter Gesellschaften für Adipositasforschung, Diabetes, Endokrinologie, Pädiatrie, Innere Medizin und Adipositaschirurgie. Die Autor:innen sprechen von einer nicht zufällig gezogenen Gelegenheitsstichprobe. Weil die Gesellschaften den Link weiterleiteten, weiß das Team nicht, wie viele Personen ihn erhielten. Eine Rücklaufquote gibt es deshalb nicht. Die Daten wurden zwischen Anfang Juli und dem 21. Oktober 2020 erhoben, also knapp sechs Jahre vor der Veröffentlichung.

    Von den 922 Befragten waren 74,1 Prozent Frauen, das Durchschnittsalter lag bei 43,7 Jahren, der mittlere BMI bei 23,7. Pädiater:innen bildeten mit 36,4 Prozent die größte Gruppe, rund 85 Prozent arbeiteten im öffentlichen Sektor, und etwa 89 Prozent gaben an, Patient:innen mit höherem Körpergewicht zu betreuen. Fast 30 Prozent der Befragten lebten selbst mit Übergewicht oder Adipositas. Gewicht und Größe waren selbst angegeben.

    Zwei Skalen und acht Fragen

    Die Einstellungen wurden mit zwei etablierten Instrumenten gemessen. Die Unterskala „Dislike“ des Anti-Fat-Attitudes-Fragebogens hat sieben Items auf einer Skala von 1 bis 7. Die Kurzform der Fat Phobia Scale verlangt, Menschen mit höherem Körpergewicht zwischen 14 gegensätzlichen Adjektivpaaren einzuordnen, etwa „hat Willenskraft“ und „hat keine Willenskraft“, auf einer Skala von 1 bis 5.

    Die Ergebnisse sehen je nach Skala unterschiedlich aus. Der Mittelwert der Fat Phobia Scale lag bei 3,53 (Standardabweichung 0,44), also über der Skalenmitte von 3. Die Autor:innen vergleichen ihn mit 3,40 in einer früheren multinationalen Befragung von Gesundheitsfachkräften. Der Mittelwert der Dislike-Skala lag bei 2,09 (Standardabweichung 0,88), auf einer Skala von 1 bis 7 deutlich unter der Mitte. Die Autor:innen fassen beides als negative Einstellungen zusammen. Genauer gelesen heißt das: Stereotype waren klar vorhanden, offene Abneigung war im Durchschnitt gering.

    Überzeugungen zu Ursachen und Behandlung stammen aus acht Fragen der ASK-Studie, einer multinationalen Befragung von Gesundheitsfachkräften. Diese Fragen sind keine validierte Skala, das sagen die Autor:innen selbst. Die spanische Fassung der Fat Phobia Scale wurde aus einer mexikanischen Version angepasst und ist in Spanien nicht formal validiert.

    Die Überzeugungen hinter den Werten

    Unter den 922 Befragten:

    • 38,1 Prozent führten Überessen vor allem auf Ursachen in der Person zurück: Esssucht, Völlerei oder emotionales Essen. Die häufigste Einzelantwort mit 36,1 Prozent war eine Fehlfunktion der körpereigenen Appetit- und Sättigungsregulation.
    • 65,6 Prozent sagten, Adipositas lasse sich durch den Einsatz für einen gesunden Lebensstil vollständig verhindern, und 58,9 Prozent sagten, sie lasse sich so heilen.
    • 57,3 Prozent nannten mangelnde Motivation oder Selbstdisziplin als Hauptgrund dafür, dass Abnehmen schwerfällt.
    • 32,8 Prozent erklärten ausbleibenden Gewichtsverlust in einem Lebensstilprogramm mit schlechter Mitarbeit wegen fehlender Motivation, und 35,4 Prozent erklärten Wiederzunahme mit Ernährung und Lebensstilentscheidungen der Person.

    Wer diese Überzeugungen teilte, erreichte höhere Stigmawerte, jeweils auf mindestens einer der beiden Skalen. Eine Frage zeigte keinen solchen Zusammenhang: Was die Befragten für die wirksamste Behandlung schwerer Adipositas hielten, hing nicht mit ihren Stigmawerten zusammen. Dieser Artikel bewertet keine Behandlung, und der Punkt der Studie ist die Zuschreibung, nicht die Frage, welche Maßnahme wirkt.

    Wer höher lag

    Gesundheitsfachkräfte mit Unter- oder Normalgewicht erreichten auf beiden Skalen höhere Werte als solche mit Adipositas. Auf der Fat Phobia Scale lagen Befragte bis 35 Jahre höher als Befragte ab 55. Die Fachrichtungen unterschieden sich auf der Fat Phobia Scale, aber die paarweisen Vergleiche zwischen den Fachrichtungen waren nicht signifikant. Eine Rangfolge der Berufsgruppen lässt sich der Studie deshalb nicht entnehmen.

    Ein Ergebnis lässt sich gar nicht berichten. Laut Abstract war die Arbeit im privaten Sektor mit höheren Dislike-Werten verbunden, laut Ergebnisteil lag dagegen der öffentliche Sektor signifikant höher. Beide Aussagen widersprechen sich, wir geben keine von beiden wieder.

    Was die Studie nicht sagen kann

    Sie misst, was Fachkräfte zu glauben angeben, nicht was sie in der Sprechstunde tun. Die Vermutung der Autor:innen, diese Einstellungen könnten zu unangemessener Versorgung und Ungleichbehandlung beitragen, ist eine Hypothese, gestützt auf frühere Forschung, die sie zitieren, kein Befund dieser Befragung. Patient:innen wurden nicht befragt.

    Das Design ist ein Querschnitt, der Zusammenhang zwischen Überzeugung und Stigmawert zeigt also eine Assoziation, keine Ursache. Die Stichprobe ist selbst gewählt und stammt aus Gesellschaften mit Interesse an Adipositas. Die Autor:innen halten es für möglich, dass Menschen mit besonderem Interesse am Thema eher teilnahmen. Die Daten von 2020 liegen vor spanischen Leitlinien zu stigmafreier Versorgung, die die Autor:innen als neu anführen. Die acht Überzeugungsfragen sind nicht validiert, und in der Auswertung der Befragung gilt ein „Ja“ zu Verhinderung und Heilung von Adipositas durch Lebensstil als falsche Antwort. Dieses Urteil stammt von den Autor:innen der ASK-Studie, nicht aus etwas, das in Spanien gemessen wurde.

    Warum es trotzdem zählt

    Für Menschen, die Arzttermine wegen früherer Erfahrungen meiden, ist nicht die Rangliste der Berufsgruppen die nützliche Information. Es ist der Mechanismus, den die Studie prüft: Wenn Behandelnde Gewicht vor allem auf Willenskraft zurückführen, geht diese Zuschreibung mit höheren Werten auf zwei Stigmaskalen einher. Befragte mit Adipositas lagen niedriger als Befragte mit Normalgewicht, und warum, kann die Studie nicht sagen.

    Die Daten der Studie liegen öffentlich im Open Science Framework (osf.io/xrbaf), sodass jede Person die Tabellen gegen diese Zusammenfassung prüfen kann. Deutschland, das Vereinigte Königreich und die USA sind von diesen Zahlen nicht erfasst, und nichts hier ist als Rate für ein anderes Land als Spanien im Jahr 2020 unter Mitgliedern der beteiligten Gesellschaften zu lesen.

    Dies ist ein Bericht über Aufbau und Ergebnisse einer Studie, keine medizinische Beratung, und er empfiehlt keine Behandlung.

    Quelle: Sánchez-Carracedo D, Fornieles-Deu A, Anastasiadou D, Flint SW. „Stigmatizing attitudes and misconceptions about obesity among Spanish healthcare professionals.“ PLOS One 2026;21(6):e0351868, doi.org/10.1371/journal.pone.0351868. Volltext gelesen am 29.09.2026. Grafik: Fatosphere Editorial.

  • Die Größen, die die Mode aufgegeben hat, jetzt auf Bestellung

    Die Größen, die die Mode aufgegeben hat, jetzt auf Bestellung

    „Glorifying obesity“, auf Deutsch etwa „Fettleibigkeit verherrlichen“, ist ein Vorwurf, den Menschen dicken Körpern entgegenwerfen. Big Sexy Merch, ein Zwei-Personen-T-Shirt-Shop aus San Jose, Kalifornien, benutzt genau diese Formulierung in der eigenen Seitenbeschreibung, um die eigenen Shirts zu beschreiben. Aus dem Vorwurf wird das Label, das ist der ganze Ansatz in einem Satz.

    Wer und was

    Big Sexy Merch wird laut eigener Website von Chrystal und D betrieben, beide neben ihren Vollzeitjobs. Der Shop verkauft bedruckte T-Shirts in den Groessen 1X bis 8X, die der Shop US-Kleidergroessen 16 bis 34/36 zuordnet, dazu drei vorgedruckte Stoffbeutel. Die Shirts sind aus 100 Prozent Baumwolle, die Rohware kommt laut Website aus Grossbritannien und wird dann auf Bestellung bedruckt, was laut Shop rund zwei Wochen dauert, bevor der Versand per Standard-Ground-Sendung aus San Jose losgeht. Umtausch oder Ruecknahme gibt es nicht, weil jedes Shirt erst nach der Bestellung entsteht. Der V-Ausschnitt ist laut Seite „fuer einen femininen Koerper“ geschnitten, der Rundhalsausschnitt als unisex beschrieben.

    Die Ironie ist Programm

    Die eigene Sprache des Shops haelt sich nicht zurueck. Auf der Website beschreibt er seine Shirts als „sassy and sarcastic“ (frech und sarkastisch), gerichtet an, wortwoertlich, „rad fatties“, und eben als „glorifying obesity“. Das ist nicht die Rahmung von Fatosphere, sondern wie der Shop sich selbst beschreibt, und wir geben diese Beschreibung wieder, statt sie zu glaetten. Der Slogan auf der Startseite lautet: „Sassy • Spicy • in your face • Body positive • tees for every body!“ Es ist ein kleiner Betrieb mit einer eigenen, deutlichen Stimme, keine neutrale Basics-Marke, die zufaellig auch 8X anbietet.

    Die Groesse, die auf dem Laufsteg verschwunden ist

    Diese Groessenspanne faellt vor einem Hintergrund auf, ueber den dieses Magazin bereits berichtet hat. In den Herbst/Winter-2025/26-Schauen machten Plus-Size-Models (US 14 und aufwaerts) nur noch 0,3 Prozent aller Laufsteg-Looks aus, ein Rueckgang gegenueber 0,8 Prozent in der Saison davor; schlanke Models (US 0 bis 4) kamen auf 97,7 Prozent. Was auf dem Laufsteg laeuft, kuendigt meist an, was im Laden haengt, und selbst dort, wo grosse Ketten ueberhaupt noch Plus-Size-Linien fuehren, enden diese ueblich weit vor 8X. Ein Shop, der sich gezielt auf genau die Groessen konzentriert, die am weitesten vom schrumpfenden Laufsteg-Durchschnitt entfernt sind, bedient damit per Definition die Menschen, fuer die die grosse Modeindustrie am wenigsten Interesse zeigt.

