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  • Wien sagt, Schulung hilft. Die Metaanalyse sagt, kaum. Geprüft wurde ohnehin das Falsche.

    Wien sagt, Schulung hilft. Die Metaanalyse sagt, kaum. Geprüft wurde ohnehin das Falsche.

    Zwei Dokumente liegen nebeneinander, und auf den ersten Blick widersprechen sie sich.

    Das eine ist der Projektbericht Nr. 160 des AIHTA, der österreichischen Agentur für Health Technology Assessment, erschienen im November 2024 in Wien. Sein Fazit: Die stärkste Evidenz liege für mehrtägige und mehrwöchige Schulungen vor.

    Das andere ist die Metaanalyse von Jayawickrama und Kolleginnen, über die wir im August berichtet haben. Ihr Ergebnis: Anti-Bias-Trainings verändern, was Studierende über dicke Patientinnen und Patienten sagen, nicht aber das, was unterhalb der Selbstauskunft gemessen wird.

    Wer beide Sätze nebeneinanderstellt, hat scheinbar den üblichen Befund: Studien widersprechen sich, man kann sich aussuchen, was man glauben will. Das stimmt hier nicht. Die beiden messen nicht dasselbe, sie zählen nicht auf dieselbe Weise, und sie sind nicht einmal zur selben Zeit entstanden. Wenn man das auseinandersortiert, bleibt kein Widerspruch übrig, sondern etwas Unangenehmeres.

    Was der Wiener Bericht ist

    Das AIHTA ist keine Selbstvertretung und kein Behandlungsanbieter. Es ist die österreichische HTA-Agentur, die Evidenz für Entscheidungen im Gesundheitssystem aufbereitet. Für den deutschsprachigen Raum ist das ungewöhnlich: Die meisten Belege, auf die dieses Magazin zurückgreift, stammen entweder aus der Bewegung selbst oder von Organisationen mit einem Geschäftsinteresse an Behandlung. Hier liegt zum ersten Mal ein staatlich getragener Evidenzbericht auf Deutsch vor.

    Autorinnen sind Sarah Wolf und Julia Kern. Die systematische Suche lief vom 21. bis 23. Mai 2024 in fünf Datenbanken. Für die erste Forschungsfrage, welche Strategien empfohlen werden, wurden 13 Leitlinienpapiere und 13 Übersichtsarbeiten eingeschlossen. Für die zweite Frage, was davon wirkt, 30 Primärstudien.

    Der Bericht sagt selbst sehr deutlich, wo seine Grenzen liegen, und das gehört mitzitiert. Die Wirksamkeitsanalyse erhebt ausdrücklich keinen Anspruch auf Vollständigkeit: Eingeschlossen wurden nur Studien ab 2014 und nur solche aus Europa, Nordamerika, Australien oder Neuseeland. Die Vertrauenswürdigkeit der herangezogenen Leitlinien wurde nicht systematisch geprüft. Neun der 13 Übersichtsarbeiten sind unsystematisch, und der Großteil von ihnen macht keine Angaben zu Methode, Literatursuche oder eingeschlossener Literatur.

    Vor allem: Die Datenbasis ist fast durchgehend amerikanisch. Neun von 13 Leitlinienpapieren, sechs von 13 Übersichtsarbeiten und 19 von 30 Wirksamkeitsstudien stammen aus den USA. Das AIHTA schreibt in seiner kritischen Reflexion, die Übertragbarkeit auf Österreich sei deshalb fragwürdig, und begründet das nicht nur mit Kultur, sondern mit Struktur: In den USA gebe es eine etablierte Debatte und entsprechend viele erprobte Maßnahmen, in Österreich liege der Fokus bisher auf der medizinischen Perspektive. Für Deutschland gilt derselbe Vorbehalt.

    Was er sagt und was er nicht sagt

    In der Zusammenfassung des Berichts steht für die Zielgruppe Gesundheitspersonal ein Wort, das man nicht überlesen sollte: Für mehrtägige Seminare oder Kurse zeigt die Wirksamkeitsanalyse „kontroverse Ergebnisse“, und zwar auf Basis von drei Studien. Die Glaubenssätze über dicke Patientinnen und Patienten verbesserten sich. Bei externen Gewichtsvorurteilen, bei der Einstellung gegenüber den Patientinnen, bei der Kommunikation mit ihnen, bei ihrer Lebensqualität und bei ihrem Gesundheitszustand gab es keine signifikanten Veränderungen.

    Bei Studierenden sieht es etwas besser aus: Langzeitseminare zeigten signifikante Verbesserungen, eintägige Fortbildungen widersprüchliche. Fortbildungen verbesserten die Fähigkeit, Diskriminierung zu erkennen, und stärkten die Empathie.

    Daraus wird im Diskussionsteil der Satz, dass es zu mehrtägigen Fortbildungen die meiste Evidenz mit den stärksten Hinweisen auf positive Effekte gebe, und im Fazit der Satz, dass die stärkste Evidenz aktuell für mehrtägige bis mehrwöchige Schulungen vorliege. Beides ist eine relative Aussage. „Am meisten Evidenz“ heißt hier: drei Studien für das Personal, ein paar mehr für Studierende, und die Effekte laut Fazit „meist nur kurzfristig“.

    Eine Formulierung, die in der Rezeption des Berichts kursiert, steht so nicht darin: Das AIHTA nennt mehrtägige Fortbildungen nirgends „am vielversprechendsten“. Es sagt, dort liege die meiste Evidenz. Das ist ein Unterschied.

    Warum das kein Widerspruch ist

    Drei Gründe, in aufsteigender Wichtigkeit.

    Erstens die Chronologie. Die AIHTA-Suche endete am 23. Mai 2024. Die Metaanalyse von Jayawickrama erschien am 8. Oktober 2024 online. Der Wiener Bericht konnte sie gar nicht enthalten. Es handelt sich nicht um zwei Lager, sondern um zwei Zeitpunkte.

    Zweitens die Methode. Das AIHTA hat keine Metaanalyse gerechnet. Es fasst narrativ zusammen und zählt, in wie vielen Studien sich etwas signifikant verändert hat. Jayawickrama poolt Effektstärken über 35 Studien und gibt Konfidenzintervalle an. Ein gezähltes „drei von drei Studien zeigten eine Verbesserung“ und ein gepooltes g sind keine konkurrierenden Antworten auf dieselbe Frage, sondern zwei verschiedene Fragen.

    Drittens, und das ist der eigentliche Punkt, der Endpunkt. Der AIHTA-Bericht listet die verwendeten Messinstrumente auf: zwölf für explizite Gewichtsvorurteile, sechs für internalisierte, vier für Empathie und genau zwei für implizite Gewichtsvorurteile, die sich beide auf den Implicit Association Test beziehen. Die Evidenz, aus der Wien seine Aussage zieht, ist damit fast vollständig Selbstauskunft. Und Selbstauskunft ist genau der Bereich, in dem auch Jayawickrama einen Effekt findet: explizit g = -0,31, Konfidenzintervall -0,43 bis -0,19. Kein Effekt findet sich bei implizit gemessenen Haltungen: g = -0,12, Konfidenzintervall -0,26 bis +0,02, nicht signifikant.

    Beide Berichte sagen also dasselbe. Was Menschen über dicke Patientinnen sagen, lässt sich mit Schulungen bewegen. Was darunter liegt, wurde in Wien kaum gemessen und in der Metaanalyse gemessen und nicht bewegt.

    Zwei weitere Beobachtungen stützen das. Das AIHTA schreibt selbst, die Nachbeobachtungszeiten der meisten eingeschlossenen Studien seien zu kurz, um langfristige Effekte zu zeigen. Und es warnt ausdrücklich davor, dass Aus- und Weiterbildungen, die nicht sensibel und gut strukturiert sind, bestehende Vorurteile unbeabsichtigt auch verstärken können. Das ist inhaltlich dieselbe Aussage wie das Vorhersageintervall bei Jayawickrama, das von -0,93 bis +0,31 reicht: Die nächste Schulung kann auch nach hinten losgehen.

