Was wirklich passiert, wenn jemand wegen seines Gewichts klagt

Drei waagerechte Balken auf einer gemeinsamen Zeitachse, alle beginnen an derselben senkrechten Linie. Zwei Balken enden mit einem vollen dunklen Punkt. Der mittlere Balken hat keinen Endpunkt und laeuft gestrichelt nach rechts weiter.

Wir haben sechs Stücke über Gesetzesvorhaben zur Gewichtsdiskriminierung geschrieben: welche es gibt, welche feststecken, welche im Ausschuss gestorben sind. Kein einziges darüber, was passiert, nachdem jemand tatsächlich klagt.

Diese Lücke ist keine Kleinigkeit, denn Vorlage und Verfahren beantworten verschiedene Fragen. Eine Vorlage sagt, was das Recht vorsieht. Ein Verfahren sagt, was das Recht tut. Also drei Verfahren, gelesen in den Entscheidungen der Gerichte und den Unterlagen der zuständigen Behörde, jedes über einen anderen Rechtsweg, jedes bis zu dem Punkt verfolgt, an dem es steht. Zwei sind abgeschlossen. Eines nicht, und genau das ist der aufschlussreichste Teil.

Weg eins: die kommunale Satzung

Harris gegen City of New York, Supreme Court, New York County, Aktenzeichen 156195/2024, Entscheidung vom 19. März 2025 (2025 NY Slip Op 25067, Richter Kingo).

Angela Harris bestand 2022 die Laufbahnprüfung Nummer 3037 für den Bewährungsdienst der Stadt New York und stand auf Platz 63 der Liste. Am 8. Mai 2024 erschien sie zur vorgeschriebenen medizinischen Untersuchung bei einem Arzt des NYPD. Nach ihrer geänderten Klageschrift wurde ihr am Ende gesagt, sie solle gehen und erst wiederkommen, nachdem sie 95 Pfund abgenommen habe, dazu bekam sie ein Formular mit der vorgedruckten Zeile, sie müsse zum erneuten Wiegen zurückkehren, nachdem sie ____ Pfund verloren habe.

Am 8. Juli 2024 reichte sie Klage ein. Ihre Anspruchsgrundlage ist kommunal: Seit dem Inkrafttreten von Local Law 61 aus dem Jahr 2023 am 26. November 2023 nennt das New York City Human Rights Law Größe und Gewicht als geschützte Merkmale, neben Herkunft, Religion und den übrigen. Gewicht ist hier selbst das geschützte Merkmal. Niemand muss es vorher in etwas anderes übersetzen.

Die Stadt beantragte die Abweisung. Am 19. März 2025 wies das Gericht diesen Antrag zurück. Die Begründung ist bemerkenswert, weil es die erste ihrer Art ist: Angesichts der Neuheit des Gesetzes, so das Gericht, stelle sich die Frage der Substantiierungsanforderungen erstmals überhaupt, weshalb es den Maßstab von den älteren geschützten Merkmalen übernahm. Die Aufforderung, 95 Pfund leichter wiederzukommen, zusammen mit einem Formular, das Gewicht und Zielmarke festhält, genügte für die Annahme einer Diskriminierung und könnte, wenn belegt, unmittelbarer Beweis dafür sein. Auch die Klage wegen Maßregelung ließ das Gericht zu: Das NYPD stellte die Kommunikation ein, nachdem ihr Anwalt die Klage erwähnt hatte.

Eine Fußnote der Entscheidung sagt über das Gelände mehr aus als der Tenor. Die Stadt warf ihr vor, das Gericht in die Irre zu führen, weil sie ihr Gewicht nicht angegeben hatte, und trug die Zahl selbst in ihren Schriftsatz ein, nachdem die Klägerin sie aus ihren Anlagen geschwärzt hatte. Das Gericht hielt dagegen, ob sie danach immer noch als übergewichtig gälte, sei nur dann erheblich, wenn das Gewicht bei der Entscheidung eine Rolle gespielt habe. Und das zu bestreiten war die Aufgabe der Stadt.