    Der deutsche Blick: kein direktes Gegenstueck

    Fuer den deutschen Markt gibt es dazu keine unmittelbare Entsprechung. Deutsche Grossversender und Ketten fuehren Plus-Size-Linien meist nur bis etwa Konfektionsgroesse 52 bis 56, was ungefaehr US-Groesse 22 bis 26 beziehungsweise 3X bis 4X entspricht; ein Sortiment bis US 34/36 wie bei Big Sexy Merch findet sich hierzulande kaum. Ob der Shop ueberhaupt international versendet, sagt die eigene Website nicht, die Versandhinweise sprechen nur von „ground“-Versand ab San Jose. Wer aus Deutschland bestellen will, sollte das vor dem Kauf direkt beim Shop klaeren, statt sich auf diesen Text zu verlassen.

    Was dieser Text nicht ist

    Dies ist ein redaktionelles Portraet eines Kleinunternehmens, gestuetzt ausschliesslich auf das, was der Shop selbst auf seiner Website und den verlinkten Unterseiten angibt. Es ist nicht gesponsert, Fatosphere hat keine Affiliate- oder Werbebeziehung zu Big Sexy Merch, und nichts hier ist eine Kaufempfehlung. Preise, Verfuegbarkeit und Versandbedingungen koennen sich aendern; wie oben beschrieben faellt der internationale Versand nicht eindeutig aus der Website hervor. Wie bei jedem kleinen, auf Bestellung produzierenden Shop gilt: aktuelle Angaben auf der Website selbst pruefen, nicht auf diesen Artikel verlassen.

    Quellen: Big Sexy Merch, inklusive der Seiten Sizing Details und Terms and Conditions; Fatosphere, „The Retreat of Size Inclusivity“. Gelesen am 28. September 2026.

  • Sag Diabetes, nicht Abnehmen

    Sag Diabetes, nicht Abnehmen

    Der Pen ist derselbe. Der Wirkstoff darin ist derselbe. Was sich ändert, wie eine Kollegin, ein Verwandter oder manchmal eine Krankenkasse darauf reagiert, ist das eine Wort, das dabei genannt wird: warum jemand es nimmt.

    Eine qualitative Studie, veröffentlicht am 5. Juni 2026 in JAMA Network Open, hat 30 Erwachsene in 15 US-Bundesstaaten zu ihrer Erfahrung mit GLP-1-Präparaten wie Semaglutid und Tirzepatid befragt. Ergebnis: Wie legitim das Medikament wirkt, hängt weniger vom Wirkstoff selbst ab als davon, welche Diagnose daneben genannt wird. Diabetes gilt als Medizin. Abnehmen gilt, jedenfalls für einen Teil des Umfelds der Befragten, als Abkürzung.

    Was die Interviews tatsächlich zeigen

    Die Studie unter Leitung von Isabella de Vere Hunt (Stanford) ist keine Umfrage und erhebt keinen Anspruch, zu messen, wie verbreitet dieses Gefühl ist. Es sind 30 halbstrukturierte Videointerviews, geführt zwischen dem 22. Juli und dem 10. September 2025, mit Erwachsenen, die über das Freiwilligenregister ResearchMatch sowie per Schneeballverfahren rekrutiert wurden, gegen eine Aufwandsentschädigung von 75 US-Dollar pro Gespräch. Zehn Teilnehmende identifizierten sich als Mann, eine Person als nichtbinär, neunzehn als Frau; Durchschnittsalter 54,0 Jahre. Dreiundzwanzig nahmen zum Interviewzeitpunkt ein GLP-1-Präparat, sieben hatten es abgesetzt.

    Eine Zahl ist für die richtige Einordnung des Stigma-Befunds wichtiger als alle anderen: 27 der 30 Teilnehmenden, 90 Prozent, hatten zum Interviewzeitpunkt eine Typ-2-Diabetes-Diagnose, obwohl die Studie selbst erklärt, Erfahrungen „außerhalb der Anwendung als Typ-2-Diabetes-Behandlung“ abbilden zu wollen. Ein am 29. Juni 2026 veröffentlichter Leserbrief einer Ärztegruppe aus Lahore weist genau auf diesen Widerspruch hin: Eine derart diabetesschwere Stichprobe kann keine breiten Aussagen über das Stigma von Menschen tragen, die diese Mittel allein zum Abnehmen nutzen, weil eine Diabetes-Diagnose bereits wie ein medizinisch legitimierter Schutzschild wirkt, so die Formulierung der Kommentierenden. Diese Einschränkung gilt für jede Verwendung dieser Studie, auch für diesen Text. Was die Interviews zeigen, ist ein Muster innerhalb einer kleinen, selbstselektierten, größtenteils diabetischen Gruppe von Menschen, die bereit waren, mit Forschenden darüber zu sprechen, keine Häufigkeit.

    Das Wort, das die Wahrnehmung ändert

    Innerhalb dieses Musters ist der Befund konsistent und konkret. Teilnehmende beschrieben dasselbe Medikament, je nach genanntem Grund, unterschiedlich wahrgenommen. „Ich glaube, es gibt schon ein Stigma, dass das die einfache Ausrede ist, dass man den leichten Weg nimmt statt es mit Diät und Bewegung zu machen, wie man sollte“, sagte eine Teilnehmerin. Eine andere Person beschrieb das Ergebnis als „Betrug“. Eine dritte legte die Rechnung offen: „Ich bin vorsichtig, wem ich sage, dass ich das nehme, weil ich weiß, dass manche Leute das einfach sehr negativ sehen … manchmal sage ich, ‚ich nehme [Semaglutid] wegen Diabetes‘, weil es einen Unterschied macht, wie es bei Diabetes gesehen wird gegenüber Abnehmen.“

    Nicht alle akzeptierten diese Prämisse. Eine Person wies sie ausdrücklich zurück: „Es ist mir eigentlich egal, was Leute darüber denken, wie ich abgenommen habe. Wenn das Thema aufkommt, schreie ich es vom Dach, dass es bei mir sehr gut gewirkt hat.“ Die Studie stellt die Schutzschild-Strategie nicht als universell dar, sondern als eine mögliche Reaktion auf eine soziale Hierarchie, die sich die Befragten nicht selbst ausgedacht haben.

    Wenn der Schutzschild zugleich der Türsteher ist

    Die Diabetes-Rahmung ist nicht nur ein sozialer Schachzug. Für mindestens eine Teilnehmerin war sie die tatsächliche Bedingung der Kostenübernahme: Ein verbesserter Diagnosewert, ein niedrigerer Blutzucker, kostete den Zugang zum Medikament. Die Autor:innen benennen den Mechanismus in ihrer Diskussion direkt: Zulassungskriterien, „verankert an diabetesbezogenen Schwellenwerten“, hätten in ihrer Lesart der Interviews die Vorstellung verstärkt, Abnehmen allein sei kein legitimer Grund für das Medikament. Ihre eigene Empfehlung folgt daraus: Eine „Überarbeitung der Zulassungskriterien könnte helfen, das gesellschaftliche Stigma rund um den Einsatz pharmakologischer Therapien zur Gewichtsregulierung zu verringern.“ Das ist eine Aufforderung, die Regel anzusehen, nicht die Menschen, die sie sortiert.

    Der deutsche Fall: dieselbe Schwelle, anderes Gesetz

    Dieselbe Trennlinie gibt es in Deutschland, nur über ein anderes Gesetz. Nach § 34 Abs. 1 Satz 8 SGB V sind Arzneimittel, die überwiegend der Steigerung der Lebensqualität dienen, von der Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung ausgeschlossen, die sogenannte Lifestyle-Klausel. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat auf dieser Grundlage entschieden, dass Semaglutid (Beschluss vom 21. März 2024) und Tirzepatid (Beschluss vom 19. September 2024) zur Behandlung von Adipositas ohne Diabetes-Diagnose nicht zulasten der GKV verordnet werden dürfen, wie dieses Magazin bereits bei Article-17 (Frankreich zahlt, Deutschland nicht) beschrieben hat. Wer dieselben Wirkstoffe wegen eines Typ-2-Diabetes bekommt, bekommt sie erstattet. Wer sie wegen Adipositas ohne Diabetes bekommt, zahlt selbst, meist mehrere Hundert Euro im Monat. Es ist dieselbe Schwelle wie in der US-Studie, nur nicht individuell verhandelt, sondern gesetzlich fixiert.

    Ein Gesetzentwurf, der Gewicht aus der Gleichung nehmen würde

    Während sich diese Zulassungsfrage in Praxen und Kostenerstattungsabteilungen abspielt, würde ein separater Vorstoß im US-Bundesstaat New York Körpergewicht selbst als Rechtsgrund für Benachteiligung streichen, und zwar in einem deutlich weiteren Bereich als bei Arzneimittelleistungen. Senate Bill S9803, eingebracht am 6. April 2026 von Senator Luis Sepúlveda mit Liz Krueger und Lea Webb als Mitantragstellerinnen, würde das Executive Law des Staates New York so ändern, dass Diskriminierung aufgrund des Körpergewichts bei Beschäftigung, Wohnraum, öffentlichen Einrichtungen und Bildung untersagt wäre, mit einer Ausnahme, laut der offiziellen Zusammenfassung auf der Website des New York State Senate, „wo eine Abweichung eine Gefahr für die betroffene Person, andere Gäste oder die Allgemeinheit darstellen könnte“. Stand heute, 28. September 2026, hat sich an dem Entwurf seit der Überweisung an den Ausschuss für Untersuchungen und Regierungsgeschäfte am Tag der Einbringung, vor fast sechs Monaten, nichts bewegt. Er reiht sich ein in ähnliche Vorstöße, die dieses Magazin bereits an anderer Stelle zum Rechtsstand der Gewichtsdiskriminierung in den USA verfolgt; nichts hier sagt voraus, ob oder wann er weiterkommt.

    Was dieser Text nicht ist

    Dies ist ein Bericht über eine qualitative Studie, eine Erstattungsregel und einen anhängigen Gesetzentwurf, keine medizinische oder rechtliche Beratung. Nichts hier sagt, ob jemand ein GLP-1-Präparat nehmen sollte, und nichts hier beschreibt Dosierung, Wirkmechanismus oder zu erwartende Ergebnisse; die Studie selbst handelt davon, wie Menschen über eine bereits getroffene Entscheidung sprechen, nicht davon, ob sie zu treffen ist. Der Status des Gesetzentwurfs kann sich jederzeit ändern; wer danach handeln will, sollte die verlinkte Seite des Senats selbst prüfen, nicht diesen Artikel.

    Quellen: de Vere Hunt et al., „Patient Experiences With GLP-1 Receptor Agonists,“ JAMA Network Open 2026;9(6):e2616951, einschließlich des Leserbriefs vom 29. Juni 2026; New York State Senate, Bill S9803; § 34 SGB V; G-BA-Beschlüsse Semaglutid (21.03.2024) und Tirzepatid (19.09.2024), bereits verwendet in Article-17. Gelesen am 28. September 2026.

  • Novo Nordisk hat sein kanadisches Patent nicht verloren. Es hat vergessen, dafür zu zahlen.

    Novo Nordisk hat sein kanadisches Patent nicht verloren. Es hat vergessen, dafür zu zahlen.