    Wer eine der beiden Quellen als „Schulung wirkt“ oder „Schulung bringt nichts“ zitiert, zitiert sie falsch. Beides steht in keinem der beiden Dokumente.

    Der Teil, den beide teilen und den niemand zitiert

    Der AIHTA-Bericht besteht nicht nur aus der Wirksamkeitsanalyse. Sein erster Teil sammelt Empfehlungen, und dort steht eine Checkliste, die konkreter ist als alles, was in der Schulungsdebatte verhandelt wird. Sechzehn Quellen, acht Leitlinienpapiere und acht Übersichtsarbeiten, empfehlen strukturelle Maßnahmen:

    • barrierefreie Zugänge
    • breite Sitzmöglichkeiten ohne Armlehnen im Wartezimmer
    • barrierefreie Toiletten mit Haltegriffen
    • ein privater Ort zum Wiegen, und die Möglichkeit, gewogen zu werden, ohne das eigene Gewicht sehen zu müssen
    • passende Blutdruckmanschetten, Maßbänder, Untersuchungsinstrumente und Kittel
    • Waagen mit einem Messbereich von 150 bis 300 Kilogramm
    • Untersuchungsliegen, Stühle und Krankenhausbetten mit passender Breite und ausreichender Tragfähigkeit
    • keine stigmatisierenden Bilder an Wänden, in Magazinen, auf der Website und in sozialen Medien, also keine isolierten Körperteile, keine Menschen ohne Gesicht, keine Stereotypen

    Dazu kommen die Policy-Empfehlungen aus zehn Leitlinienpapieren und sieben Übersichtsarbeiten. Eine davon ist für den deutschsprachigen Raum neu: Diskriminierung aufgrund des Körpergewichts solle formal als legitimes soziales Anliegen anerkannt und in das Antidiskriminierungsgesetz aufgenommen werden, das Diskriminierung wegen anderer persönlicher Eigenschaften bereits verbietet.

    Diese Forderung kennen wir. Wir haben sie in unserem Beitrag zur ADS-Studie beschrieben, wo sie von der Gesellschaft gegen Gewichtsdiskriminierung und von den Forschenden der Antidiskriminierungsstelle kommt. Neu ist, wer sie jetzt zusätzlich erhebt: eine staatlich getragene HTA-Agentur, in einem Evidenzbericht, adressiert an Entscheidungsträgerinnen im Gesundheitssystem. Das ist ein anderer Absender als eine Interessenvertretung.

    Die Pointe

    Und jetzt der Satz, an dem die ganze Debatte hängt. Im Fazit des Berichts steht, dass Interventionen für Kinder und Jugendliche sowie strukturelle Maßnahmen in den identifizierten Studien nicht untersucht wurden. Weiter oben, in der Diskussion, steht dasselbe noch einmal ausführlicher: Die Wirksamkeit empfohlener Strategien wie kommunikationsbasierter Interventionen, Änderungen der Umgebung und Empowerment-Strategien für Patientinnen sei bisher nicht untersucht worden.

    Es gibt also keine einzige Wirksamkeitsstudie zu der Frage, ob ein Wartezimmer mit passenden Stühlen und eine Waage mit ausreichendem Messbereich etwas an der Versorgung ändern. Nicht, weil es geprüft und verworfen worden wäre. Weil niemand geprüft hat.

    Die Schulungsdebatte ist deshalb so laut, weil Schulungen das Einzige sind, was regelmäßig evaluiert wird. Sie sind billig zu fordern, leicht zu messen, sie erzeugen Teilnahmebescheinigungen, und sie hinterlassen niemanden mit einer Rechnung für neue Untersuchungsliegen. Die Maßnahmen, die man an einem Nachmittag überprüfen könnte, indem man ein Wartezimmer betritt und eine Waage anschaut, haben keine Evidenzbasis, weil sie nie zum Forschungsgegenstand gemacht wurden.

    Das ist keine Entlastung für Schulungen und kein Beweis für Ausstattung. Es ist eine Aussage darüber, was in den letzten zehn Jahren für messenswert gehalten wurde.

    Zur Einordnung des Absenders

    Das AIHTA ist Teil des Gesundheitssystems und argumentiert aus dessen Rahmen heraus. Der Bericht behandelt Übergewicht und Adipositas als medizinische Kategorien, führt Therapieempfehlungen auf und stützt sich in Teilen auf Leitlinien von Fachgesellschaften, die ein Interesse an Behandlung haben. Wer ihn liest, sollte das wissen.

    Bemerkenswert ist dennoch, was er empfiehlt: Das Health-at-Every-Size-Modell wird mehrfach als zentraler Ansatz genannt, mit der Begründung, der Fokus liege dort auf Gesundheit und Wohlbefinden statt auf Gewichtsreduktion. Auch die Re-Evaluierung von Interventionen und Leitlinien mit gewichtszentriertem Ansatz, also mit dem BMI als Gesundheitsindikator, steht als Empfehlung im Bericht. Das ist eine Position, die man von einer HTA-Agentur nicht erwartet.

    Die externe Begutachtung übernahmen Friedrich Schorb von der Universität Bremen und Martina Hermann-Thurner aus Österreich. Der Bericht weist ausdrücklich darauf hin, dass die externen Gutachtenden nicht Mitautoren sind und dem Inhalt nicht notwendigerweise zustimmen. Interessenkonflikte der Autorinnen werden verneint.

    Eine kleine Unstimmigkeit im Bericht selbst, der Vollständigkeit halber: Im Ergebnisteil sind zwölf Instrumente für explizite und zwei für implizite Gewichtsvorurteile aufgeführt, im Diskussionsteil zehn und eines. An der Größenordnung ändert das nichts.

    Was daraus folgt

    Wer in Deutschland oder Österreich etwas gegen Gewichtsstigmatisierung im Gesundheitswesen tun will, hat nach diesen beiden Dokumenten zwei Wege. Der erste ist gut untersucht und wirkt begrenzt und kurzfristig auf das, was Menschen sagen. Der zweite ist gar nicht untersucht, aber überprüfbar, ohne dass man eine Studie braucht.

    Wir werden weiter beide Quellen zitieren. Aber keine von beiden als Beleg dafür, dass Schulung wirkt oder nicht wirkt.


    Quellen

    • Wolf, S. und Kern, J.: Strategien zur Reduktion von Gewichtsstigmatisierung bei Personen mit Übergewicht oder Adipositas im Gesundheitswesen. AIHTA Projektbericht Nr. 160, Wien, November 2024. Volltext: https://eprints.aihta.at/1547/
    • Jayawickrama, R. S. et al.: Interventions to reduce weight stigma in healthcare students. Obesity Reviews 26(2):e13847, online 8. Oktober 2024. DOI 10.1111/obr.13847
    • Antidiskriminierungsstelle des Bundes: Diskriminierungserfahrungen in Deutschland, siehe unseren Beitrag zur AGG-Lücke

    Bild: eigene Redaktionsgrafik.

  • Deutschland zählt Essstörungen genau. Aber nur die, die dünn machen.

    Deutschland zählt Essstörungen genau. Aber nur die, die dünn machen.

    Am 11. August 2026 hat das Statistische Bundesamt seine Zahl der Woche veröffentlicht. Sie handelt von Essstörungen, und sie ist präzise: 12.400 stationäre Behandlungsfälle im Jahr 2024, 2,2 Prozent mehr als 2023, 8,0 Prozent mehr als 2004. 92,9 Prozent der Behandelten waren Frauen. Mädchen zwischen 10 und 17 Jahren stellten 48,1 Prozent aller Fälle, gegenüber 24,9 Prozent im Jahr 2004. In absoluten Zahlen: von gut 2.800 auf knapp 6.000.

    Das ist eine amtliche Zahl. Sie kommt jährlich, sie ist nach Alter und Geschlecht aufgeschlüsselt, sie reicht in der Datenbank Genesis bis ins Jahr 2000 zurück. Für unser Thema ist das ungewöhnlich. In den meisten Fragen, die dieses Magazin stellt, gibt es für Deutschland keine amtliche Zahl, sondern Schätzungen, Umfragen und Verweise auf US-Studien.