Und jetzt der Teil, der in jeder Zusammenfassung dieses Falls fehlt. Entschieden ist nichts. Ein zurückgewiesener Abweisungsantrag heißt nur, dass die Klage weitergeht. Das Gericht schreibt es selbst und zitiert den Grundsatz, ob eine Klägerin ihre Behauptungen am Ende beweisen kann, gehöre in diesem Stadium nicht zur Prüfung. Dieselbe Verfügung lud die Parteien für den 23. April 2025 zu einem Vergleichstermin.

Was danach geschah, konnten wir nicht feststellen. Geprüft am 2. September 2026: In den New York Official Reports steht keine spätere Entscheidung in dieser Sache, und das öffentliche Verfahrensregister des Bundesstaats liegt hinter einer Zugangsprüfung, die wir nicht umgehen. Der ehrliche Stand 26 Monate nach Klageerhebung lautet also: offen, oder still erledigt. Was von beidem, raten wir nicht.

Weg zwei: der Umweg über das Bundesrecht, und warum er meistens scheitert

Morriss gegen BNSF Railway Co., Bundesberufungsgericht für den achten Bezirk, Az. 14-3858, entschieden am 5. April 2016.

Melvin Morriss bewarb sich im März 2011 bei BNSF als Maschinenschlosser und erhielt ein Angebot unter dem Vorbehalt einer medizinischen Prüfung, weil die Stelle sicherheitsrelevant war. BNSF hatte eine schriftliche Regel: keine Neueinstellung auf sicherheitsrelevante Stellen ab einem Body-Mass-Index von 40. Zwei betriebsärztliche Untersuchungen ergaben einen Wert knapp darüber, das Angebot wurde zurückgezogen. In der Mail des Unternehmens hieß es, er sei nicht qualifiziert wegen erheblicher Gesundheits- und Sicherheitsrisiken.

Im Bundesrecht gibt es kein Merkmal Gewicht, also klagte er im Januar 2013 nach dem Americans with Disabilities Act. Das ist der Umweg: Um überhaupt hineinzukommen, muss man argumentieren, der eigene Körper sei eine Behinderung.

Er verlor, und der Grund ist der eigentliche Punkt. Adipositas sei nur dann eine Beeinträchtigung im Sinne des ADA, so das Gericht, wenn sie aus einer zugrunde liegenden physiologischen Störung folge. Morriss hatte im Fragebogen des Unternehmens angegeben, seine Gesundheit sei gut und er habe keine Einschränkungen, sein eigener Arzt bestätigte das. Nach der Lesart des Gerichts wurde ihm diese Ehrlichkeit zum Verhängnis. Auch das Argument, der Arbeitgeber habe ihn als beeinträchtigt angesehen, wies es zurück, mit einem Satz, den man zweimal lesen sollte: Der ADA verbiete es einem Arbeitgeber nicht, danach zu handeln, dass zwar gegenwärtig keine Beeinträchtigung bestehe, aber ein nicht hinnehmbares Risiko einer künftigen. Wegen dessen abgelehnt zu werden, was der eigene Körper eines Tages werden könnte, ist nach dieser Lesart rechtmäßig.

Die US-Antidiskriminierungsbehörde EEOC trat als Streithelferin auf seiner Seite auf und verlor ebenfalls; das Gericht sah ihre Rechtsauffassung im Prozess als nicht bindend an. Endpunkt: Urteil zugunsten des Arbeitgebers, im Rechtsmittel bestätigt. Rund fünf Jahre nach dem zurückgezogenen Angebot.

Weg drei: derselbe Umweg, ein anderer Bezirk, und eine Gedenktafel

EEOC gegen Resources for Human Development, Inc., Az. 2:10-cv-03322, Bundesbezirksgericht für den östlichen Bezirk von Louisiana.