    Am 29. Juni 2026 hat die kanadische Arzneimittelbehörde Health Canada mit Sevmia ein generisches Semaglutid des kanadischen Herstellers Apotex zugelassen, ausdrücklich zur Gewichtsreduktion bei Patient:innen ab 12 Jahren. Das klingt nach einer Randnotiz aus der Zulassungsbürokratie. Tatsächlich beantwortet sie eine Frage, die dieses Magazin im Juli aufgeworfen hat: Ist die mehrjährige Wartezeit auf günstiges Semaglutid ein Naturgesetz aus Chemie und Patentrecht, oder ein Unfall in der Akte eines einzelnen Patentamts?

    Vorab zur Klarstellung: Dieser Artikel ist kein Argument dafür oder dagegen, Semaglutid zu nehmen, und er sagt nichts zu Dosierung, Wirksamkeit oder Nebenwirkungen. Das ist eine Frage zwischen Patient:in und Ärzt:in. Es geht um eine politische und rechtliche Geschichte darüber, wer für dasselbe Molekül weniger zahlt, und warum.

    Kanada hat jetzt drei zugelassene Generika

    Sevmia ist das dritte generische Semaglutid-Präparat, das Health Canada zugelassen hat, und das erste ausdrücklich zur Gewichtsreduktion statt zur Diabetes-Behandlung. Die Reihenfolge: Dr. Reddy’s Laboratories erhielt am 29. April 2026 die Zulassung für ein Diabetes-Generikum in 2-mg- und 4-mg-Pens, Apotex folgte am 1. Mai 2026 mit einer eigenen Diabetes-Version, und Apotex‘ Sevmia vom 29. Juni 2026 ist die erste mit einer Zulassung speziell zur Gewichtsreduktion. Nach Angaben von Health Canada waren zu diesem Zeitpunkt sechs weitere Zulassungsanträge für generisches Semaglutid in Prüfung. Nach eigener Darstellung der Behörde war Kanada mit der Dr.-Reddy’s-Zulassung Ende April das erste G7-Land überhaupt mit einem zugelassenen Semaglutid-Generikum.

    Die Begründung von Health Canada für die Zulassung liest sich verfahrenstechnisch, nicht politisch: Grundlage sei eine „gründliche Prüfung der vom Unternehmen vorgelegten Belege“, die zeige, dass das Präparat die Kriterien der Behörde für Sicherheit, Wirksamkeit und Qualität erfülle. In der öffentlich zugänglichen Begründung findet sich kein Hinweis auf eine preispolitische Entscheidung. Was sich geändert hat, ist, dass ein Patent, das Generika-Konkurrenz in Kanada bislang verhinderte, dort nicht mehr existiert, und zwar seit Jahren, bevor irgendjemand damit gerechnet hatte.

    Der Preisunterschied, in der Währung, in der die Mittel tatsächlich verkauft werden

    Markenpräparate Ozempic und Wegovy kosten in Kanada laut Berichten aus dem Apothekenhandel vom Mai 2026 mehr als 450 kanadische Dollar im Monat. Apotex selbst gab damals gegenüber Journalist:innen an, sein Generikum werde für etwa ein Drittel dieses Markenpreises verkauft. Health Canadas allgemeine Angabe lautet, Generika kosteten in Kanada üblicherweise 45 bis 90 Prozent weniger als das Markenpräparat.

    Zum Vergleich: Novo Nordisk selbst listet auf seiner US-Preisseite NovoCare für dieselben Wirkstoffe in den USA rund 1.028 US-Dollar im Monat für Ozempic und rund 1.350 US-Dollar für Wegovy. Das ist kein Preis nach Rabattvertrag, sondern der vom Unternehmen selbst festgelegte Listenpreis. Umgerechnet oder nicht, das ist ein Vielfaches des kanadischen Markenpreises, vom kanadischen Generikum ganz zu schweigen.

    Fatosphere hat im Juli in „Fat and Poor: The GLP-1 Access Gap Punishes Twice“ berichtet, dass die US-Patente auf Semaglutid erst 2032 auslaufen, und daraus geschlossen, es werde „noch Jahre kein günstiges legales Präparat geben“. Das stimmt weiterhin für die USA. Es galt aber nie überall, und Kanada ist der Beleg dafür.

    Warum Kanada, und warum aus Versehen

    Das kanadische Patent, das generisches Semaglutid dort hätte blockieren sollen, CA 2.601.784 („Acylated GLP-1 Compounds“), ist nicht planmäßig ausgelaufen. Es erlosch, weil eine Aufrechterhaltungsgebühr nicht bezahlt wurde, routinemäßige 250 kanadische Dollar im Jahr, mit Verspätungszuschlag 450 Dollar. Die letzte dokumentierte Zahlung erfolgte am 23. Oktober 2018. Das kanadische Patentrecht sieht für ein erloschenes Patent eine Wiederherstellungsfrist vor, innerhalb derer die Gebühr nachgezahlt werden kann. Diese Frist lief am 31. August 2020 ab. Danach war das Patent endgültig weg, mehr als zehn Jahre bevor der Grundstoffschutz in den USA (2032) oder in der EU und Japan (2031) regulär ausgelaufen wäre.

    Novo Nordisk hat die versäumte Zahlung nachträglich als bewusste strategische Entscheidung dargestellt. Belegt und unabhängig nachprüfbar ist der Papierweg: ein bestimmter Gebührenbetrag, ein bestimmtes versäumtes Zahlungsdatum, eine bestimmte abgelaufene Wiederherstellungsfrist. Die Deutung des Unternehmens, warum es diese Frist verstreichen ließ, ist die eigene, nachträgliche Darstellung des Unternehmens zu seiner eigenen Entscheidung, und dieser Artikel behandelt sie genau so: als Selbstdarstellung, nicht als unabhängig bestätigtes Motiv.

    Ein Vorbehalt bleibt: Ein separates ergänzendes Schutzzertifikat, das an Darreichungsform oder Injektionssystem des Präparats hängt, ist mit einem Ablaufdatum 20. März 2026 registriert, verlängerbar bis 20. März 2028. Das ist ein engerer, anderer Schutztyp als das 2020 erloschene Basispatent auf den Wirkstoff, und ein Grund, warum sich die rechtliche und kommerzielle Lage in Kanada noch einpendelt, obwohl bereits drei Generika zugelassen sind.

    Was das zeigt, und was nicht

    Es zeigt, dass die im Juli beschriebene Zeitlinie, Patente halten bis in die frühen 2030er, deshalb kein bezahlbares legales Semaglutid vor diesem Zeitpunkt, eine Beschreibung der USA war, kein allgemeines Gesetz des Patentrechts. Eine einzige versäumte Zahlung in einem Land hat dessen Zeitlinie um mehr als ein Jahrzehnt verschoben. Nichts am Wirkstoff, an der Wissenschaft oder an internationalen Patentabkommen hat dieses Ergebnis erzwungen, ein Patentamt in Ottawa und ein Kalender haben es getan.

    Es zeigt nicht, dass sich Kanadas Unfall anderswo wiederholt. Die Wirkstoffpatente in Deutschland und der übrigen EU sind eigenständig angemeldet und laufen nach aktuellem Kenntnisstand unabhängig vom kanadischen Fall bis 2031. Fatosphere hat bereits berichtet, wie unterschiedlich Frankreich und Deutschland mit der Kostenerstattung von Semaglutid umgehen, noch bevor Patente überhaupt zum Thema werden (siehe „Frankreich zahlt, Deutschland nicht“). Auch die kanadische Generika-Versorgung ist noch nicht flächendeckend: Der Branchenverband Vital erklärte Journalist:innen im Mai, die Verfügbarkeit könne „je nach Region variieren, während die Präparate durch die Lieferkette laufen“, und die Zulassung von Sevmia zur Gewichtsreduktion ist zum Zeitpunkt dieses Artikels erst wenige Wochen alt.

    Und es sagt nichts darüber aus, ob günstigerer Zugang das Stigma verändert, über das dieses Magazin an anderer Stelle berichtet: wer als legitime medizinische Entscheidung gilt und wer als Betrug, und ob ein niedrigerer Preis diese Grenze verschwinden lässt oder nur verschiebt. Das ist eine andere Frage, die Kanadas Patentamt nicht beantwortet hat.

    Was dieser Text nicht ist

    Dies ist ein Bericht über Patentgeschichte und Arzneimittelpreise, keine medizinische oder finanzielle Beratung und keine Empfehlung, Semaglutid zu nehmen oder nicht zu nehmen. Er enthält keine Angaben zu Dosierung, Wirksamkeit oder Sicherheit und keine Vorher-Nachher-Darstellung. Die hier beschriebenen kanadischen Preise und Verfügbarkeiten lassen sich nicht auf andere Länder übertragen, und nichts in diesem Text ist eine Empfehlung, Medikamente über Grenzen hinweg zu bestellen oder zu importieren.

    Quellen: Health Canada, Pressemitteilung „Third generic semaglutide product approved for weight management“, 29.06.2026; Pearce IP, „First Generic Ozempic® (Semaglutide) Approved in Canada for Dr Reddy’s & Apotex“, 29.04.2026; Global News zur kanadischen Apothekenauslieferung, Mai 2026; Drug Discovery Trends, „Canada approves generic semaglutide from Dr. Reddy’s, a G7 first enabled by Novo Nordisk’s lapsed CA$250 patent“; GoodRx, Preisangaben zu Wegovy/Ozempic nach Novo Nordisks NovoCare, 2026; Fatosphere, „Fat and Poor: The GLP-1 Access Gap Punishes Twice“, Juli 2026. Gelesen am 27.09.2026.

  • Schutz gibt es nur, wenn man krank genug ist

    Schutz gibt es nur, wenn man krank genug ist

    Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz kennt acht Merkmale: Rasse, ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter, sexuelle Identität und Weltanschauung. Körpergewicht steht nicht darauf, auch heute nicht. Wer wegen seines Gewichts nicht eingestellt, nicht befördert oder gekündigt wird, hat nach deutschem Recht in aller Regel keinen Anspruch aus dem AGG.

    Es gibt trotzdem einen Weg über das AGG, und er führt über das Merkmal Behinderung. Der Weg ist real, aber schmal, und er setzt an einer Stelle an, die die meisten Betroffenen nicht erreichen: der eigenen Krankheitsakte.

    Der Fall, der die Tür geöffnet hat

    Karsten Kaltoft arbeitete rund 15 Jahre als Tagespflegeperson für die Gemeinde Billund in Dänemark. Während der gesamten Zeit war er adipös. 2010 kündigte ihm die Gemeinde im Zuge eines Personalabbaus, bei dem von 94 Tagespflegepersonen nur er entlassen wurde. Die genauen Kündigungsgründe blieben streitig; unstreitig war, dass sein Gewicht während der Beschäftigung wiederholt Thema war, unter anderem durch einen unangemeldeten Hausbesuch, bei dem es zur Sprache kam. Kaltoft sah darin eine Diskriminierung wegen seiner Adipositas und klagte, vertreten durch seine Gewerkschaft FOA gegen den Kommunalverband Kommunernes Landsforening (KL). Das dänische Gericht legte dem Europäischen Gerichtshof zwei Fragen vor: ob Adipositas als eigenes, EU-rechtlich verbotenes Diskriminierungsmerkmal gilt, und ob sie unter den Behindertenbegriff der Richtlinie 2000/78/EG fallen kann.