    Umso genauer lohnt der Blick darauf, was diese Zahl misst und was sie nicht misst.

    Was da gezählt wird

    Die Krankenhausdiagnosestatistik zählt Behandlungsfälle, keine Personen. Wer im selben Jahr zweimal mit derselben Hauptdiagnose stationär behandelt wird, steht zweimal in der Statistik. Das Bundesamt schreibt das in seinem methodischen Hinweis ausdrücklich hin. Wer die Zahl als „6.000 Mädchen“ wiedergibt, gibt sie falsch wieder.

    Gezählt wird außerdem nur, wer im Krankenhaus landet. Stationäre Behandlungsfälle sind kein Maß für Erkrankungshäufigkeit, sondern ein Maß für Erkrankungshäufigkeit mal Zuweisungswege mal Aufnahmeschwellen mal verfügbare Betten. Steigt die Zahl, kann das an mehr Erkrankungen liegen, an einer aufmerksameren Diagnosepraxis, an ausgebauten kinder- und jugendpsychiatrischen Kapazitäten oder daran, dass ambulante Angebote fehlen und der stationäre Weg deshalb häufiger gewählt wird. Aus der Statistik allein lässt sich nicht entscheiden, welcher Anteil auf welchen Faktor entfällt.

    Und ein Satz, den man in dieser Woche mehrfach gelesen hat und der so nicht belegt ist: Dass der aktuelle Dünnheits-Backlash in Mode und sozialen Medien diese Klinikzahlen erzeugt hätte. Der Anstieg läuft über zwanzig Jahre. Eine Kausalkette von einem Trend der letzten zwei Jahre zu einer Zeitreihe seit 2004 lässt sich mit dieser Statistik nicht ziehen. Wir ziehen sie nicht.

    Wir haben die Rohdaten in Genesis nachgerechnet, Tabelle 23131-0002, Berichtsjahr 2024, Hauptdiagnose ICD-10 F50. Ergebnis: 11.500 weibliche und 878 männliche Behandlungsfälle, zusammen 12.378, gerundet die 12.400 der Pressemitteilung. Bei den Mädchen entfallen 2.602 Fälle auf die Altersgruppe 10 bis unter 15 und 3.358 auf 15 bis unter 18, zusammen 5.960, also die „knapp 6.000“. Bei den Jungen derselben Altersspanne sind es 183 und 155, zusammen 338. Die Zahlen der Pressemitteilung sind sauber.

    Der Schlüssel entscheidet, was existiert

    Essstörungen laufen in der Statistik unter der Diagnosegruppe F50 der ICD-10-GM, der deutschen Fassung des Diagnoseschlüssels. Diese Gruppe hat acht Einträge: Anorexia nervosa in drei Ausprägungen, atypische Anorexia nervosa, Bulimia nervosa, atypische Bulimia nervosa, Essattacken bei anderen psychischen Störungen, Erbrechen bei anderen psychischen Störungen, sonstige Essstörungen und Essstörung, nicht näher bezeichnet.

    Einen eigenen Eintrag für die Binge-Eating-Störung gibt es nicht.

    Das ist kein Versehen und kein Streitpunkt, es steht so im Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte, das die ICD-10-GM herausgibt. Die Binge-Eating-Störung ist erst in der ICD-11 als eigenständige Diagnose gelistet, dort unter 6B82. Deutschland rechnet im Krankenhaus weiter nach ICD-10-GM ab; das BfArM veröffentlicht die Fassung für 2026.

    Praktisch heißt das: Wer mit einer Binge-Eating-Störung stationär behandelt wird, erscheint in der Statistik nicht als solche, sondern in einer der Restkategorien oder gar nicht in F50. Die Frage „Wie viele Menschen werden in Deutschland wegen einer Binge-Eating-Störung im Krankenhaus behandelt“ hat keine amtliche Antwort, weil der Schlüssel die Diagnose nicht kennt.

    Ein zweiter Eintrag im selben Verzeichnis ist ebenso aufschlussreich. Bei der Ziffer für Essattacken bei anderen psychischen Störungen steht ein ausdrücklicher Ausschluss: Übergewicht, zu verschlüsseln unter E66. Der dicke Körper ist im Diagnoseschlüssel vorgesehen. Nur eben nicht im Kapitel für psychische Störungen, sondern im Kapitel für Stoffwechselkrankheiten.

    Was die Zahlen dann zeigen

    Die häufigste Diagnose war 2024 mit 9.000 Behandlungsfällen die Anorexia nervosa, vor der Bulimia nervosa mit 1.300. Das sind zusammen 10.300 von 12.400, also gut 83 Prozent. Die restlichen rund 2.100 Fälle verteilen sich auf die atypischen Formen und die Restkategorien.

    Anders gesagt: Die deutsche Essstörungsstatistik ist ganz überwiegend eine Statistik über zwei Diagnosen, die beide über Gewichtsverlust und Gewichtskontrolle definiert sind. Sie ist damit nicht falsch. Sie ist nur nicht das, wofür sie gelesen wird, nämlich ein Bild vom gestörten Verhältnis zum Essen in Deutschland.

    Das ist keine Kleinigkeit für dicke Menschen. Wenn die einzige belastbare Zahl zu Essstörungen fast ausschließlich Diagnosen erfasst, die einen dünnen oder aktiv gewichtsreduzierenden Körper voraussetzen, dann taucht das gestörte Essverhalten dicker Menschen in der amtlichen Statistik systematisch nicht auf. Es fehlt in der Pressemitteilung, es fehlt in den Schlagzeilen, die daraus gemacht werden, und es fehlt in den Debatten, die sich auf diese Schlagzeilen stützen.

    Dasselbe Muster, zwei Merkmale

    Diesen Mechanismus haben wir gestern schon beschrieben, nur an anderer Stelle. Die größte deutsche Diskriminierungsstudie hat Körpergewicht nie als Merkmal erhoben, weil das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz es nicht kennt. Also fehlen die Daten. Also fehlt das Argument, es ins Gesetz aufzunehmen. Ein geschlossener Kreis.

    Bei den Essstörungen läuft es parallel, nur über den Diagnoseschlüssel statt über das Gesetz. Was im Schlüssel steht, wird gezählt. Was gezählt wird, kommt in die Pressemitteilung. Was in der Pressemitteilung steht, wird zum öffentlichen Bild. Und was nicht im Schlüssel steht, existiert für diese Kette nicht.

    Deutschland hat also in beiden Fällen keine Datenlücke im Sinne eines Versehens. Es hat eine Definitionslücke, aus der eine Datenlücke folgt. Der Unterschied ist wichtig, weil er sagt, wo man ansetzen müsste: nicht bei besserer Erhebung, sondern bei der Kategorie davor.

    Was wir daraus nicht machen

    Kein Vorwurf an das Statistische Bundesamt. Es zählt korrekt, was der Schlüssel vorgibt, und es schreibt seine Methodik offen hin, mitsamt dem Hinweis auf die Mehrfachzählung. Kein Vorwurf an die kinder- und jugendpsychiatrische Versorgung, die diese Fälle behandelt. Und ausdrücklich keine Aussage darüber, wie verbreitet welche Essstörung in Deutschland tatsächlich ist. Genau das lässt sich aus dieser Quelle nicht sagen, und das ist der Punkt.

    Was bleibt, ist eine Beobachtung, die man beim nächsten Mal parat haben sollte, wenn diese Zahl wieder durch die Nachrichten geht: Sie ist echt, sie ist gut gemacht, und sie beschreibt einen Ausschnitt, dessen Ränder vor Jahrzehnten in einem Klassifikationsverzeichnis gezogen wurden.


    Wenn Sie selbst betroffen sind: Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG, früher BZgA) betreibt ein kostenfreies Beratungstelefon zu Essstörungen unter 0221 89 20 31, montags bis donnerstags von 10 bis 22 Uhr, freitags bis sonntags von 10 bis 18 Uhr. Es fallen nur die üblichen Telefongebühren an. Beratung per E-Mail gibt es unter essstoerung@bioeg.de.


