In unserem Text darüber, was passiert, wenn jemand wegen des Gewichts klagt, liefen zwei Verfahren auf demselben Bundesgesetz und gingen gegenteilig aus. Ein Bundesbezirksgericht in Louisiana entschied, schwere Adipositas könne eine Behinderung im Sinne des Americans with Disabilities Act sein, unabhängig davon, ob eine Ursache nachweisbar ist. Vier Jahre später entschied der achte Bundesberufungsbezirk das Gegenteil.
Dasselbe Gesetz. Ein anderes Gerichtsgebäude. Eine andere Antwort.
Das ist keine Marotte zweier Verfahren, sondern eine Karte. Solange man nicht weiß, wo auf dieser Karte man steht, ergibt der Umweg über das Bundesrecht keinen Sinn. Wir haben deshalb jede Berufungsentscheidung zu dieser Frage im Wortlaut des Gerichts gelesen, statt die Zitate zu übernehmen, die diese Entscheidungen voneinander machen. Dabei kamen zwei Dinge heraus, die in der üblichen Zusammenfassung fehlen.
Vorab zur Sprache. Alles Folgende ist das Vokabular des Rechts, nicht unseres. Wer den ADA überhaupt nutzen will, muss sich als medizinisch beeinträchtigt umschreiben lassen. Das verlangt das Gesetz, wir machen es uns nicht zu eigen. Wir berichten, was die Gerichte entschieden haben. Das ist keine Rechtsberatung und keine Aussage über irgendjemandes Gesundheit.
Die Schwelle, über die niemand kommt
In den USA gibt es kein Bundesgesetz, das Gewicht als geschütztes Merkmal nennt. Die einzige Tür auf Bundesebene ist deshalb der ADA, und zwar sein „regarded as“-Tatbestand: Es ist rechtswidrig, gegen jemanden wegen „einer tatsächlichen oder wahrgenommenen körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung“ zu handeln, unabhängig davon, ob diese eine wichtige Lebenstätigkeit einschränkt (42 U.S.C. § 12102(3)(A)).
Das Wort, an dem alles hängt, ist impairment, Beeinträchtigung. Der Kongress hat es nie definiert. Die Antidiskriminierungsbehörde EEOC tat es per Verordnung: Eine körperliche Beeinträchtigung ist „jede physiologische Störung oder Verfassung, kosmetische Entstellung oder anatomische Einbuße, die eines oder mehrere Körpersysteme betrifft“ (29 C.F.R. § 1630.2(h)(1)).
Der Streit geht also um vier Wörter. Zählt Dicksein für sich genommen als „physiologische Störung oder Verfassung“, oder zählt es nur dann, wenn eine andere physiologische Störung es hervorgebracht hat? Gilt das Zweite, dann steht ein dicker Mensch bei guter Gesundheit außerhalb des Gesetzes und ein dicker Mensch, dem es schlecht geht, innerhalb. Ehrlichkeit über den eigenen Körper wird dann zu dem, was das Verfahren verliert.
Die Karte
Vier Bezirke verlangen eine physiologische Ursache.
Der zweite Bezirk in Francis gegen City of Meriden, Az. 1663, Docket 96-9610, entschieden am 17. November 1997: Adipositas sei, „außer in besonderen Fällen, in denen sie mit einer physiologischen Störung zusammenhängt“, keine körperliche Beeinträchtigung im Sinne der Gesetze.
Der sechste Bezirk in Andrews gegen Ohio (1997) und dann EEOC gegen Watkins Motor Lines, Az. 05-3218, entschieden am 12. September 2006: Um eine Beeinträchtigung im Sinne des ADA zu sein, müsse die Adipositas einer Person, „auch morbide Adipositas, das Ergebnis einer physiologischen Verfassung sein“.
Der achte Bezirk in Morriss gegen BNSF Railway Co., Az. 14-3858, entschieden am 5. April 2016, mit der Begründung, daran hätten die ADA-Änderungen von 2008 nichts geändert, weil sie „die Definition der körperlichen Beeinträchtigung nicht berührt“ hätten.