    Der EuGH entschied am 18. Dezember 2014 (Rechtssache C-354/13) zweigeteilt. Ein allgemeines unionsrechtliches Verbot der Diskriminierung wegen Adipositas als solcher gibt es nicht. Adipositas kann aber unter den Begriff der Behinderung fallen, und zwar dann, wenn sie „eine Einschränkung mit sich bringt, die u. a. auf physische, geistige oder psychische Beeinträchtigungen von Dauer zurückzuführen ist, die ihn in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen und wirksamen Teilhabe am Berufsleben, gleichberechtigt mit den anderen Arbeitnehmern, hindern können“. Ob das im konkreten Fall zutrifft, sollte nicht Luxemburg, sondern das nationale Gericht prüfen. Das dänische Gericht kam später zu dem Ergebnis, dass Kaltofts Adipositas diese Schwelle nicht erreichte, und wies die Klage ab.

    Was ein deutsches Gericht daraus gemacht hat

    Zwei Jahre später musste ein deutsches Gericht dieselbe Frage beantworten. Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen entschied am 29. November 2016 (Az. 10 Sa 216/16) über einen befristet beschäftigten Kraftfahrer mit Adipositas Grad III, BMI über 40. Der Arbeitgeber hatte das befristete Arbeitsverhältnis nach zwei Jahren nicht verlängert, trotz guter Leistungen und unauffälliger arbeitsmedizinischer Untersuchungen, mit Verweis auf mögliche mittelfristige Gesundheitsgefährdungen. Der Kläger sah darin eine Diskriminierung wegen Behinderung.

    Das Gericht übernahm die EuGH-Definition wörtlich, kam aber zu einem für den Kläger negativen Ergebnis: Schwere Adipositas stellt als solche keine Behinderung im Sinne der §§ 1, 7 Abs. 1 AGG dar. Es braucht eine gesonderte Prüfung im Einzelfall, ob eine eingeschränkte Mobilität vorliegt oder tätigkeitshindernde Krankheitsbilder bestehen, und die Beweislast dafür liegt bei der betroffenen Person. Bloße Prognosen über künftige Gesundheitsrisiken reichen nicht, auch wenn sie plausibel klingen. Im konkreten Fall hatte der Kläger genau das nicht nachweisen können: keine dokumentierte Mobilitätseinschränkung, keine attestierte Erkrankung, die die Tätigkeit als Kraftfahrer behindert hätte.

    Was das für die Praxis bedeutet

    Zusammengenommen ergeben die beiden Entscheidungen eine klare, wenn auch unbequeme Linie. Der Behinderungsbegriff schützt nicht den dicken Körper, sondern die dokumentierte, dauerhafte funktionale Einschränkung, die mit ihm einhergehen kann. Wer als dicke Person schlechter behandelt wird, ohne dass eine solche Einschränkung ärztlich festgestellt und im Streitfall nachgewiesen werden kann, hat über dieses Merkmal keinen Zugang zum AGG. Die Schwelle liegt nicht bei „adipös“, sondern bei „adipös und deshalb nachweislich eingeschränkt in einer Weise, die einer Behinderung nach dem AGG entspricht“. Das ist ein deutlich engeres Tor als die öffentliche Debatte um „Adipositas als Behinderung“ oft suggeriert.

    Das erklärt auch, warum dieser Rechtsweg in der deutschen Praxis kaum sichtbar wird. Um ihn zu nutzen, muss eine Person ein ärztliches Attest über eine funktionale Einschränkung vorlegen und diese im Streitfall vor Gericht beweisen, während gleichzeitig meist eine ganz andere, alltäglichere Ungleichbehandlung im Raum steht: die abschätzige Bemerkung, die übergangene Bewerbung, der zu enge Bürostuhl. Für all das bietet das AGG in seiner jetzigen Fassung keinen Ansatzpunkt, mit oder ohne Attest.

    Die Gesellschaft gegen Gewichtsdiskriminierung e.V. fordert seit Jahren, das Merkmal Körpergewicht direkt in § 1 AGG aufzunehmen, statt es über den Umweg der Behinderung zu erreichen. Solange das nicht geschehen ist, bleibt der Weg über Kaltoft und seine deutsche Anwendung die einzige gerichtlich bestätigte Möglichkeit, und er steht nur jenen offen, die ihre Einschränkung belegen können, nicht jenen, die „nur“ diskriminiert werden.

    Was dieser Text nicht ist

    Dieser Text berichtet über eine Rechtslage, er berät nicht. Ob im Einzelfall ein Anspruch besteht, hängt von den konkreten Umständen ab und ist eine Frage für eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt, nicht für einen Artikel. Beide zitierten Urteile betonen ausdrücklich die Einzelfallprüfung; nichts hier ersetzt sie.

    Quellen: EuGH, Urteil vom 18.12.2014, Rechtssache C-354/13 (FOA/Kommunernes Landsforening); LAG Niedersachsen, Urteil vom 29.11.2016, Az. 10 Sa 216/16; Gesellschaft gegen Gewichtsdiskriminierung e.V.. Gelesen am 26.09.2026.

  • Ihre Hausarztpraxis sammelt jetzt Punkte für Ihren BMI

    Ihre Hausarztpraxis sammelt jetzt Punkte für Ihren BMI

    Mit dem britischen Hausarztvertrag 2026/27 bekommen englische General Practices Punkte aus dem Quality and Outcomes Framework (QOF) für zwei neue Adipositas-Indikatoren. QOF ist das freiwillige, punktebasierte System, das seit 2004 das Praxiseinkommen für das Erreichen festgelegter klinischer Ziele aufstockt.

    Laut der eigenen QOF-Übersicht der British Medical Association (BMA) tragen die beiden neuen Indikatoren zusammen 18 Punkte:

    • OB004 (5 Punkte): zwischen 10 und 30 Prozent der als adipös erfassten Erwachsenen an ein Gewichtsmanagement-Programm überweisen.
    • OB005 (13 Punkte): mit 50 bis 80 Prozent der dafür infrage kommenden Patient:innen ein dokumentiertes Shared-Decision-Making-Gespräch über eine medikamentöse Behandlung führen.

    Der Zugang zu dieser medikamentösen Behandlung, Tirzepatid (Handelsname Mounjaro), ist selbst gestaffelt geregelt. Nach der vorläufigen Verordnungsleitlinie des NHS England zur Technologiebewertung TA1026 des NICE läuft der Zugang in Kohorten an:

    • Kohorte I, bereits seit 2025/26: BMI ab 40, mit mindestens vier qualifizierenden gewichtsbezogenen Begleiterkrankungen.
    • Kohorte II, neu ab 2026/27: BMI 35 bis 39,9, weiterhin mindestens vier Begleiterkrankungen.
    • Kohorte III, ab 2027/28: BMI ab 40, aber nur noch drei Begleiterkrankungen nötig.

    Sowohl NICE als auch NHS England geben an, dass diese BMI-Schwellen für Patient:innen mit südasiatischem, chinesischem, anderem asiatischem, nahöstlichem, schwarzafrikanischem oder afrokaribischem Hintergrund um 2,5 kg/m² gesenkt werden, weil das kardiometabolische Risiko in diesen Gruppen bereits bei niedrigerem BMI steigt.

    Was wir nicht bestätigen konnten

    Mehrere britische Presseberichte (darunter Berichte, die sich auf die BBC berufen) beschreiben eine konkrete Zahlungsstruktur: bis zu 3.000 Pfund im Jahr für Praxen, gekoppelt an die Verordnung von Abnehmmedikamenten, plus weitere 1.000 Pfund für Überweisungen in Gewichtsmanagement-Programme, aus einem zweckgebundenen Topf von 25 Millionen Pfund. Wir haben diese Berichte gelesen und in der TA1026-Dokumentation des NICE, der vorläufigen Verordnungsleitlinie des NHS England und der eigenen QOF-Übersicht der BMA danach gesucht. Keines der drei Dokumente nennt einen Pfund-Betrag. Das BMA-Dokument nennt Punktwerte, nicht deren Geldwert; der tatsächliche Wert pro Punkt wird jährlich festgelegt und separat veröffentlicht, diese Veröffentlichung haben wir bis zum Redaktionsschluss nicht gefunden. Die Zahl, die in den Schlagzeilen kursiert, lässt sich hier also nicht an einer Primärquelle festmachen. Wer den genauen Zahlungsbetrag je Praxis sucht, sollte die 3.000 Pfund als Presseangabe behandeln, nicht als von uns geprüfte Zahl.

    Warum die Punkte unabhängig vom Pfund-Betrag wichtig sind

    Was auch immer ein Punkt in diesem Jahr wert ist, die Struktur selbst lohnt genaues Lesen, weil sie zwei Dinge, die Ärzt:innen ohnehin tun, zu bewerteten Kennzahlen macht.

    Eine Überweisungsquote von 10 bis 30 Prozent ist kein Ziel im Sinne von „überweise alle“. Es ist ein Korridor: Praxen verlieren Punkte, wenn sie zu wenige überweisen, gewinnen aber nichts dazu, wenn sie mehr als 30 Prozent überweisen. Dieselbe Bandbreite gilt für das Shared-Decision-Making-Gespräch, gedeckelt bei 80 Prozent. So gelesen, ist das eine vernünftige Messkonstruktion, eine Erreichungsspanne verhindert, dass Praxen eine Obergrenze anstreben, die klinisch nicht für jede Person sinnvoll ist. Anders gelesen bedeutet es: Ein Gespräch über das Gewicht eines Menschen ist jetzt Eingabewert für eine Bewertungstabelle geworden, neben Blutdruckkontrollen und Diabetesuntersuchungen, unabhängig davon, ob die Person danach gefragt hat.

    Die BMI-Schwellen selbst sind nicht neu. Neu ist, dass ihr Erreichen jetzt am Praxiseinkommen hängt, auf eine Weise, wie es vor diesem Vertragsjahr nicht der Fall war. Die Zahl auf der Waage einer Person entscheidet, in welche Kohorte sie fällt, das wiederum entscheidet, ob die Hausarztpraxis einen punktebewerteten Grund hat, das Thema überhaupt anzusprechen. Unser Artikel zu NICEs TA1152 hat gezeigt, wie eine verwandte NICE-Bewertung den BMI als Zugangskriterium für eine kardiovaskuläre Indikation behält, obwohl sie im eigenen Text feststellt, dass der Nutzen unabhängig von der Gewichtsabnahme eintritt. Das ist dieselbe Tür, auf einer anderen Ebene: nationale Rationierungspolitik, und obendrauf jetzt ein finanzieller Anreiz, der direkt auf das Verhalten der Hausarztpraxis einwirkt.

    Nichts davon beantwortet, ob Tirzepatid für eine berechtigte Person eine sinnvolle Option ist. Diese Frage liegt zwischen Patient:in und Behandelnden, nicht bei uns. Was die QOF-Struktur verändert, liegt eine Stufe davor: ob das Gespräch überhaupt aufkommt, und wie oft, hängt jetzt teilweise vom Punkteziel einer Praxis ab, nicht nur von der klinischen Einschätzung im Raum.

    Quellen: BMA, Quality and Outcomes Framework (QOF); NHS England, vorläufige Verordnungsleitlinie zu TA1026; NICE, Technologiebewertung TA1026. Gelesen am 25. September 2026.