    Quellen

    • Statistisches Bundesamt, Zahl der Woche Nr. 33 vom 11. August 2026: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Zahl-der-Woche/2026/PD26_33_p002.html
    • Genesis-Online, Tabelle 23131-0002, Diagnosen der Krankenhauspatienten, Berichtsjahr 2024, ICD-10 F50: https://genesis.destatis.de/datenbank/online/statistic/23131/table/23131-0002
    • Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, ICD-10-GM Version 2024, Gruppe F50-F59: https://klassifikationen.bfarm.de/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2024/block-f50-f59.htm
    • Martina de Zwaan, ICD-11: Veränderungen im Bereich der Essstörungen, Verhaltenstherapie 34 (2024), Heft 3-4, S. 139-146, DOI 10.1159/000542466: https://karger.com/ver/article/34/3-4/139/918978/ICD-11-Veranderungen-im-Bereich-der-Essstorungen
    • BIÖG, Beratungstelefon Essstörungen: https://www.bioeg.de/service/infotelefone/essstoerungen/
  • Deutschland zählt Gewichtsdiskriminierung nicht und findet sie trotzdem

    Deutschland zählt Gewichtsdiskriminierung nicht und findet sie trotzdem

    Es gibt in Deutschland ein sauberes argumentatives Karussell, und es dreht sich seit fast zwanzig Jahren.

    Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz kennt sechs geschützte Merkmale: Geschlecht, ethnische Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexuelle Identität. Körpergewicht steht nicht darin. Weil es nicht darin steht, fragen die großen amtlich beauftragten Erhebungen nicht danach. Weil sie nicht danach fragen, gibt es keine belastbaren Zahlen. Und weil es keine belastbaren Zahlen gibt, fehlt das Argument, das Merkmal ins Gesetz aufzunehmen.

    Einmal ist dieses Karussell trotzdem ins Stocken geraten. In der größten Diskriminierungsbefragung, die es in Deutschland je gab, tauchte Gewicht auf, obwohl niemand danach gefragt hatte. Am Ende stand eine Handlungsempfehlung der Forschenden, das AGG zu erweitern. Passiert ist seither nichts.

    Was die Studie ist

    Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat die Studie „Diskriminierungserfahrungen in Deutschland“ beim Berliner Institut für empirische Integrations- und Migrationsforschung (BIM) der Humboldt-Universität in Auftrag gegeben. Autorinnen und Autoren sind Steffen Beigang, Karolina Fetz, Dorina Kalkum und Magdalena Otto. Erhoben wurde im Herbst 2015, der Ergebnisbericht mit 340 Seiten erschien 2017.

    Die Studie besteht aus zwei Teilen, und die Unterscheidung ist wichtig:

    • eine telefonische Repräsentativbefragung mit 1.007 Teilnehmenden,
    • eine Betroffenenbefragung im Mixed-Mode-Design mit 18.162 Teilnehmenden (16.798 online, 1.364 auf Papier), offen für alle in Deutschland lebenden Menschen ab 14 Jahren.

    Die Betroffenenbefragung ist die größte ihrer Art in Deutschland, insgesamt 14.765 auswertbare eigene Diskriminierungserfahrungen. Sie ist nicht repräsentativ, und sie war nie als solche gedacht. Wer teilnahm, entschied selbst. Befragte konnten bis zu zwei für sie besonders bedeutsame Erfahrungen aus den vorangegangenen 24 Monaten schildern.

    Vorgegeben waren als Merkmale die sechs AGG-Kategorien plus soziale Lage. Wer eine Erfahrung schildern wollte, die in keine dieser Schubladen passte, musste sie in ein Freitextfeld schreiben und selbst benennen, worum es ging.

    Wie das Gewicht trotzdem in die Studie kam

    Genau dort haben Verbände angesetzt. Die Gesellschaft gegen Gewichtsdiskriminierung e. V. rief im Herbst 2015 unter dem Titel „Deine Stimme hat Gewicht“ zur Teilnahme auf und wies dabei ausdrücklich auf das Freitextfeld hin. Sie war damit nicht allein.

    Das gehört offengelegt, weil es die Zahlen verändert, die dabei herauskamen. Und es ist kein Vorwurf von außen: Das Forschungsteam schreibt es selbst in den Bericht. Die unterschiedlichen Häufigkeiten der Merkmale könnten „auch widerspiegeln, wie stark bestimmte Verbände die Umfrage beworben haben“. Die absoluten Zahlen dienten „ausdrücklich nur der Vorstellung der Datengrundlage“ und dürften nicht als Aussage darüber gelesen werden, welche Diskriminierung am häufigsten vorkommt.

    Christine Lüders, damals Leiterin der Antidiskriminierungsstelle, hat es im Interview genauso eingeordnet: Die Zahl der Schilderungen sei „zunächst einmal kein Hinweis auf die Häufigkeit der Vorkommnisse, sondern nur, dass es diese Erfahrungen gibt.“

    Das ist die ehrliche Version. Sie ist weniger schlagzeilentauglich als „so viele Fälle“ und sie ist die einzige, die trägt.

    Die Zahl, und die zwei anderen Zahlen

    In Tabelle 9 des Berichts, Seite 128, steht das Merkmal Aussehen mit 935 angegebenen Fällen. Darunter, eingerückt als Unterkategorie: Gewicht, 634. Das ist die Zahl, die seit 2017 durch die Berichterstattung läuft, und sie stimmt.

    Zwei Varianten kursieren daneben.

    643 taucht in einer einzigen Sekundärwiedergabe auf, zwei Sätze später steht dort wieder 634. Ein Zahlendreher.

    534 steht in einer Fachveröffentlichung des Forschungsteams selbst. Beigang, Otto, Fetz und Kalkum haben die Daten 2017 in der Reihe „Wissen schafft Demokratie“ des Instituts für Demokratie und Zivilgesellschaft eigens für diese Frage ausgewertet (DOI 10.19222/201702/6). Dort sind es 534 Fälle Gewichtsdiskriminierung und 558 Fälle Diskriminierung anhand einer körperlichen Beeinträchtigung, zusammen 1.092 Fälle in der Analyse.

    Der Unterschied zwischen 634 und 534 ist kein Widerspruch, sondern eine andere Grundgesamtheit. Der Online-Anhang der Fachveröffentlichung nennt die Auswahlregel: Fälle, in denen sowohl Gewicht als auch eine körperliche Beeinträchtigung genannt wurden, sind aus dieser Analyse ausgeschlossen, ebenso Fälle, in denen keines der beiden Merkmale eindeutig benannt war. Wie viele Fälle auf welchen Ausschlussgrund entfallen, ist nicht veröffentlicht. Die Differenz von hundert Fällen lässt sich also erklären, aber nicht nachrechnen.

    Wo diese Fälle herkommen: die Arztpraxis

    Die Fallzahl selbst ist der uninteressanteste Teil des Befunds. Aussagekräftiger ist, wo sich die Fälle häufen, und dafür hat das Forschungsteam eine eigene Kennzahl gebaut: den Übertragungsfaktor. Er vergleicht, wie viele Meldungen zu einem Merkmal aus einem Lebensbereich tatsächlich kommen, mit der Zahl, die zu erwarten wäre, wenn sich alle Merkmale gleichmäßig über alle Lebensbereiche verteilten. Der Wert 1 heißt: wie erwartet. Der Wert 2 heißt: doppelt so oft wie erwartet.

