Frag vor dem Termin, wie viel der Tisch trägt

Eine sehr dicke Frau sitzt auf dem Tisch eines MRT-Geräts und blickt skeptisch auf die enge Röhre, neben ihr steht eine Radiologieassistentin. KI-generiertes Motiv, keine realen Personen.

Der Arzt überweist zum MRT oder CT. Für die meisten Patient:innen ist das die ganze Geschichte: hingehen, untersucht werden, Ergebnis bekommen. Für viele dicke Menschen gibt es einen Schritt, den niemand erwähnt: ob das Gerät in genau dieser Praxis oder Klinik überhaupt trägt, oder ob man durch die Röhre passt. Das erfährt man nicht vorher. Man erfährt es auf dem Tisch, oder an der Anmeldung, wenn man schon da ist.

Das ist kein seltener Sonderfall. Es ist normale Streuung in den technischen Daten der Geräte, und die Streuung ist größer, als die meisten annehmen, sogar innerhalb eines einzigen gut ausgestatteten Klinikums.

Die Spannbreite, aus den eigenen Zahlen eines Klinikums

Die Radiologie der UC San Francisco veröffentlicht ihre eigenen Größen- und Gewichtsgrenzen nach Gerätetyp und Standort, für überweisende Ärzt:innen. Wir haben die Tabelle selbst gelesen, nicht aus zweiter Hand. Allein bei UCSF reichen die Gewichtsgrenzen von 400 Pfund (181 kg) bei manchen Durchleuchtungsgeräten bis 705 Pfund (320 kg) beim leistungsfähigsten Röntgentisch, CT liegt je nach Gebäude zwischen 450 und 675 Pfund (204 bis 306 kg), MRT zwischen 450 und 550 Pfund (204 bis 249 kg). Die DEXA-Knochendichtemessung liegt an allen UCSF-Standorten einheitlich bei 450 Pfund (204 kg), ohne Ausnahme. Die Röhrenöffnung beim CT liegt bei 70 bis 80 cm, beim MRT meist bei 70 cm, an einem Standort 80 cm „nach Rücksprache“.

Es geht hier nicht speziell um UCSF. Es geht darum, dass selbst innerhalb eines einzigen Klinikkonzerns das Gebäude, in das man überwiesen wird, die Chancen, überhaupt hineinzupassen, ungefähr verdoppeln kann, und aus der Überweisung geht nicht hervor, welches Gebäude das ist.

Was es in den USA bereits gibt

Das FLARE Project betreibt eine kostenlose, öffentliche Datenbank namens In Our Image: eine nach Bundesstaat sortierte Liste bildgebender Einrichtungen in den USA mit den Gewichts- und Röhrendaten ihrer Geräte, damit Patient:innen vor der Terminvereinbarung eine passende Einrichtung finden. Sie begann 2019 als private Liste der FLARE-Gründerin Brandie Solovay; die FLARE-Rechtsreferentin Ragen Chastain hat daraus später die öffentliche, durchsuchbare Datenbank gemacht, die es heute ist. Aktuell deckt sie vor allem MRT ab, CT und Röntgen sind als Erweiterung angekündigt. FLARE selbst schreibt ausdrücklich, die Liste sei „nicht vollständig“, und bittet Patient:innen und Einrichtungen um Mithilfe.

Eine Zahl lohnt die Genauigkeit: Einrichtungen sollen gemeldet werden, wenn sie Patient:innen ab etwa 300 Pfund (136 kg) aufwärts versorgen können. Das sind Pfund, nicht Kilogramm, ein Unterschied, der Präzision verdient, denn 300 Kilogramm (rund 660 Pfund) wären eine ganz andere, deutlich kleinere Gruppe von Geräten.

Eine Offenlegung gehört unabhängig davon hierher: FLARE ist zusammen mit NAAFA Trägerorganisation der Campaign for Size Freedom, einer Rechtskampagne, die seit 2023 von Dove (Unilever) finanziert wird. Eine eigene Finanzierungsangabe speziell zur Bildgebungs-Datenbank haben wir nicht gefunden, aber FLARE als Organisation steht nicht unabhängig von dieser Verbindung da, und das gehört genannt.

Was wir für Deutschland gesucht und nicht gefunden haben

Wir haben nach einem deutschen Gegenstück gesucht: einer patientenseitigen, nach Region sortierten Liste, welche Kliniken oder Praxen bildgebende Geräte mit höherer Tragfähigkeit haben. Gefunden haben wir keine.

Was es stattdessen gibt, ist etwas anderes: Verzeichnisse zertifizierter Adipositaszentren, geführt unter anderem von der Deutschen Adipositas-Gesellschaft (AGA) und der Deutschen Gesellschaft für Allgemein- und Viszeralchirurgie (DGAV). Die gibt es wirklich, und sie sind nützlich, wenn man eine bariatrische Operation oder ein strukturiertes Gewichtsmanagement-Programm sucht. Sie sind kein Verzeichnis dafür, wo ein dicker Mensch ein gewöhnliches Knie-MRT bekommt, überwiesen aus einem Grund, der mit dem Gewicht nichts zu tun hat. Beides zu vermischen würde falsch wiedergeben, wofür diese Verzeichnisse da sind. Dieser Artikel empfiehlt sie nicht als Antwort auf die Bildgebungs-Zugangsfrage, weil sie das nicht sind.