  • Frag vor dem Termin, wie viel der Tisch trägt

    Frag vor dem Termin, wie viel der Tisch trägt

    Der Arzt überweist zum MRT oder CT. Für die meisten Patient:innen ist das die ganze Geschichte: hingehen, untersucht werden, Ergebnis bekommen. Für viele dicke Menschen gibt es einen Schritt, den niemand erwähnt: ob das Gerät in genau dieser Praxis oder Klinik überhaupt trägt, oder ob man durch die Röhre passt. Das erfährt man nicht vorher. Man erfährt es auf dem Tisch, oder an der Anmeldung, wenn man schon da ist.

    Das ist kein seltener Sonderfall. Es ist normale Streuung in den technischen Daten der Geräte, und die Streuung ist größer, als die meisten annehmen, sogar innerhalb eines einzigen gut ausgestatteten Klinikums.

    Die Spannbreite, aus den eigenen Zahlen eines Klinikums

    Die Radiologie der UC San Francisco veröffentlicht ihre eigenen Größen- und Gewichtsgrenzen nach Gerätetyp und Standort, für überweisende Ärzt:innen. Wir haben die Tabelle selbst gelesen, nicht aus zweiter Hand. Allein bei UCSF reichen die Gewichtsgrenzen von 400 Pfund (181 kg) bei manchen Durchleuchtungsgeräten bis 705 Pfund (320 kg) beim leistungsfähigsten Röntgentisch, CT liegt je nach Gebäude zwischen 450 und 675 Pfund (204 bis 306 kg), MRT zwischen 450 und 550 Pfund (204 bis 249 kg). Die DEXA-Knochendichtemessung liegt an allen UCSF-Standorten einheitlich bei 450 Pfund (204 kg), ohne Ausnahme. Die Röhrenöffnung beim CT liegt bei 70 bis 80 cm, beim MRT meist bei 70 cm, an einem Standort 80 cm „nach Rücksprache“.

    Es geht hier nicht speziell um UCSF. Es geht darum, dass selbst innerhalb eines einzigen Klinikkonzerns das Gebäude, in das man überwiesen wird, die Chancen, überhaupt hineinzupassen, ungefähr verdoppeln kann, und aus der Überweisung geht nicht hervor, welches Gebäude das ist.

    Was es in den USA bereits gibt

    Das FLARE Project betreibt eine kostenlose, öffentliche Datenbank namens In Our Image: eine nach Bundesstaat sortierte Liste bildgebender Einrichtungen in den USA mit den Gewichts- und Röhrendaten ihrer Geräte, damit Patient:innen vor der Terminvereinbarung eine passende Einrichtung finden. Sie begann 2019 als private Liste der FLARE-Gründerin Brandie Solovay; die FLARE-Rechtsreferentin Ragen Chastain hat daraus später die öffentliche, durchsuchbare Datenbank gemacht, die es heute ist. Aktuell deckt sie vor allem MRT ab, CT und Röntgen sind als Erweiterung angekündigt. FLARE selbst schreibt ausdrücklich, die Liste sei „nicht vollständig“, und bittet Patient:innen und Einrichtungen um Mithilfe.

    Eine Zahl lohnt die Genauigkeit: Einrichtungen sollen gemeldet werden, wenn sie Patient:innen ab etwa 300 Pfund (136 kg) aufwärts versorgen können. Das sind Pfund, nicht Kilogramm, ein Unterschied, der Präzision verdient, denn 300 Kilogramm (rund 660 Pfund) wären eine ganz andere, deutlich kleinere Gruppe von Geräten.

    Eine Offenlegung gehört unabhängig davon hierher: FLARE ist zusammen mit NAAFA Trägerorganisation der Campaign for Size Freedom, einer Rechtskampagne, die seit 2023 von Dove (Unilever) finanziert wird. Eine eigene Finanzierungsangabe speziell zur Bildgebungs-Datenbank haben wir nicht gefunden, aber FLARE als Organisation steht nicht unabhängig von dieser Verbindung da, und das gehört genannt.

    Was wir für Deutschland gesucht und nicht gefunden haben

    Wir haben nach einem deutschen Gegenstück gesucht: einer patientenseitigen, nach Region sortierten Liste, welche Kliniken oder Praxen bildgebende Geräte mit höherer Tragfähigkeit haben. Gefunden haben wir keine.

    Was es stattdessen gibt, ist etwas anderes: Verzeichnisse zertifizierter Adipositaszentren, geführt unter anderem von der Deutschen Adipositas-Gesellschaft (AGA) und der Deutschen Gesellschaft für Allgemein- und Viszeralchirurgie (DGAV). Die gibt es wirklich, und sie sind nützlich, wenn man eine bariatrische Operation oder ein strukturiertes Gewichtsmanagement-Programm sucht. Sie sind kein Verzeichnis dafür, wo ein dicker Mensch ein gewöhnliches Knie-MRT bekommt, überwiesen aus einem Grund, der mit dem Gewicht nichts zu tun hat. Beides zu vermischen würde falsch wiedergeben, wofür diese Verzeichnisse da sind. Dieser Artikel empfiehlt sie nicht als Antwort auf die Bildgebungs-Zugangsfrage, weil sie das nicht sind.

    Nur zur Größenordnung, und ausdrücklich als historische Illustration, nicht als aktuelle Zahl: In einem Bericht von 2005 über ein neu installiertes offenes MRT am Bremer Klinikum Mitte sagte der damalige Radiologie-Chefarzt Professor Terwey, mit dem vorherigen Gerät habe man nicht einmal einen Patienten pro Woche mit deutlich über 150 Kilogramm untersuchen können. Das ist 21 Jahre her und sagt nichts darüber aus, was eine bestimmte deutsche Klinik heute kann, die Gerätetechnik hat sich seitdem weiterentwickelt, aber es ist eine konkrete Illustration dafür, was „kein passendes Gerät in der Nähe“ in der Praxis bedeutet hat, und genau die Art Information, die, gäbe es sie für aktuelle Geräte, in eine öffentliche Liste gehörte statt in eine einzelne Zeitungsmeldung von 2005.

    Was das Recht hier tatsächlich hergibt

    Die ursprüngliche Fassung dieser Idee verwies auf § 630g BGB, das Recht auf Einsichtnahme in die eigene Behandlungsakte im Nachhinein. Wir haben den Wortlaut gelesen. Er regelt den rückblickenden Zugang zur eigenen Akte, er hat nichts damit zu tun, was eine Praxis vor einem Termin über ihre Geräte mitteilt, und wir zitieren ihn nicht so, als wäre das der Fall.

    Näher dran ist § 630c Absatz 2 BGB: Zu Beginn der Behandlung muss die Behandlungsseite „in verständlicher Weise“ über „alle für die Behandlung wesentlichen Umstände“ aufklären. Wir halten es für eine vertretbare Lesart, dass dazu auch gehört, ob das Gerät die Patientin oder den Patienten körperlich aufnehmen kann, aber uns ist kein Urteil bekannt, das § 630c konkret auf die Tragfähigkeit von Bildgebungsgeräten anwendet. Das ist also die Vorschrift, die am nächsten kommt, nicht geklärtes Recht. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung.

    Eine kurze Fragenliste, kein Umweg

    Nichts davon ist ein Grund, am eigenen Körper etwas zu ändern. Es ist ein Grund, vor dem Termin zu fragen statt es auf dem Tisch zu erfahren:

    • Wie hoch ist die maximale Patientenbelastung für genau dieses Gerät?
    • Wie groß ist die Röhrenöffnung, in Zentimetern?
    • Falls dieses Gerät nicht passt: Gibt es ein anderes in der Nähe, und kann direkt dorthin überwiesen werden?
    • Gibt es ein offenes MRT oder einen bariatrisch ausgelegten CT-/Röntgentisch im Haus?

    Das zu fragen ist kein Aufheben, das man macht. Es ist dieselbe Art praktischer Frage, die man vor jedem Termin stellt, der von physischen Gegebenheiten abhängt, und sie kann eine vergebliche Fahrt ersparen.

    Was dieser Text nicht ist

    Das ist kein Plädoyer dafür, den eigenen Körper an ein Gerät anzupassen. Es ist das Gegenteil: Gerätezugang ist Infrastruktur, und Infrastruktur, die nur für manche Körper funktioniert, ist ein Zugangsproblem, kein Körperproblem. Dieser Artikel empfiehlt keine Klinik, kein Gerät und keine Behandlung und ist keine medizinische oder rechtliche Beratung.


    Quellen, im Volltext gelesen:

    • UC San Francisco Radiology, „Imaging Modality Weight and Size Limits Information“, Patientensicherheitsseite für überweisende Ärzt:innen. https://radiology.ucsf.edu/patient-care/health-professionals/patient-safety-healthcare-professionals/size-and-weight-considerations-imaging-and-image-guided-interventions/info
    • FLARE Project, „In Our Image – Finding Accessible Imaging for Fat Bodies“. https://www.flareproject.org/imaging/
    • NAAFA, „FLARE’s In Our Image Database Connects Fat People with Accommodating Medical Imaging“. https://naafa.org/newsletter-articles/flares-in-our-image-database-connects-fat-people-with-accommodating-medical-imaging
    • NAAFA, „Campaign for Size Freedom“ (Finanzierung und Partnerschaft). https://naafa.org/sizefreedom · FLARE Project, „Size Freedom“. https://www.flareproject.org/size-freedom/
    • Ärzte Zeitung, „Neues MRT-Gerät bietet genug Platz bei Adipositas oder Klaustrophobie“, 27. Januar 2005 (nur historische Illustration). https://www.aerztezeitung.de/Medizin/Neues-MRT-Geraet-bietet-genug-Platz-bei-Adipositas-oder-Klaustrophobie-331173.html
    • Bürgerliches Gesetzbuch, § 630c (Mitwirkung der Vertragsparteien; Informationspflichten) und § 630g (Einsichtnahme in die Behandlungsakte), Wortlaut gelesen über die Spiegelungen lxgesetze.de und buzer.de.
    • Adipositas Gesellschaft (AGA), „Behandlungseinrichtungen (nach AGA zertifiziert)“. https://adipositas-gesellschaft.de/aga/behandlungseinrichtungen/

    Interne Links: Article-11 (Arzt schiebt alles aufs Gewicht), Article-12 (gewichtsneutrale Ärzt:in finden), Article-26 (Gewichtsbias-Schulung). Rubrik: Diskriminierung.

  • Die Streichung trifft auch die, die nicht gemeint waren

    Die Streichung trifft auch die, die nicht gemeint waren

    Wenn ein US-Bundesstaat die Medicaid-Erstattung fuer GLP-1-Mittel bei Gewichtsabnahme beendet, waere der sauberste Weg, genau eine Regel zu aendern: die fuer die Abnehm-Indikation. Zwei Staaten, die das im vergangenen Jahr getan haben, haben noch etwas anderes getan. Sie haben jede bestehende Kostengenehmigung fuer die gesamte Wirkstoffklasse fuer ungueltig erklaert, auch fuer Menschen, denen das Mittel nie wegen Gewichtsabnahme verschrieben wurde.

    Massachusetts: zwei Rundschreiben, im Volltext gelesen

    Die MassHealth-Erstattung fuer Adipositas-Behandlung endet am 3. Juli 2026. Das steht in Pharmacy Facts Nr. 271 vom 12. Maerz 2026: „Effective July 3, 2026, the drugs listed below in Table 1 will no longer be covered for MassHealth members, when used for weight loss.“ Neun Wirkstoffe stehen auf der Liste, darunter Saxenda, Wegovy und Zepbound.