    Für das Merkmal Gewicht im Gesundheits- und Pflegebereich steht in Tabelle 29 des Berichts, Seite 230:

    • Arztpraxis, Psychotherapie und Ähnliches: 5,95 (114 Fälle)
    • Krankenhaus: 2,27 (25 Fälle)
    • Kranken-, Pflege- oder Rentenversicherung: 2,11 (17 Fälle)
    • Soziale Dienste: 0,93 (2 Fälle), Sonstiges: 0,26 (1 Fall)

    In der Arztpraxis wird also fast sechsmal so oft von Gewichtsdiskriminierung berichtet, wie es die Verteilung erwarten ließe. Der Wert liegt deutlich über dem der Kategorie Aussehen insgesamt (4,32) und über allen anderen Merkmalen in dieser Spalte. Zum Vergleich: Behinderung, Beeinträchtigung und chronische Krankheiten kommen dort auf 1,65, Trans*-Sein auf 2,45.

    Diese Zahl gilt innerhalb einer nicht repräsentativen Stichprobe. Sie sagt nicht, wie viele dicke Menschen in Deutschland in der Arztpraxis diskriminiert werden. Sie sagt, wo sich die Erfahrungen derer konzentrieren, die berichtet haben, und das ist eindeutig: nicht am Arbeitsplatz, nicht im Amt, sondern beim Arzt. Was man in dieser Situation konkret tun kann, haben wir an anderer Stelle aufgeschrieben.

    Dazu passt ein zweiter Befund aus demselben Bericht. Wo Diskriminierung durch die Raumsituation mit verursacht wird, also durch fehlende Barrierefreiheit, sind im Gesundheits- und Pflegebereich 31,1 Prozent aller Fälle mit dem Gewicht verknüpft. Liegen, Stühle und Geräte sind vielfach nicht für Menschen mit hohem Gewicht ausgelegt.

    Was in diesen Daten sonst belastbar ist

    Der zweite belastbare Teil ist ein Vergleich innerhalb desselben Datensatzes. Das Forschungsteam hat Gewichtsdiskriminierung gegen Diskriminierung anhand einer körperlichen Beeinträchtigung gestellt. Die Wahl ist bewusst: Beide setzen am Körper an, beide werfen der Person eine Abweichung von körperlichen Normen vor, beide werden besonders häufig im Gesundheitssystem erlebt, bei beiden spielt fehlende Barrierefreiheit eine große Rolle. Der entscheidende Unterschied ist juristisch. Behinderung steht im Grundgesetz und im AGG. Gewicht steht nirgends.

    Die Ergebnisse:

    • Gegen die verursachende Person oder Gegebenheit überhaupt nicht vorgegangen sind 37,8 Prozent der Betroffenen bei körperlicher Beeinträchtigung, aber 65,7 Prozent bei Gewicht. Zwei von drei.
    • Beratung in Anspruch genommen haben anschließend 17,0 Prozent bei körperlicher Beeinträchtigung und 4,9 Prozent bei Gewicht.

    Der naheliegende Einwand lautet: Vielleicht liegt das an anderen Umständen, an anderen Lebensbereichen, an anderen Altersgruppen, an anderen Formen der Diskriminierung. Das Team hat den Einwand geprüft und in multivariaten Regressionen durchgerechnet, N = 1.092. Bei vier Begründungen für das Nichtstun bleibt der Unterschied bestehen, auch wenn man Situation und Person herausrechnet: die Erwartung, dass eine Reaktion nichts bringen würde, die Belastung, sich damit weiter auseinandersetzen zu müssen, die fehlende empfundene Notwendigkeit zu reagieren, und das fehlende Wissen darüber, was man überhaupt tun könnte.

    Bei zwei anderen Begründungen, der Angst vor negativen Folgen und der Furcht, dass einem nicht geglaubt wird, verschwindet der Unterschied, sobald man Situation und Person kontrolliert. Auch das gehört dazu. Das Forschungsteam hat den eigenen Befund an dieser Stelle eingeschränkt, statt ihn durchzuziehen.

    Die Modelle erklären ausdrücklich nur einen kleinen Teil der Varianz, das Team beziffert das korrigierte R² auf 0,04 bis 0,15 und schreibt selbst, dass wichtige Erklärungsvariablen fehlen. Der Befund lautet also nicht: Wir wissen, warum sich dicke Menschen nicht wehren. Er lautet: Dass sie es seltener tun, liegt nicht daran, dass ihnen anderes widerfährt.

    Der Zirkelschluss, ausgesprochen

    Die vier Gründe, die übrig bleiben, beschreiben präzise, was ein fehlendes Gesetz anrichtet.

    „Es würde nichts bringen“ ist bei fehlendem Rechtsschutz keine Resignation, sondern eine zutreffende Lageeinschätzung. „Ich wusste nicht, was zu tun ist“ ist kein Informationsdefizit der Betroffenen, sondern die Beschreibung eines Beratungssystems, das entlang der AGG-Merkmale gebaut ist und für ein Merkmal, das dort nicht vorkommt, wenig anbieten kann. Und „ich habe keine Notwendigkeit gesehen zu handeln“ ist der unangenehmste Punkt: Wenn eine Gesellschaft hohes Körpergewicht als selbst verschuldet behandelt, übernehmen Betroffene diese Zuschreibung teilweise und halten die Benachteiligung für nachvollziehbar. Das Forschungsteam nennt das mit Verweis auf qualitative Interviews eine „Solidarisierung mit den Diskriminierenden“.

    Die Empfehlung, die daraus folgte, stand schon 2017 im Bericht, auf Seite 97, und sie kam nicht von einer Interessenvertretung, sondern von den Forschenden:

    Die vielen Diskriminierungserfahrungen, die Personen anhand äußerlicher Merkmale, insbesondere anhand des Gewichts, erlebt haben, belegen den dringenden Handlungsbedarf, für diese Personen eine Möglichkeit zu schaffen, sich gegen ihre Diskriminierungserfahrungen zur Wehr zu setzen. Um diesen Personen auch Schutz gegen Diskriminierung zu bieten, sollten die im AGG geschützten Merkmale um äußerliche Merkmale ergänzt werden.

    Zusätzlich schlug das Team vor, die Merkmalsliste des AGG nicht mehr als geschlossene, sondern als offene Liste zu führen, damit Gerichte auch wesensähnliche, nicht ausdrücklich genannte Merkmale anerkennen können.

    Passiert ist seither nichts. Das AGG kennt Körpergewicht bis heute nicht. Rechtsschutz gibt es allenfalls auf Umwegen: Wer eine Adipositas hat, die wegen Begleit- oder Folgeerkrankungen ärztlich behandelt werden muss, kann unter Umständen über das Merkmal Behinderung geschützt sein. Diese Konstruktion geht auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2014 zurück (Rechtssache FOA gegen Kommunernes Landsforening). Sie bedeutet: Schutz gibt es, wenn man krank genug ist. Als dicke Person allein bekommt man ihn nicht. Dasselbe Muster, nur mit anderem Vorzeichen, zeigt sich bei der Kostenübernahme für Abnehmmedikamente: Frankreich zahlt, Deutschland nicht.

    Was das für Leserinnen und Leser heißt

    Erstens: Wer eine Benachteiligung anhand des Gewichts erlebt hat und den Eindruck hatte, dass es keine zuständige Stelle gibt, hat sich das nicht eingebildet. Das ist der dokumentierte Zustand, nicht ein persönliches Versäumnis. Und man ist damit nicht allein: Wo sich dicke Menschen in Deutschland offline treffen, haben wir hier beschrieben.

    Zweitens: Die Organisation, die in Deutschland zu genau dieser Rechtsfrage arbeitet, ist die Gesellschaft gegen Gewichtsdiskriminierung e. V. Sie fordert die Aufnahme des Merkmals „Körpergewicht“ in § 1 AGG, eine niedrigere Mitgliederschwelle für Antidiskriminierungsverbände nach § 23 AGG und einen 17. Sitz im Beirat der Antidiskriminierungsstelle. Zwei Dinge gehören dazu offengelegt. Im Lobbyregister des Bundestages (R007584) wird sie seit dem 24. Oktober 2025 als frühere Interessenvertreterin geführt, ihre aktive Registrierung ist also beendet. Und für das Geschäftsjahr 2023 weist sie eine Projektförderung der Antidiskriminierungsstelle von 70.001 bis 80.000 Euro aus, für ein Fortbildungsangebot, mit dem Antidiskriminierungsberatungsstellen zum Thema Gewichtsdiskriminierung qualifiziert werden sollen. Dieselbe Behörde, deren Studie das Merkmal nie erhoben hat, finanziert also die Fortbildung dazu.