Der siebte Bezirk in Richardson gegen Chicago Transit Authority, Az. 17-3508 und 18-2199, entschieden am 12. Juni 2019: „Wir schließen uns dem zweiten, sechsten und achten Bezirk an.“
Ein Bezirk hat die Frage aktenkundig offen. Der neunte Bezirk hat das wörtlich so gesagt, in Taylor gegen Burlington Northern Railroad Holdings, Az. 16-35205, Beschluss vom 17. September 2018: „Die Frage, ob der ADA Adipositas erfasst, ist in diesem Bezirk offen.“ Er legte anschließend die landesrechtliche Fassung der Frage dem Supreme Court des Bundesstaates Washington vor. Der antwortete 2019, nach dem dortigen Antidiskriminierungsgesetz sei „Adipositas immer eine Beeinträchtigung“ (444 P.3d 606, 608). Der neunte Bezirk erledigte die Berufung daraufhin auf dieser landesrechtlichen Grundlage, in einem nicht zur Veröffentlichung bestimmten Beschluss vom 30. Januar 2020, hob das erstinstanzliche Urteil auf und verwies zurück. Die von ihm selbst benannte bundesrechtliche Frage ist damit bis heute offen.
Ein Bezirk hat ein Urteil zugunsten einer Klägerin, nach einem anderen Gesetz. Cook gegen Rhode Island Department of Mental Health, Retardation and Hospitals, erster Bezirk, entschieden am 22. November 1993, bestätigte einen Geschworenenspruch über 100.000 Dollar für eine Frau, die dieselbe Stelle zweimal mit tadellosem Zeugnis ausgeübt hatte, die Einstellungsuntersuchung bestand und trotzdem nicht wieder eingestellt wurde. Aber Cook stützte sich auf Abschnitt 504 des Rehabilitation Act, nicht auf den ADA, und die Entscheidung hing an Sachverständigenaussagen im Prozess, wonach morbide Adipositas eine physiologische Störung sei. Das ist keine Feststellung, dass Dicksein erfasst ist. Es ist die Feststellung, dass diese eine Klägerin es bewiesen hat, mit Zeuginnen und Zeugen.
Sieben Bezirke haben nichts entschieden. Der dritte, vierte, fünfte, zehnte, elfte, der Bezirk des District of Columbia und der Federal Circuit haben keine Berufungsentscheidung zu dieser Frage. Keine Tendenz, keine mitgedachte Position: nichts. Die Bundesbezirksgerichte in ihrem Bereich haben in beide Richtungen entschieden.
Das Erste, was die Zusammenfassungen weglassen: Die Türen stehen einen Spalt offen
Jeder der vier ablehnenden Bezirke hat eine Hintertür in die eigene Entscheidung geschrieben. Und die Zitatketten zwischen den Entscheidungen feilen diese Hintertüren still wieder ab.
Am deutlichsten ist Francis. Direkt nach dem Satz, den alle zitieren, ergänzte der zweite Bezirk, ein Anspruch könne „gegen einen Arbeitgeber bestehen, der einen Beschäftigten aufgrund der Wahrnehmung diskriminiert, dieser sei morbid adipös“ — mit zustimmendem Verweis auf Cook. Wenn Morriss den Francis-Fall als Zustimmung zitiert, fehlt diese Einschränkung im Zitat.
In Watkins schrieb Richterin Gibbons ein eigenes zustimmendes Votum, um festzuhalten, „es ist möglich, dass morbide Adipositas eine Störung ist, die ihrer Natur nach eine physiologische Ursache hat“. Dann müsste eine klagende Person für ihren Einzelfall gar keinen Nachweis mehr führen. Sie wies das Argument der EEOC nur deshalb zurück, weil die Behörde dafür nichts vorgelegt hatte.
Richardson, die jüngste Entscheidung, ist die ausdrücklichste. Ihre Fußnote 10: „Wir müssen nicht entscheiden, ob extreme Adipositas allein bei entsprechendem Beweisangebot als physiologische Verfassung angesehen werden kann, weil Richardson kein solches Beweisangebot gemacht hat.“
Zusammengelesen heißt das: Vier Gerichte haben Nein gesagt zu dem Argument, wie es ihnen tatsächlich vorgetragen wurde, und mindestens drei haben dazugeschrieben, dass sie die weitergehende Frage nicht entscheiden. Die Regel ist enger als ihr Ruf. Was in diesen Verfahren nie vorgelegt wurde, sind Beweise. Und Cook ist der eine Fall, in dem es geschah.
Das Zweite: Es hängt an einem Komma
Jetzt der Teil, den man erst glaubt, wenn man die Texte nebeneinanderlegt.