    Dasselbe Dokument enthaelt eine zweite, eigenstaendige Aenderung: „PAs for these agents submitted before February 17, 2026, will be end-dated for July 2, 2026, regardless of indication and will need to be resubmitted to receive paid claims beyond July 3, 2026.“ Unabhaengig von der Indikation. Wer das Mittel seit Jahren gegen Typ-2-Diabetes nimmt, ohne dass in der Akte je etwas von Gewichtsabnahme stand, hat dieselbe auslaufende Genehmigung am selben Stichtag wie alle anderen.

    MassHealth beschreibt fuer diese Gruppe einen Weg: „For continued coverage beginning July 3, 2026, members should be switched to an antidiabetic GLP-1.“ Die Anweisung verweist auf eine separate, als Diabetesmittel gelistete Version derselben Wirkstoffklasse, aufgefuehrt in einer zweiten Tabelle. Das ist ein echter Weg, keine Sackgasse, aber es bleibt eine Neubeantragung, keine Verlaengerung: Die bestehende Genehmigung laeuft nicht automatisch weiter, die verschreibende Person muss vor dem 3. Juli handeln, und wer das nicht tut, verliert die Erstattung.

    Die in Nr. 271 erwaehnten Aenderungen vom 17. Februar stammen aus einem eigenen Dokument, Pharmacy Facts Nr. 269 vom 14. Januar 2026. Es hat die Kriterien fuer Kostengenehmigungen auf beiden Seiten der Wirkstoffklasse gleichzeitig verschaerft: eine Metformin-Vorbehandlung bei Praediabetes vor neueren Diabetesmitteln, verpflichtende A1c-Ausgangsdokumentation, und fuer die Abnehm-Seite ein enger gefasstes Set an Zulassungskriterien. Wir drucken diese Kriterien hier nicht ab, es geht um den Mechanismus, nicht um eine Checkliste, wer aktuell infrage kommt. Die Abnehm-Zeile in Nr. 269 sagt direkt, was die engeren Kriterien in der Praxis bedeuten: „some members currently utilizing a weight-loss GLP-1 medication may no longer be eligible under these revised criteria and will be denied coverage at the time of recertification.“ Das war fuenf Monate vor dem Juli-Stichtag, aufgrund strengerer klinischer Kriterien, nicht der spaeteren Pauschalregel.

    Pennsylvania: derselbe Mechanismus, kein Uebergangsweg

    Das Medical-Assistance-Rundschreiben Pennsylvanias haben wir selbst gelesen, weil Article-48 es bereits getan hatte. Herausgegeben am 24. November 2025, wirksam ab 1. Januar 2026: „Effective January 1, 2026, drugs containing a GLP-1 receptor agonist will not be covered for the treatment of overweight and obesity.“ Saxenda ausdruecklich: „will no longer be covered for any indication“, ohne Ausnahme fuer andere Anwendungen.

    Und derselbe zweite Schritt wie in Massachusetts: „Current prior authorizations for drugs containing a GLP-1 receptor agonist will no longer be valid after December 31, 2025, regardless of the condition being treated.“ Wir haben direkt im Rundschreiben nachgesehen, ob es etwas wie Massachusetts‘ Umstiegs-Anweisung auf ein Diabetes-gelistetes Praeparat gibt. Es gibt nichts dergleichen. Die einzige Anweisung lautet: „Prescribers will need to submit new requests for prior authorization for all beneficiaries receiving a drug containing a GLP-1 receptor agonist effective January 1, 2026.“ Kein vereinfachter Weg, keine automatische Verlaengerung, derselbe Antrag fuer Diabetes-Patient:innen wie fuer alle anderen.

    Wo die Parallele traegt, und wo sie endet

    Der gemeinsame Mechanismus ist real und keine beilaeufige Formulierung: Beide Rundschreiben nennen „regardless of indication“ beziehungsweise „regardless of the condition being treated“ ausdruecklich als die Regel fuer das Massenauslaufen der Genehmigungen. Die Streichung einer Indikation hat in beiden Staaten, innerhalb von vier Monaten, jede Genehmigung der gesamten Wirkstoffklasse zurueckgesetzt. Das ist eine konkrete Verwaltungsentscheidung, kein unausweichlicher Nebeneffekt der Streichung. Ein Staat koennte die Adipositas-Erstattung beenden und die Genehmigungen fuer andere Indikationen unangetastet lassen. Keiner der beiden hat das getan.

    Wo die Parallele endet, zaehlt ebenso. Massachusetts hat fuer seine Diabetes-Patient:innen einen Neuantragsweg gebaut, gebunden an ein bestimmtes, als Diabetesmittel gelistetes Praeparat. Pennsylvanias Rundschreiben beschreibt keinen solchen Weg: Alle stellen denselben allgemeinen Antrag, ohne Unterscheidung fuer Menschen, die das Mittel nie wegen Gewichtsabnahme wollten. Wir behaupten nicht, dass Pennsylvania-Versicherte mit Diabetes-Indikation die Erstattung verloren haben. Wir haben keinen Beleg dafuer gefunden, was mit dieser Gruppe nach dem 1. Januar tatsaechlich geschah, und das Rundschreiben selbst sagt es nicht. Was sich aus den beiden Dokumenten ablesen laesst: Ein Staat hat eine Uebergangsregel fuer diese Gruppe geschrieben, der andere nicht.

    Die Zahl zu Massachusetts

    WBUR berichtete, die Aenderung werde „at least 22,000 people, officials said“ betreffen, zugeschrieben Behoerdenvertreter:innen, nicht der eigenen Schaetzung der Redaktion. Boston.com uebernahm dieselbe Zahl ohne die Zuschreibung zu wiederholen. Wir haben die Zahl nicht selbst in einem MassHealth- oder Health-Policy-Commission-Dokument gefunden, nennen sie deshalb als presseberichtete, Behoerden zugeschriebene Zahl, nicht als an der Primaerquelle verifiziert. Aus keinem der beiden Artikel geht eindeutig hervor, ob die 22.000 nur die Abnehm-Gruppe meinen oder auch die Menschen einschliessen, deren unabhaengige Genehmigungen ebenfalls ausgedatet wurden.

    Was dieser Text nicht ist

    Dieser Text bewertet nicht, ob GLP-1-Mittel wirken, ob eine Adipositas-Erstattung bestehen sollte, oder was jemand mit der eigenen Verschreibung tun sollte. Er beschreibt, wie zwei bundesstaatliche Medicaid-Programme eine bestimmte Regel gebaut haben: Eine Indikation faellt aus der Erstattung, jede Genehmigung der Wirkstoffklasse wird zurueckgesetzt, und beschreibt, was jeder Staat fuer die Menschen getan oder nicht getan hat, die dabei mit erfasst wurden, obwohl sie nicht gemeint waren. Wer selbst betroffen ist, sollte sich an die verschreibende Praxis und das zustaendige Medicaid-Pharmacy-Programm wenden. Dieser Artikel ist keine medizinische oder rechtliche Beratung und empfiehlt kein Medikament, weder zur Gewichtsabnahme noch sonst.


    Quellen, im Volltext gelesen:

    • MassHealth, Pharmacy Facts Nr. 271, „MassHealth Changes to Management of Anti-Obesity Medications“, 12. Maerz 2026 (korrigierte Fassung). https://www.mass.gov/doc/pharmacy-facts-271-march-12-2026-corrected-0/download
    • MassHealth, Pharmacy Facts Nr. 269, „Upcoming Changes in MassHealth Coverage of Glucagon-Like Peptide-1 (GLP-1) Receptor Agonists“, 14. Januar 2026. https://www.mass.gov/doc/pharmacy-facts-269-january-14-2026-0/download
    • Commonwealth of Pennsylvania, Department of Human Services, Office of Medical Assistance Programs, Medical Assistance Bulletin, „Coverage Change and Prior Authorization of GLP-1 Receptor Agonists“, herausgegeben 24. November 2025, wirksam 1. Januar 2026. https://www.pa.gov/content/dam/copapwp-pagov/en/dhs/documents/docs/publications/documents/forms-and-pubs-omap/mab2025112403.pdf
    • WBUR, „With Mass. cutting weight loss drug coverage, patients scramble to afford prescriptions“, 23. Juni 2026. https://www.wbur.org/news/2026/06/23/mass-cutting-glp-1-coverage-medicaid-wegovy-zepbound
    • Boston.com, „MassHealth will stop covering weight-loss drugs next week“, 27. Juni 2026. https://www.boston.com/news/local-news/2026/06/27/masshealth-will-stop-covering-weight-loss-drugs-next-week/

    Interne Links: Article-48 (Medicaid-GLP-1-Deckung, dreizehn Staaten) — EN #449 / DE #450. Rubrik: Diskriminierung.

  • Dreizehn Staaten, und eine Karte, die acht Monate alt ist

    Dreizehn Staaten, und eine Karte, die acht Monate alt ist

    Die Zahl, die alle zitieren, wenn es um Medicaid und Adipositas-Medikamente geht, ist dreizehn. Dreizehn bundesstaatliche Medicaid-Programme decken GLP-1-Mittel zur Behandlung von Adipositas im Fee-for-Service ab. Die Zahl stammt aus einem Papier der KFF, sie taucht in Fachpresse und in Briefen von Interessenverbänden gleichermaßen auf, und sie stimmt, soweit sie reicht.

    Was selten mitzitiert wird, ist das Datum. Das Papier trägt den Stand „Januar 2026″. Es wurde am 16. Januar 2026 veröffentlicht, und als wir es am 21. September 2026 erneut gelesen haben, wies die Seite denselben Tag noch immer als Datum ihrer letzten Änderung aus. Die Karte ist acht Monate alt.

    Das wäre weniger wichtig, wenn die Zahl dahinter stabil wäre. Sie ist es nicht. Wir haben vier der betroffenen Staaten bei ihren eigenen Behörden nachgelesen, in dreien hat sich die Lage seit Januar verschoben. Dieser Artikel handelt davon, wie unstabil die Zahl ist, und davon, was wir selbst nachprüfen konnten und was nicht. Er handelt nicht von den Medikamenten und sagt nichts darüber, ob sie jemand nehmen sollte.

    Sechzehn, dann dreizehn, in drei Monaten

    Die Bewegung steckt im KFF-Papier selbst. Die jährliche Befragung der Medicaid-Verantwortlichen der Bundesstaaten, durchgeführt von Health Management Associates im November 2025, fand sechzehn Programme, die GLP-1-Mittel zur Adipositasbehandlung abdeckten, Stand Oktober 2025.

    Im Januar 2026 waren es dreizehn. Vier Staaten hatten die Deckung in der Zwischenzeit gestrichen: Kalifornien, New Hampshire, Pennsylvania und South Carolina. Ein Staat, North Carolina, hatte sie gestrichen und wieder eingeführt. Sechzehn minus vier plus eins ergibt dreizehn.

    Eine Momentaufnahme, die sich in einem Quartal um drei Staaten verschiebt, ist keine Karte. Sie ist ein Standbild von etwas in Bewegung, und sie ist schneller veraltet, als sie neu erhoben wird.