Lisa Harrison arbeitete acht Jahre lang als Präventions- und Interventionsfachkraft in einer stationären Suchteinrichtung, von 1999 bis zu ihrer Kündigung im September 2007. Im September 2010 erhob die EEOC Klage mit dem Vorwurf, sie sei wegen ihrer schweren Adipositas entlassen worden, obwohl sie ihre Arbeit habe verrichten können.

Im Dezember 2011 wies das Bezirksgericht die Anträge des Arbeitgebers zurück und entschied das Gegenteil dessen, was vier Jahre später der achte Bezirk entscheiden sollte: Schwere Adipositas sei eine Beeinträchtigung im Sinne des ADA, und zwar unabhängig davon, ob eine physiologische Störung sie verursacht habe. Dasselbe Bundesgesetz, entgegengesetzte Antwort, anderes Gerichtsgebäude.

Am 10. April 2012 erging ein gerichtlich gebilligter Vergleich. Der Arbeitgeber zahlte 125.000 Dollar, verpflichtete sich zu jährlichen Schulungen zum Behindertengleichstellungsrecht für Personalverantwortliche und Leitungspersonal in allen Programmen und dazu, der EEOC drei Jahre lang jede Beschwerde wegen Behindertendiskriminierung zu melden. Außerdem benannte er einen Kinderraum nach Harrison und brachte eine Gedenktafel an.

Die Tafel ist keine Rührseligkeit, sie ist der Endpunkt. Harrison starb, bevor die EEOC überhaupt Klage erhob. Das Geld ging an ihren Nachlass.

Was die drei Verfahren zusammen ergeben

Der Rechtsweg entscheidet den Fall stärker als der Sachverhalt. Harris musste ihren Körper niemandem erklären, weil die Satzung das Gewicht selbst nennt und es deshalb um das Verhalten des Arbeitgebers geht. Morriss und Harrison mussten medizinisch umbeschrieben werden, bevor das Recht sie überhaupt ansah, und ob das trug, hing davon ab, in welchem Bundesbezirk sie klagten.

Das Zweite ist die Dauer. Eine Klage ist der Beginn eines mehrjährigen Verfahrens, kein Ergebnis: rund fünf Jahre bis zur endgültigen Antwort bei Morriss, viereinhalb Jahre von der Kündigung bis zum Vergleich bei Harrison, 26 Monate ohne öffentlich erkennbaren Abschluss bei Harris.

Das Dritte ist, wie neu das alles noch ist. Michigan führt das Gewicht seit 1976 in seinem Gleichbehandlungsgesetz. New York City hat es 2023 aufgenommen. Und 2025 musste ein Gericht, das gefragt wurde, wie eine solche Klage zu begründen sei, die Frage erstmalig beantworten, weil es vorher niemand aufgeschrieben hatte.

Für Deutschland stellt sich die Frage in dieser Form gar nicht erst. § 1 AGG nennt das Gewicht nicht, es gibt also keinen Weg eins. Was bleibt, ist der Umweg über das Behindertenrecht, also genau die Konstruktion, an der Morriss gescheitert ist. Wie es dazu kam, dass der Staat Gewichtsdiskriminierung nicht erhebt und sie trotzdem in seinen eigenen Daten auftaucht, steht in unserem Stück zur ADS-Studie.

Zum aktuellen Stand der Gesetze hinter diesen Wegen siehe unsere Referenzseite zu Gesetzen gegen Gewichtsdiskriminierung, den Fall Washington, in dem der Schutz von einem Gericht kommt und nicht von einem Parlament, und den Grundlagenartikel zur Gewichtsdiskriminierung.

Dies ist ein Bericht darüber, wie drei Verfahren gelaufen sind. Es ist keine Rechtsberatung, und nichts davon ist eine Einschätzung der Erfolgsaussichten in irgendeinem Verfahren.