    Drittens, und das ist der unbefriedigende Teil: Solange das Merkmal fehlt, bleibt der Weg über bestehende Merkmale der einzige juristisch belastbare, und der passt nur in Ausnahmefällen. Wir bauen diesen Punkt in einem eigenen Beitrag aus, sobald der Rechtsstand belastbar aufgearbeitet ist.

    Transparenz zu dieser Recherche

    Alle Zahlen aus dem Ergebnisbericht in diesem Text stammen aus dem Bericht selbst (340 Seiten, Stand der Prüfung 19.08.2026): die 634 aus Tabelle 9 auf Seite 128, die Übertragungsfaktoren aus Tabelle 29 auf Seite 230, die Handlungsempfehlung von Seite 97, die Methodik des Übertragungsfaktors von Seite 129. Die Reaktionsdaten (65,7 gegen 37,8 Prozent, 4,9 gegen 17,0 Prozent) und die Regressionen stammen aus der Fachveröffentlichung des Forschungsteams und deren Online-Anhang, nicht aus dem Ergebnisbericht.

    Eine Verwechslungsgefahr gehört dazu: In der offiziellen Zusammenfassung der Studie steht ein anderer Fünffach-Wert, nämlich dass Frauen fast fünfmal so häufig von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts berichten wie Männer. Das hat mit Gewicht nichts zu tun. Wer die beiden Angaben zusammenzieht, produziert eine Falschaussage.

    Quellen

    • Antidiskriminierungsstelle des Bundes: Diskriminierungserfahrungen in Deutschland. Ergebnisse der Repräsentativ- und der Betroffenenbefragung. Beigang/Fetz/Kalkum/Otto, 2017. https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/Expertisen/expertise_diskriminierungserfahrungen_in_deutschland.html
    • Beigang/Otto/Fetz/Kalkum: Eine Frage von Gewicht. Gründe für unterschiedliches Reaktionsverhalten bei erfahrener Diskriminierung. Wissen schafft Demokratie 2/2017, IDZ Jena, DOI 10.19222/201702/6. https://www.idz-jena.de/wsddet/wsd2-6
    • Online-Anhang zu Beigang et al. 2017 (Fallauswahl, Operationalisierung, Regressionstabellen). https://www.idz-jena.de/fileadmin/user_upload/Anhang_Beigang_et_al_5.pdf
    • Lobbyregister beim Deutschen Bundestag, Registereintrag R007584 (Gesellschaft gegen Gewichtsdiskriminierung e. V.). https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R007584
    • Gesellschaft gegen Gewichtsdiskriminierung e. V., Sammlung der ADS-Beiträge. https://gewichtsdiskriminierung.de/tag/ads/
    • Gesellschaft gegen Gewichtsdiskriminierung e. V., Interview mit Christine Lüders. https://gewichtsdiskriminierung.de/gewichtsdiskriminierung-eine-alltaegliche-erfahrung-in-deutschland/
  • Dünnsein gewinnt wieder. Mit Gesundheit hat das nichts zu tun.

    Dünnsein gewinnt wieder. Mit Gesundheit hat das nichts zu tun.

    Drei von tausend Looks. Darauf ist der Anteil dicker Models auf den internationalen Laufstegen in dieser Saison gefallen, und das ist der niedrigste Wert, seit jemand mitzählt.

    Vogue Business hat den Size-Inclusivity-Report für Herbst/Winter 2026 am 23. März 2026 veröffentlicht. Maliha Shoaib und Lucy Maguire haben dafür 7.817 Looks aus 182 Schauen und Präsentationen der offiziellen Kalender von New York, London, Mailand und Paris ausgezählt. Davon waren 97,6 Prozent Straight Size (US 0 bis 4), 2,1 Prozent Mid Size (US 6 bis 12) und 0,3 Prozent Plus Size (ab US 14).

    Das ist ein Bericht über Kleidung und Casting. Gelesen wird er überall als Bericht über Körper. Deshalb lohnt es sich, genau zu sein: was die Zahlen zeigen, was sie nicht zeigen, und warum die Rückkehr des dünnen Ideals keine Gesundheitsgeschichte ist, so oft sie auch als eine verkauft wird.

    Was in den Zahlen steht

    Die Saison davor, Frühjahr/Sommer 2026, lag der Plus-Size-Anteil bei 0,9 Prozent. Davor, Herbst/Winter 2025, bei 0,3 Prozent. Die Kurve fällt also nicht gerade, sie schwankt, und in dieser Saison ist sie zurück auf den Tiefstwert gefallen. Mid Size liegt seit drei Saisons ziemlich unverändert bei rund 2 Prozent. Straight Size ist von 97,1 auf 97,6 Prozent gestiegen.

    Deutlich wird es auf Städteebene. Paris war die unzugänglichste der vier Städte: 99,5 Prozent Straight Size, und nur neun von 65 Marken haben überhaupt jemanden außerhalb dieses Bereichs gecastet. Mailand kam auf 97,3 Prozent Straight Size und 0,1 Prozent Plus Size. New York blieb bei 97,7 Prozent Straight Size, der Plus-Size-Anteil fiel dort von 1 auf 0,4 Prozent. London bleibt am offensten mit 92,7 Prozent Straight Size und 6,5 Prozent Mid Size, aber auch dort sank Plus Size von 2,8 auf 0,8 Prozent, und ein großer Teil dessen, was übrig ist, hängt an einer einzigen Designerin, Karoline Vitto.

    Zwei ehrliche Einschränkungen zur Methode. Vogue Business schätzt die Größen anhand üblicher Sample-Größen, nicht anhand von Maßen, und hat den Marken vor Veröffentlichung Gelegenheit zur Prüfung gegeben. Und die Laufsteg-Definition von Plus Size, ab US 14, ist großzügig: im Handel endet dort meist die Standardgröße, statt dass die erweiterte Größe beginnt.

    Denselben Rückzug haben wir vor einem Jahr anhand der Zahlen für Herbst/Winter 2025 beschrieben, in Der Rückzug aus der Größeninklusion. Neu ist nicht die Richtung. Neu ist, dass die kurze Erholung dazwischen sich als Rauschen herausgestellt hat.

    Die Branche erklärt es selbst, und zwar nicht mit Gesundheit

    Vogue Business nennt drei Dinge als Hintergrund: wachsenden Konservatismus, den Zwang zur Selbstoptimierung und die Ausbreitung der GLP-1-Medikamente. Keines davon ist ein Befund über die Gesundheit irgendeines Menschen. Das sind ein politisches Klima, eine kulturelle Stimmung und ein Arzneimittelmarkt.

    Die im Bericht zitierten Fachleute, die tatsächlich casten, sagen etwas Konkreteres: es fehlt nicht an Models. Die Londoner Casting-Direktorin Chloe Rosolek, die Vittos Schau besetzt hat, verortet die Entscheidung bei den Marken und sagt, es gebe genug dicke Models, die laufen würden. Tiffany Hsu, Chief Buying Officer bei Mytheresa, verweist auf die Größenbereiche, die Marken dem Großhandel überhaupt erst anbieten.

    Das ist der Mechanismus, und er ist langweilig industriell. Musterteile werden in einer kleinen Größe genäht. Kollektionen werden aus diesem Muster gradiert. Das Casting folgt dem Muster, nicht umgekehrt. Wenn eine Marke entscheidet, nicht über US 14 hinaus zu gradieren, steht das Laufsteg-Ergebnis Monate vor der ersten Modelbuchung fest. Der Designer Christian Siriano, in New York diese Saison auf Platz drei, formuliert es von der anderen Seite: Laufsteg ist Sichtbarkeit, Produktion ist die eigentliche Zusage.

    Der Druck kommt nicht in erster Linie vom Laufsteg

    Das ist der Teil des Berichts, der am wenigsten Aufmerksamkeit bekommt und am meisten zählt.