    Die Regel darunter

    Dass die Staaten sich überhaupt bewegen können, liegt an einem einzigen Satz Bundesrecht. Im Medicaid Drug Rebate Program müssen die Programme der Staaten nahezu alle von der FDA zugelassenen Arzneimittel eines teilnehmenden Herstellers abdecken. Mittel zur Gewichtsabnahme stehen in einer kurzen Liste von Ausnahmen, die ein Staat weglassen darf, 42 U.S.C. § 1396r-8(d)(2)(A). Die Deckung bei Adipositas ist damit freiwillig, während dieselben Moleküle bei Diabetes zwingend zu decken sind, seit der Zulassung von Wegovy im März 2024 auch bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen und seit der Zulassung von Zepbound im Dezember 2024 bei mittelschwerer bis schwerer obstruktiver Schlafapnoe. Für Kinder ist die Deckung im Rahmen der EPSDT-Leistung verpflichtend, wenn sie medizinisch notwendig ist.

    Die Folge ist eine Frage der Konstruktion, nicht der Medizin. Dieselbe Spritze im selben Körper ist eine Pflichtleistung oder eine freiwillige, je nachdem, welche Diagnose danebensteht. Jede Entscheidung eines Staates, die unten beschrieben wird, findet innerhalb dieses einen Satzes statt.

    Pennsylvania: was wir selbst gelesen haben

    Wir haben die vier Streichungen nicht auf Zuruf übernommen. Die von Pennsylvania ist in einem Medical Assistance Bulletin des Office of Medical Assistance Programs vom 24. November 2025 dokumentiert, in Kraft zum 1. Januar 2026, unterzeichnet von Deputy Secretary Sally Kozak. Wir haben es im Volltext gelesen.

    Das Bulletin ist genauer als die Zusammenfassung. Pennsylvanias Medical-Assistance-Programm hatte im Januar 2023 begonnen, GLP-1-Mittel bei Übergewicht und Adipositas zu decken; die Deckung, die am 1. Januar 2026 endete, war also drei Jahre alt. Ab diesem Datum sind die Mittel „zur Behandlung von Übergewicht und Adipositas nicht gedeckt“ und bleiben „für alle anderen medizinisch anerkannten Indikationen mit vorheriger Genehmigung“ gedeckt. Saxenda (Liraglutid) fällt für jede Indikation heraus. Mittel gegen Adipositas, die keine GLP-1-Rezeptoragonisten enthalten, bleiben auf der Preferred Drug List, darunter Phentermin, ohne vorherige Genehmigung.

    Eine Verfahrenszeile ist leicht zu übersehen und betrifft alle, nicht nur diejenigen, die das Mittel wegen Adipositas erhalten: Jede bestehende Genehmigung für ein GLP-1-Mittel wurde nach dem 31. Dezember 2025 ungültig, „unabhängig von der behandelten Erkrankung“. Wer es seit Jahren wegen Diabetes nahm, musste von vorn beantragen.

    Die Stelle, die uns überrascht hat

    Das hier kommt dabei heraus, wenn man die Handbuchseiten liest und nicht die Überschrift.

    Pennsylvania deckt diese Mittel bei Adipositas nicht mehr. Aber die Verlängerungskriterien für die Indikationen, die weiter gedeckt sind, sind an mehreren Stellen in der Sprache von Gewichtsabnahme und Ernährung geschrieben.

    Um eine Genehmigung für eine der verbliebenen Indikationen zu verlängern, muss die versicherte Person „Lebensstiländerungen und Verhaltensmodifikation (z. B. gesunde Ernährung und mehr körperliche Aktivität) fortsetzen“. Für die obstruktive Schlafapnoe verlangt die Verlängerung nach sechs Monaten, sofern die Dosistitration abgeschlossen ist und die maximal verträgliche Dosis mindestens drei aufeinanderfolgende Monate genommen wurde, „5 % Gesamtkörpergewichtsverlust und eine Dokumentation der Ernährungsumstellung“.

    Beides zusammen gelesen: Der Staat hat die Körpergröße formal als Zahlungsgrund gestrichen. Er hat sie als Bedingung dafür behalten, dass er weiter für etwas anderes zahlt. Wer das Mittel wegen Schlafapnoe verschrieben bekommt, muss fünf Prozent des Körpergewichts verlieren, um das Rezept zu behalten, das die Schlafapnoe behandelt.

    Wir beschreiben hier die Bauweise einer Regel, nicht ihre Wirkung auf irgendjemandes Gesundheit. Aber die Bauweise gehört benannt, denn sie ist die leise Variante eines Musters, über das dieses Magazin oft schreibt: Das Kriterium verschwindet an der Eingangstür und taucht als Bedingung dafür wieder auf, im Raum bleiben zu dürfen.

    North Carolina: zehn Wochen ohne

    North Carolina ist der Staat, den KFF als ausgetreten und zurückgekehrt zählt, und er lohnt die Lektüre im Original, weil beide Enden von der Behörde selbst dokumentiert sind.

    Am 5. September 2025 teilte NC Medicaid mit, die Deckung von GLP-1-Mitteln zur Behandlung von Adipositas werde zum 1. Oktober 2025 eingestellt. Der Grund steht in der ersten Zeile der Begründung: „Angesichts von Fehlbeträgen bei der Finanzierung durch den Staat“. Wegovy, Zepbound und Saxenda verschwanden außerplanmäßig von der Preferred Drug List, Saxenda für jede Indikation, und bestehende Genehmigungen verloren nach dem 30. September ihre Gültigkeit. Das Bulletin enthält einen für ein solches Dokument ungewöhnlichen Satz: „NC Medicaid bleibt vom Potenzial der GLP-1-Mittel zur Behandlung von Adipositas überzeugt; derzeit verbietet die fehlende Finanzierung des Programms jedoch eine fortgesetzte Deckung.“

    Am 19. Dezember 2025 veröffentlichte die Behörde die Gegenbewegung. Zum 12. Dezember 2025 kehrte die Deckung auf Weisung des Gouverneurs zu den Kriterien zurück, die am 30. September 2025 gegolten hatten und die ihrerseits am 1. August 2024 in Kraft getreten waren. Wegovy kam als bevorzugtes Präparat zurück, Zepbound und Saxenda als nicht bevorzugte, was heißt: Erst muss Wegovy versucht worden und gescheitert sein, oder es muss dokumentiert sein, warum es nicht infrage kommt.

    Die Lücke sind gut zehn Wochen, vom 1. Oktober bis zum 11. Dezember 2025. Beide Bulletins nennen dieselbe Größenordnung, mehr als 3,1 Millionen Menschen in North Carolina sind über Medicaid versichert, und das Dezember-Bulletin enthält eine Anweisung an die Verordnenden, die die menschliche Seite einer Zehn-Wochen-Lücke nüchterner beschreibt als jeder Kommentar: Sie sollen „prüfen, ob es bei den Mitgliedern zu einer Behandlungsunterbrechung oder einem Therapiewechsel kam und ob eine niedrigere Anfangsdosis nötig ist“.

    So sieht eine politische Kehrtwende vom Apothekentresen aus. Nicht als Zahl, die sich auf einer Karte ändert, sondern als Neustart mit niedrigerer Dosis.

    Das Geld, mit dem Vorbehalt daneben

    Die zweite Hälfte des KFF-Papiers handelt von Mengen, und die Zahlen gehören genau wiedergegeben, gerade weil sie so oft ungenau wiedergegeben werden.

    Die Medicaid-Verordnungen von GLP-1-Mitteln stiegen von rund 1 Million im Jahr 2019 auf über 8 Millionen im Jahr 2024, also auf das Siebenfache. Die Bruttoausgaben stiegen im selben Zeitraum von rund 1 Milliarde auf knapp 9 Milliarden Dollar, auf das Neunfache, und die Bruttoausgaben je Verordnung erreichten 2024 1.000 Dollar. 2024 machten diese Mittel etwa 1 Prozent aller Medicaid-Verordnungen aus und über 8 Prozent der Medicaid-Arzneimittelausgaben.

    Der Vorbehalt stammt von KFF selbst und trägt: Brutto heißt vor Rabatten, und die Staaten erhalten auf Originalpräparate in der Regel erhebliche Rabatte. KFF verweist darauf, dass Novo Nordisk Rabatte und Gebühren über alle Kostenträger hinweg mit rund 40 Prozent der Kosten von Ozempic und Wegovy angegeben hat. Wer die 9 Milliarden ohne das Wort „brutto“ zitiert, zitiert eine Zahl, die die Quelle so nicht behauptet.

    Eine zweite Einschränkung, ebenfalls von KFF: Die öffentlichen Daten lassen nicht trennen, wie viel dieser Verwendung auf Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Schlafapnoe oder Adipositas entfällt. Die Ausgabenzahl ist keine Adipositas-Deckungszahl, und sie wird ständig als eine benutzt.

    Seit Januar: vier Staaten, bei der Behörde nachgelesen

    Statt abstrakt zu behaupten, dass eine Momentaufnahme vom Januar altert, haben wir vier der beteiligten Staaten herausgegriffen und gelesen, was die jeweilige Behörde selbst veröffentlicht. Drei hatten sich bewegt. Der vierte hatte sich nicht bewegt, wird in den kursierenden Listen aber falsch beschrieben.

    Massachusetts. MassHealth hat das Ende der Deckung in den Pharmacy Facts Nummer 271 vom 12. März 2026 bekannt gegeben. Der Wortlaut ist nüchtern: MassHealth werde Medikamente „zur Behandlung von Adipositas oder Übergewicht“ nicht länger decken. Genannt werden unter anderem Wegovy und Zepbound sowie Saxenda, Xenical und mehrere ältere Mittel. Über den Stichtag hinaus gedeckt bleiben Verordnungen mit genehmigter vorheriger Zustimmung für andere anerkannte Indikationen, aufgeführt sind bestehende Herz-Kreislauf-Erkrankung, metabolische dysfunktionsassoziierte Steatohepatitis und mittelschwere bis schwere obstruktive Schlafapnoe, jeweils mit Nachweis des Schweregrads. Anträge für Versicherte unter 21 Jahren werden nach den EPSDT-Regeln geprüft.

    Eine Einzelheit lohnt das Innehalten, weil sie das Thema dieses Artikels im Kleinen ist. In den Sekundärzusammenfassungen kursiert der 1. Juli 2026. Das Papier des Staates selbst nennt den 3. Juli 2026 als Stichtag und datiert bestehende Genehmigungen auf den 2. Juli aus. Es sind zwei Tage, und an ihnen hängt niemandes Versorgung. Es ist aber ein Beleg dafür, dass die Zusammenfassungen nicht am Dokument geschrieben wurden.

    Rhode Island. Rhode Island hat noch nicht gestrichen. Der Staat ist im Begriff dazu, und das Datum ist das nächstliegende in diesem Artikel. EOHHS führt die Haushaltsvorhaben für das Haushaltsjahr 2027 auf einer Seite mit Stand 14. September 2026, und der Abschnitt „GLP-1 Benefit Change“ lautet: ab dem 1. Oktober 2026 werde Rhode Island Medicaid bestimmte GLP-1-Rezeptoragonisten nicht mehr decken, „when they are prescribed solely for weight loss“. Die Seite nennt zwei Verwaltungstatsachen, die für das Tempo entscheidend sind: Die Änderung ist vom beschlossenen Haushalt 2027 angeordnet, und „There is no federal authority required to implement this change.“ Keine Ausnahmegenehmigung, keine Änderung des Bundesstaatenplans, keine CMS-Frist. Ein Staat, der keine Erlaubnis des Bundes braucht, kann sich schneller bewegen als jede Übersicht, die ihn beschreibt.