Nur zur Größenordnung, und ausdrücklich als historische Illustration, nicht als aktuelle Zahl: In einem Bericht von 2005 über ein neu installiertes offenes MRT am Bremer Klinikum Mitte sagte der damalige Radiologie-Chefarzt Professor Terwey, mit dem vorherigen Gerät habe man nicht einmal einen Patienten pro Woche mit deutlich über 150 Kilogramm untersuchen können. Das ist 21 Jahre her und sagt nichts darüber aus, was eine bestimmte deutsche Klinik heute kann, die Gerätetechnik hat sich seitdem weiterentwickelt, aber es ist eine konkrete Illustration dafür, was „kein passendes Gerät in der Nähe“ in der Praxis bedeutet hat, und genau die Art Information, die, gäbe es sie für aktuelle Geräte, in eine öffentliche Liste gehörte statt in eine einzelne Zeitungsmeldung von 2005.

Was das Recht hier tatsächlich hergibt

Die ursprüngliche Fassung dieser Idee verwies auf § 630g BGB, das Recht auf Einsichtnahme in die eigene Behandlungsakte im Nachhinein. Wir haben den Wortlaut gelesen. Er regelt den rückblickenden Zugang zur eigenen Akte, er hat nichts damit zu tun, was eine Praxis vor einem Termin über ihre Geräte mitteilt, und wir zitieren ihn nicht so, als wäre das der Fall.

Näher dran ist § 630c Absatz 2 BGB: Zu Beginn der Behandlung muss die Behandlungsseite „in verständlicher Weise“ über „alle für die Behandlung wesentlichen Umstände“ aufklären. Wir halten es für eine vertretbare Lesart, dass dazu auch gehört, ob das Gerät die Patientin oder den Patienten körperlich aufnehmen kann, aber uns ist kein Urteil bekannt, das § 630c konkret auf die Tragfähigkeit von Bildgebungsgeräten anwendet. Das ist also die Vorschrift, die am nächsten kommt, nicht geklärtes Recht. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung.

Eine kurze Fragenliste, kein Umweg

Nichts davon ist ein Grund, am eigenen Körper etwas zu ändern. Es ist ein Grund, vor dem Termin zu fragen statt es auf dem Tisch zu erfahren:

  • Wie hoch ist die maximale Patientenbelastung für genau dieses Gerät?
  • Wie groß ist die Röhrenöffnung, in Zentimetern?
  • Falls dieses Gerät nicht passt: Gibt es ein anderes in der Nähe, und kann direkt dorthin überwiesen werden?
  • Gibt es ein offenes MRT oder einen bariatrisch ausgelegten CT-/Röntgentisch im Haus?

Das zu fragen ist kein Aufheben, das man macht. Es ist dieselbe Art praktischer Frage, die man vor jedem Termin stellt, der von physischen Gegebenheiten abhängt, und sie kann eine vergebliche Fahrt ersparen.

Was dieser Text nicht ist

Das ist kein Plädoyer dafür, den eigenen Körper an ein Gerät anzupassen. Es ist das Gegenteil: Gerätezugang ist Infrastruktur, und Infrastruktur, die nur für manche Körper funktioniert, ist ein Zugangsproblem, kein Körperproblem. Dieser Artikel empfiehlt keine Klinik, kein Gerät und keine Behandlung und ist keine medizinische oder rechtliche Beratung.


Quellen, im Volltext gelesen:

  • UC San Francisco Radiology, „Imaging Modality Weight and Size Limits Information“, Patientensicherheitsseite für überweisende Ärzt:innen. https://radiology.ucsf.edu/patient-care/health-professionals/patient-safety-healthcare-professionals/size-and-weight-considerations-imaging-and-image-guided-interventions/info
  • FLARE Project, „In Our Image – Finding Accessible Imaging for Fat Bodies“. https://www.flareproject.org/imaging/
  • NAAFA, „FLARE’s In Our Image Database Connects Fat People with Accommodating Medical Imaging“. https://naafa.org/newsletter-articles/flares-in-our-image-database-connects-fat-people-with-accommodating-medical-imaging
  • NAAFA, „Campaign for Size Freedom“ (Finanzierung und Partnerschaft). https://naafa.org/sizefreedom · FLARE Project, „Size Freedom“. https://www.flareproject.org/size-freedom/
  • Ärzte Zeitung, „Neues MRT-Gerät bietet genug Platz bei Adipositas oder Klaustrophobie“, 27. Januar 2005 (nur historische Illustration). https://www.aerztezeitung.de/Medizin/Neues-MRT-Geraet-bietet-genug-Platz-bei-Adipositas-oder-Klaustrophobie-331173.html
  • Bürgerliches Gesetzbuch, § 630c (Mitwirkung der Vertragsparteien; Informationspflichten) und § 630g (Einsichtnahme in die Behandlungsakte), Wortlaut gelesen über die Spiegelungen lxgesetze.de und buzer.de.
  • Adipositas Gesellschaft (AGA), „Behandlungseinrichtungen (nach AGA zertifiziert)“. https://adipositas-gesellschaft.de/aga/behandlungseinrichtungen/

Interne Links: Article-11 (Arzt schiebt alles aufs Gewicht), Article-12 (gewichtsneutrale Ärzt:in finden), Article-26 (Gewichtsbias-Schulung). Rubrik: Diskriminierung.