    In einer Vogue-Business-Befragung von knapp 700 Konsumentinnen und Konsumenten gaben 48 Prozent an, sie fühlten Druck abzunehmen, um sich modisch zu fühlen. Auf die Frage, woher dieser Druck kommt, nannten 63 Prozent die Erfahrung mit Größen beim Einkaufen. Laufstegschauen nannten 36 Prozent, Markenkampagnen 35 Prozent. Unter den dicken Befragten sagten 27 Prozent, sie fänden ihre Größe bei Luxusmarken nie oder meistens nicht, gegenüber 12 Prozent der Straight-Size-Befragten.

    Anders gesagt: die Umkleidekabine richtet mehr an als der Catwalk. Der Laufsteg ist das sichtbare Symptom einer Entscheidung, die an der Stange spürbar wird, in der Größentabelle und an der ausverkauften 2XL. Die praktische Fassung davon steht in unserem Leitfaden für Plus-Size-Mode.

    Der zweite Motor: der Feed

    Laufstege setzen das Referenzbild. Feeds bestimmen, wie oft man es sieht.

    Fabian Baumann, Nipun Arora, Iyad Rahwan und Agnieszka Czaplicka haben im März 2025 als Preprint eine Sock-Puppet-Untersuchung vorgelegt: Bots mit definierten Interessen wurden in den For-You-Feed von TikTok geschickt, und es wurde gemessen, was zurückkam. Inhalte, die zum Interesse des Bots passten, wurden stark verstärkt, und die Verstärkung war im Wesentlichen innerhalb der ersten 200 angesehenen Videos festgezurrt. Die Autorinnen und Autoren fanden außerdem einen negativen Zusammenhang zwischen Verstärkung und Exploration: je stärker der Feed auf ein Interesse einschwenkt, desto weniger Unbekanntes zeigt er.

    Zwei Grenzen gehören dazu. Das ist ein Preprint, kein begutachteter Zeitschriftenartikel. Und gemessen wurde Verstärkung allgemein, nicht speziell Inhalte zum dünnen Ideal. Belegt ist damit die Geschwindigkeit des Mechanismus, nicht der Inhalt eines konkreten Feeds.

    Die Inhaltsseite wird erst jetzt sauber vermessen. Dawn Branley-Bell, Claire Murphy-Morgan und Libby Moore von der Northumbria University haben im Juni 2026 auf der Digital-Public-Health-Konferenz in Barcelona eine internationale Mixed-Methods-Studie zur algorithmischen Aussetzung gegenüber Körperbild-Inhalten auf TikTok vorgestellt. Das Abstract beschreibt Design und Ziel, die Ergebnisse sind noch nicht öffentlich zugänglich. Zahlen, die wir nicht lesen können, zitieren wir nicht.

    Der sichtbare Fall heißt #SkinnyTok, ein Hashtag mit Hunderttausenden Beiträgen, die extreme Dünnheit verherrlichten. TikTok hat die Suche danach Anfang Juni 2025 gesperrt, nach rund zwei Monaten Druck der französischen Regulierungsbehörde Arcom, der französischen Digitalministerin Clara Chappaz und der Europäischen Kommission. Die Berichterstattung hielt damals das Naheliegende fest: die Inhalte wanderten in falsch geschriebene und benachbarte Hashtags ab. Ein gesperrtes Hashtag entfernt ein Etikett, kein Empfehlungssystem.

    Europa hat einen Hebel. Er wird hier nicht gezogen.

    Die Europäische Kommission hat am 19. Februar 2024 ein förmliches Verfahren gegen TikTok nach dem Digital Services Act eröffnet. Der Gegenstand umfasst ausdrücklich den sogenannten Rabbit-Hole-Effekt der Empfehlungssysteme, daneben Einstellungen für Minderjährige, suchterzeugendes Design, Werbetransparenz und Datenzugang für die Forschung.

    Herausgekommen ist bisher alles außer dem Rabbit Hole. Im Dezember 2025 hat die Kommission Verpflichtungszusagen von TikTok zum Werbearchiv angenommen und gegen X ein Bußgeld von 120 Millionen Euro wegen irreführenden Designs, Werbetransparenz und Forschungszugang verhängt. Im Juli 2026 stellte die Kommission vorläufig fest, dass die Voreinstellungen von TikTok Konten und Inhalte Minderjähriger zu weit sichtbar lassen. Der Teil zu den Empfehlungssystemen ist nach mehr als zwei Jahren weiter offen.

    In Deutschland ist die Durchsetzungsstelle der Digital Services Coordinator bei der Bundesnetzagentur, geschaffen durch das Digitale-Dienste-Gesetz, das am 14. Mai 2024 in Kraft trat. Er ist die zentrale Beschwerdestelle für Nutzerinnen und Nutzer, die einen Verstoß gegen den DSA sehen, und arbeitet mit der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz und den Landesmedienanstalten zusammen. Ein deutsches Gegenstück zu der französischen Kampagne, die #SkinnyTok gesperrt bekommen hat, gab es nicht.

    Was das alles nicht ist

    Nichts davon ist eine Aussage über die Gesundheit irgendeines Menschen, und wir lassen auch nicht zu, dass eine daraus gemacht wird.

    Ein Laufsteg-Prozentsatz ist eine Casting-Entscheidung. Eine Hashtag-Sperre ist eine Inhaltsrichtlinie. Eine GLP-1-Verordnungskurve ist ein Markt. Wenn die Ästhetik zurück auf dünn schwenkt, ändert sich, was eine Branche zeigen und verkaufen will, und nicht, wie Körper sein sollten. Dieses Magazin veröffentlicht keine Abnehmtipps, keine Vorher-Nachher-Logik und keine Diätinhalte, und ein Modezyklus ist genau der Moment, in dem diese Linie zählt.

    Klar sagen lässt sich dies: Die Zahlen beschreiben einen schrumpfenden Markt an Kleidung, die passt, und einen Feed, der einen einzigen Körpertyp schneller wiederholt, als man weiterscrollen kann. Das sind zwei konkrete, äußere Dinge. Keines davon handelt von dir.

    Quellen

    • Maliha Shoaib und Lucy Maguire, „The Vogue Business Fall/Winter 2026 Size Inclusivity Report“, 23. März 2026: https://www.vogue.com/article/the-vogue-business-fall-winter-2026-size-inclusivity-report
    • Vogue-Business-Report zur Menswear Herbst/Winter 2026, zusammengefasst am 3. Februar 2026: https://mr-mag.com/the-vogue-business-fall-winter-2026-menswear-size-inclusivity-report/
    • Fabian Baumann, Nipun Arora, Iyad Rahwan, Agnieszka Czaplicka, „Dynamics of Algorithmic Content Amplification on TikTok“, arXiv-Preprint, 26. März 2025: https://arxiv.org/abs/2503.20231
    • Dawn Branley-Bell, Claire Murphy-Morgan, Libby Moore, „Algorithmic Exposure to Body Image Content on TikTok“, 11th International Digital Public Health Conference, Barcelona, Juni 2026: https://researchportal.northumbria.ac.uk/en/publications/algorithmic-exposure-to-body-image-content-on-tiktok-a-mixed-meth/
    • Euronews zur #SkinnyTok-Sperre, 4. Juni 2025: https://www.euronews.com/my-europe/2025/06/04/france-forces-tiktok-to-ban-skinnytok-but-harmful-content-still-persists
    • Europäische Kommission, vorläufige Feststellungen zur Kontosicherheit Minderjähriger bei TikTok, Juli 2026: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_26_1679
    • Bundesnetzagentur, Digital Services Coordinator zu den Entscheidungen der Europäischen Kommission zu TikTok und X, 5. Dezember 2025: https://www.bundesnetzagentur.de/1085152
  • Schulungen ändern, was Studierende über dicke Patient:innen sagen. Nicht, was sie tun.

    Schulungen ändern, was Studierende über dicke Patient:innen sagen. Nicht, was sie tun.