    Michigan. Michigan ist der Fall, den eine Karte gar nicht zeigen kann, weil er auf der Karte weiterhin eingefärbt ist. Das MDHHS-Rundschreiben L 25-73 vom 8. Dezember 2025, gültig für Leistungsdaten ab dem 1. Januar 2026, beendet die Deckung bei Adipositas nicht. Es verengt sie. In Umsetzung des Public Act 22 of 2025 wird die Deckung eines GLP-1-Mittels, das allein zur Behandlung von Adipositas verordnet wird, „reduziert“, und eine Genehmigung setzt seither voraus, dass die Person als morbid adipös eingestuft ist, dass das Scheitern aller anderen klinisch angemessenen Maßnahmen zur Gewichtsabnahme dokumentiert ist einschließlich eines gescheiterten Versuchs mit den bevorzugten Mitteln der Liste, und dass die Deckung „nur als Maßnahme zur Vermeidung einer teureren bariatrischen Operation“ in Betracht kommt. Saxenda und Wegovy werden für ihre übrigen Indikationen zu nicht bevorzugten Mitteln, was die Zuzahlung für nicht befreite Versicherte von einem auf drei Dollar hebt. Vor dem 1. Januar 2026 erteilte Genehmigungen wurden für ihre verbleibenden sechs Monate weitergeführt.

    Michigan zählt damit als deckender Staat und ist es auch, in dem Sinne, dass eine Abrechnung bezahlt werden kann. Ob es einer ist in dem Sinne, den Lesende beim Blick auf eine eingefärbte Karte unterstellen, ist eine andere Frage, und die Karte beantwortet sie nicht.

    Kansas. Kansas haben wir geprüft, weil die Sekundärlisten sich über diesen Staat uneinig sind. Mehrere Übersichtsseiten behaupten, Kansas schließe GLP-1-Mittel aus, wenn sie zur Gewichtsabnahme verordnet werden. Das eigene Antragsformular des Kansas Medical Assistance Program für Anti-Adipositas-Medikamente, Stand Juni 2025, führt Liraglutid (Saxenda), Semaglutid (Wegovy) und Tirzepatid (Zepbound) als genau die Mittel, für deren Genehmigung das Formular existiert, mit Abschnitten zu Begleiterkrankungen, Verlängerungskriterien und dem Wechsel zwischen Mitteln. Was sonst über Kansas zutrifft: Der Staat veröffentlicht ein Formular für eine Leistung, die es laut den Listen dort nicht gibt.

    Das ist der Befund unter dem Datumsproblem. Die Listen sind nicht bloß veraltet. Mindestens eine von ihnen sagt über mindestens einen Staat das Gegenteil dessen, was der Staat selbst veröffentlicht.

    Was wir nicht nachprüfen konnten

    Drei Dinge, offen gesagt.

    Wir konnten die dreizehn Staaten nicht aus dem Text des Papiers benennen. Die Zahl steht im Fließtext, die Aufschlüsselung nach Staaten steckt in einer Kartengrafik. Was der Text benennt, ist die Bewegung: die vier Staaten, die gestrichen haben, den einen, der wieder eingeführt hat, sieben Staaten (Connecticut, Louisiana, New Hampshire, New Mexico, North Dakota, Pennsylvania, Texas), die mindestens ein Mittel zur Gewichtsabnahme decken, aber kein einziges GLP-1-Mittel, und Utah, dessen Finanzierung das Papier als auf das Haushaltsjahr 2026 begrenzt vermerkt. Eine anderswo kursierende Liste von dreizehn Namen können wir auf diese Quelle nicht zurückführen, also drucken wir keine.

    Zwei der vier Streichungen haben wir bei der Behörde des Staates selbst nachgeprüft, Pennsylvania und North Carolina. Kalifornien, New Hampshire und South Carolina haben wir nicht selbst geprüft, und wir führen sie nicht als eigene Recherche.

    Und wir wissen nicht, wie die Zahl heute lautet. Was wir sagen können, ist enger und fester als eine Vermutung: Zwei der dreizehn, Massachusetts und Rhode Island, sind durch ihre eigenen Behörden als Aussteiger belegt, einer im Juli, einer zum 1. Oktober 2026, und ein dritter, Michigan, hat seine Kriterien so weit verengt, dass die meisten Lesenden das nicht mehr als Deckung erkennen würden. Ein vierter, Utah, ist in der Fußnote der KFF selbst als Staat vermerkt, der seine Finanzierung auf das Haushaltsjahr 2026 begrenzt gemeldet hat, und dieses Jahr endete für Utah am 30. Juni 2026; das Genehmigungsdokument Utahs konnten wir selbst nicht öffnen, wir berichten deshalb die Fußnote und nicht das Ergebnis. Ob im selben Zeitraum ein Staat Deckung hinzugefügt hat, wissen wir nicht, und wir raten es nicht. Die Richtung, die wir belegen können, zeigt in eine Richtung. Die Summe können wir nicht belegen.

    Warum das Datum die Geschichte ist

    Dahinter steckt ein größerer Punkt, und er hat nichts mit Pharmakologie zu tun.

    Der Zugang dicker Menschen zu Versorgung wird in den USA derzeit über eine kleine Zahl in Abständen aufgefrischter Momentaufnahmen beschrieben, und diese Momentaufnahmen werden langsamer aufgefrischt, als sich das ändert, was sie beschreiben. Ein Staat kann im November streichen, im Dezember zurücknehmen und im Januar auf eine Weise gezählt werden, die am Stichtag zutrifft und im März in die Irre führt. Versorgung wird zur Frage, wo man wohnt und wann zuletzt jemand hingeschaut hat.

    Wir haben schon beschrieben, wie eine Zugangsregel Menschen nach Körpergröße und Diagnose sortiert, an der Medicare GLP-1 Bridge, und was zu tun ist, wenn die Welt nicht für dich gebaut ist, in unserem Grundlagentext zur Gewichtsdiskriminierung. Hier ist dasselbe Thema auf Ebene der Staatsgrenze. Nicht nur die Regel entscheidet, wer Versorgung bekommt. Der Kalender tut es auch.

    Eine Anmerkung zur Rahmung, weil wir auf die Quelle verlinken. Das KFF-Papier behandelt Adipositas als behandelbare Erkrankung und Deckung als Zugang zur Behandlung. Diese Rahmung ist nicht unsere, und dieses Magazin übernimmt sie nicht. Wir verlinken das Papier, weil seine Zahlen zu Deckungsentscheidungen und Ausgaben die am besten dokumentierten verfügbaren sind, nicht weil wir seine Ausgangsannahme über Körper teilen.

    Quellen

    • Elizabeth Williams, „Medicaid Coverage of and Spending on GLP-1s“, KFF, veröffentlicht am 16. Januar 2026, Seite zuletzt geändert am 16. Januar 2026 (am 21. September 2026 erneut geprüft, unverändert), im Volltext gelesen am 19. und 21. September 2026. https://www.kff.org/medicaid/medicaid-coverage-of-and-spending-on-glp-1s/ (Zahl der dreizehn Staaten, Befragungsstand Oktober 2025 mit sechzehn, die vier Streichungen und die Wiedereinführung in North Carolina, die Fußnoten zu den sieben Staaten und zu Utah, Verordnungs- und Bruttoausgabenzahlen, der Rabattvorbehalt, das BALANCE-Modell)
    • Commonwealth of Pennsylvania, Department of Human Services, Office of Medical Assistance Programs, Medical Assistance Bulletin, „Coverage Change and Prior Authorization of GLP-1 Receptor Agonists“, Ausgabedatum 24. November 2025, in Kraft zum 1. Januar 2026, samt der beigefügten Handbuchseiten zur vorherigen Genehmigung mit Datum 1. Januar 2026. Im Volltext gelesen am 19. September 2026. https://www.pa.gov/content/dam/copapwp-pagov/en/dhs/documents/docs/publications/documents/forms-and-pubs-omap/mab2025112403.pdf
    • NC Medicaid, „NC Medicaid to Change Coverage for GLP-1 Weight Management Medications“, 5. September 2025. https://medicaid.ncdhhs.gov/blog/2025/09/05/nc-medicaid-change-coverage-glp-1-weight-management-medications
    • NC Medicaid, „NC Medicaid to Reinstitute Coverage of GLP-1s for Weight Management“, 19. Dezember 2025. https://medicaid.ncdhhs.gov/blog/2025/12/19/nc-medicaid-reinstitute-coverage-glp-1s-weight-management
    • MassHealth, Pharmacy Facts, Nummer 271, 12. März 2026 (korrigierte Fassung), „MassHealth Changes to Management of Anti-Obesity Medications“. Im Volltext gelesen am 21. September 2026. https://www.mass.gov/doc/pharmacy-facts-271-march-12-2026-corrected-0/download (Ende der Deckung bei Adipositas und Übergewicht zum 3. Juli 2026, Ausdatierung der Genehmigungen zum 2. Juli 2026, die fortbestehenden Indikationen und die EPSDT-Regel)
    • Rhode Island Executive Office of Health and Human Services, „Fiscal Year 2027 Medicaid Budget Initiatives“, Abschnitt „GLP-1 Benefit Change“, Seitenstand 14. September 2026, im Volltext gelesen am 21. September 2026. eohhs.ri.gov/initiatives/medicaid-initiatives/fy27-budget-initiatives (Ende der Deckung zum 1. Oktober 2026 für Verordnungen allein zur Gewichtsabnahme; keine Bundesgenehmigung nötig)
    • Michigan Department of Health and Human Services, Rundschreiben L 25-73, „Update of Pharmacy Drug Coverage for Treatment of Obesity“, 8. Dezember 2025, gültig für Leistungsdaten ab 1. Januar 2026, gezeichnet Meghan E. Groen. Im Volltext gelesen am 21. September 2026. https://www.michigan.gov/mdhhs/-/media/Project/Websites/mdhhs/Assistance-Programs/Medicaid-BPHASA/2025-L-Letters/Numbered-Letter-L-25-73-Pharmacy-Final.pdf (die drei zusätzlichen Kriterien, die Herabstufung auf nicht bevorzugt samt Zuzahlung, Public Act 22 of 2025, sechsmonatige Fortführung bestehender Genehmigungen)
    • Kansas Department of Health and Environment, „Anti-Obesity Medications (AOMs) Prior Authorization Form“, Kansas Medical Assistance Program, Stand 06/2025. Im Volltext gelesen am 21. September 2026. https://www.kdhe.ks.gov/DocumentCenter/View/15513/Anti-Obesity-Medications-PA-Form-PDF (Liraglutid, Semaglutid und Tirzepatid als genehmigungsfähige Anti-Adipositas-Mittel geführt)
    • 42 U.S.C. § 1396r-8(d)(2)(A), die gesetzliche Ausnahme, die es den Staaten erlaubt, Mittel zur Gewichtsabnahme auszuschließen, zitiert sowohl im KFF-Papier als auch im Bulletin aus Pennsylvania.