Als der zweite Bezirk die Verordnung 1997 zitierte und der sechste 2006, lautete sie: „Any physiological disorder, or condition, cosmetic disfigurement, or anatomical loss.“ Mit Komma nach disorder. Mit diesem Komma steht „condition“ für sich, und eine Verfassung braucht dann keine physiologische Ursache. Ohne das Komma bezieht sich „physiological“ auf beide Wörter, und dann braucht sie eine.
Dieses Komma war zwei Jahrzehnte lang das gesamte Textargument der Klägerinnen und Kläger. Richterin Gibbons zerlegte es in Watkins über die Entstehungsgeschichte: Als die EEOC die Definition 1991 übernahm, schrieb sie, sie übernehme den Wortlaut des Rehabilitation Act. Und dieser Wortlaut, in 34 C.F.R. § 104.3 und 45 C.F.R. § 84.3, hat kein Komma. Der Text, den die EEOC damals im Federal Register abdruckte, ebenfalls nicht. Ihr Schluss: Das Komma in der veröffentlichten Verordnungssammlung war ein Schreibfehler.
Sieht man heute in die Verordnung, ist das Komma weg. Der geltende Text (eCFR, Titel 29, Stand 31. August 2026) lautet „[a]ny physiological disorder or condition“, und die Quellenangabe des Paragraphen verzeichnet seit 1991 genau eine Änderung: 76 FR 16999 vom 25. März 2011, die Verordnung zur Umsetzung der Gesetzesänderung von 2008.
Daraus folgt die Ironie, um die es in diesem Text eigentlich geht. Der Kongress änderte den ADA 2008, um ihn zu erweitern, und schrieb hinein, die Definition der Behinderung sei „zugunsten einer weiten Erfassung auszulegen“. Ausgerechnet in der Verordnung, die das umsetzen sollte, verschwand das eine Satzzeichen, aus dem dicke Klägerinnen und Kläger bis dahin argumentiert hatten. Jedes Gericht seither liest den aufgeräumten Satz und findet ihn eindeutig.
Eine ehrliche Einschränkung, weil die Gerichte sich über ihren eigenen Papierkram nicht einig sind. Der neunte Bezirk datierte 2018 die Streichung des Kommas auf 2009. Der achte Bezirk schrieb 2016, die einzige Änderung an dieser Definition nach der Gesetzesnovelle sei die Aufnahme des Immun- und des Kreislaufsystems gewesen, und erwähnte das Komma überhaupt nicht. Beide Darstellungen können nicht zugleich vollständig sein. Wir wollten das an der Verordnung von 2011 selbst klären; das Dokument im Federal Register reichte über das hinaus, was wir vollständig abrufen konnten, und aus Sekundärquellen rekonstruieren wir kein Datum. Also: 2006 war das Komma da, heute ist es weg, dazwischen verzeichnet die Sammlung eine Änderung. Geprüft am 3. September 2026.
Wozu die Karte taugt
Nicht zur Prognose. Wir sagen nicht, wie irgendein Bezirk entscheiden würde, und nichts hiervon ist ein Rat zu einem konkreten Fall.
Was sie zeigt, ist, warum der Umweg über das Bundesrecht auch dann eine schlechte Straße ist, wenn er die einzige ist. Ob dasselbe Verhalten desselben Arbeitgebers überhaupt angreifbar ist, hängt davon ab, in welchem von dreizehn Berufungsbezirken das Gericht steht. In sieben davon gibt es gar keine Antwort. Und in den vier mit Antwort hängt sie an einer Unterscheidung — durch eine Störung verursacht oder nicht —, die mit der Frage, ob der Arbeitgeber diskriminiert hat, nichts zu tun hat.
Das ist das Argument dafür, Gewicht im Gesetz zu benennen, statt es durch das Behindertenrecht zu leiten. Und es ist der praktische Unterschied zwischen den Wegen, die wir im Text über die Klagen verfolgt haben: Die Klägerin, die sich auf eine kommunale Satzung mit dem Merkmal Gewicht stützen konnte, musste niemandem ihren Körper erklären.
Quellen: alle Entscheidungen im Wortlaut der Gerichte gelesen. Verordnungstext und Änderungsgeschichte aus dem elektronischen Code of Federal Regulations, geprüft am 3. September 2026.