    Es gibt eine tröstliche Erzählung über Gewichtsstigma in der Medizin, und sie geht so: Ärztinnen und Ärzte haben es nie anders gelernt, also bringen wir es ihnen bei. Ein Modul einbauen. Eine dicke Person einladen, die von ihren Erfahrungen erzählt. Die Evidenz zeigen, warum Körper verschieden sind. Die nächste Generation wird es besser machen.

    Jemand hat jetzt dreißig Jahre solcher Versuche zusammengezählt. Das Ergebnis ist nicht, dass sie scheitern. Es ist unangenehmer als Scheitern: Sie wirken auf den Teil, der leicht zu messen und leicht zu bedienen ist, und auf nichts anderes messbar.

    Was tatsächlich ausgezählt wurde

    Ravisha S. Jayawickrama und Kolleg:innen an der Curtin University in Perth, zusammen mit Mitautor:innen an der Monash University, der University of Leeds und der Schwedischen Sporthochschule GIH, haben 3.463 Fachartikel und Dissertationen gesichtet und 67 Studien gefunden, die eine Intervention gegen Gewichtsvorurteile bei Studierenden der Gesundheitsberufe geprüft haben. 35 davon lieferten genug Daten für eine statistische Zusammenfassung, der Rest wurde narrativ ausgewertet. Zusammen kommen sie auf 7.528 Teilnehmende, mehrheitlich Frauen (62 Prozent), Durchschnittsalter 22,75 Jahre, aus Studien von 1991 bis August 2023.

    Das ist keine Neuigkeit, und wir verkaufen es nicht als eine. Die Arbeit erschien online am 8. Oktober 2024 und im Februarheft 2025 von Obesity Reviews (26(2):e13847). Sie ist schlicht die vollständigste Antwort, die es derzeit auf eine Frage gibt, die jedes Mal gestellt wird, wenn eine Klinik einen Fortbildungstag ankündigt.

    Zwei Zahlen tragen die Arbeit.

    Explizite Vorurteile, also das, was Studierende im Fragebogen angeben, gingen etwas zurück. Der gepoolte Effekt beträgt g = −0,31, mit einem 95-Prozent-Konfidenzintervall von −0,43 bis −0,19. Auf Deutsch: eine kleine, aber statistisch verlässliche Verschiebung in die gewünschte Richtung.

    Implizite Vorurteile, also die automatische Assoziation, gemessen über einen Reaktionszeittest, bewegten sich nicht. g = −0,12, Konfidenzintervall −0,26 bis +0,02, p = 0,105, gepoolt aus zehn Studien. Das Intervall schließt die Null ein. Die Daten sind also mit einer kleinen Verbesserung vereinbar, mit gar keiner, und mit einer leichten Verschlechterung.

    Die Autor:innen bewerten die Sicherheit beider Ergebnisse nach dem üblichen GRADE-System als „sehr niedrig“. Sie halten außerdem fest, dass das Verzerrungsrisiko der meisten Einzelstudien hoch war. Das ist ihre eigene Einschätzung ihrer eigenen Datenlage, nicht unsere Zuspitzung.

    Der Satz, der öfter zitiert gehört als die Effektstärke

    In den Ergebnissen steht ein Vorhersageintervall für den Befund zu expliziten Vorurteilen: −0,93 bis +0,31.

    Ein Konfidenzintervall sagt, wie genau der Mittelwert über diese Studien geschätzt wurde. Ein Vorhersageintervall sagt, was von der nächsten zu erwarten ist. Hier heißt das: Wer eine solche Schulung mit einer neuen Gruppe von Studierenden durchführt, kann eine große Verbesserung bekommen, gar keine, oder eine moderate Zunahme der Vorurteile. So sieht eine Heterogenität von 74 Prozent aus, wenn man sie ausschreibt.

    Der gepoolte Wert ist also echt und gleichzeitig als Prognose für einen konkreten Kurs fast wertlos. Womit wir bei dem Befund wären, der die Kursplanung am meisten treffen sollte.

    Nichts am Kursdesign erklärt den Unterschied

    Das Team hat acht Untergruppenvergleiche für die expliziten Daten gerechnet: Fachrichtung, einmalig oder mehrfach, in Präsenz oder online, aktives oder passives Lernen, eindimensional oder mehrteilig, zugrunde liegende Theorie, verwendetes Messinstrument, und ob die Studierenden während der Intervention Kontakt zu einer tatsächlich dicken Person hatten, aktiv, passiv oder gar nicht.

    Kein einziger Vergleich wurde signifikant. Eine Meta-Regression über den Männeranteil ebenfalls nicht.

    Die ehrliche Lesart ist nicht „das ist alles egal“. Bei so wenigen Studien je Zelle hätte die Analyse auch mittlere Unterschiede nicht sicher gefunden, und die Autor:innen sagen das selbst: Mit bloßem Auge sehen mehrteilige, mehrfach durchgeführte und aktivierende Formate besser aus, aber die Vergleichsgruppen sind zu klein, um sich darauf zu verlassen. Was bleibt, ist enger und trotzdem unbequem: Nach dreißig Jahren unterschiedlichster Formate gibt es keine Evidenz, die jemandem sagt, welches Format er einkaufen soll. Eine Klinik, die zwischen einem zweistündigen E-Learning und einem Semestercurriculum mit Betroffenenvortrag wählt, entscheidet nach Gefühl.

    Und es bleibt nicht

    Nur 10 der 67 Studien haben überhaupt über das Ende der Intervention hinaus nachgemessen.

    Das Beispiel, das die Autor:innen hervorheben, ist eine Studie von Kushner und Kolleg:innen mit 127 Medizinstudierenden. Empathie und Zutrauen in die Interaktion mit dicken Patient:innen waren ein Jahr später noch verbessert. Die negativen Stereotype über dicke Patient:innen waren auf den Ausgangswert zurückgekehrt.

    Dieses Muster lohnt es, genau zu benennen, weil man es leicht falsch herum erinnert: Was der behandelnden Person ein gutes Gefühl gab, blieb. Was die Patientin beschreibt, blieb nicht.

    Was der Fragebogen wirklich misst

    Explizite Vorurteile heißt in diesen Studien: ein Punktwert auf Instrumenten wie der Beliefs About Obese Persons Scale, dem Antifat Attitudes Test oder der Fat Phobia Scale. Studierende kreuzen an, ob dicke Menschen faul sind oder ob Gewicht in der eigenen Hand liegt.

    Nur vier der 35 gepoolten Studien haben geprüft, ob die Befragten schlicht die erwünschte Antwort gegeben haben. Die Befunde dieser vier waren gemischt, und in einer davon verschwand der Unterschied zwischen Interventions- und Kontrollgruppe vollständig, sobald man für sozial erwünschtes Antworten kontrollierte. Die Autor:innen überinterpretieren vier Studien nicht, und wir tun es auch nicht. Aber es bedeutet: Die naheliegendste Alternativerklärung für eine kleine Verbesserung im Fragebogen nach einem Kurs, nämlich dass Studierende gelernt haben, was man ankreuzt, ist kaum untersucht.

    Das implizite Maß hat sein eigenes Problem, und die Arbeit verschweigt es nicht. Zwölf der dreizehn Studien zu impliziten Vorurteilen nutzten den Impliziten Assoziationstest, und die Autor:innen zitieren die stehende Kritik daran, unter anderem Ulrich Schimmacks Argument, die Konstruktvalidität des IAT sei nicht belegt.

    Zusammen ergibt das den tatsächlichen Wissensstand. Das erste Instrument misst, was jemand zu sagen bereit ist. Das zweite misst eine Reaktionszeit, deren Bedeutung umstritten ist. Fast nichts misst, was später mit einer Patientin passiert. Genau das fordern die Autor:innen ein: Studien, die stigmatisierendes Verhalten erfassen, nicht nur Einstellungen.

    Wer hier spricht, und warum man das wissen sollte

    Obesity Reviews ist die Zeitschrift der World Obesity Federation, und die Arbeit ist aus diesem Rahmen heraus geschrieben. Sie beginnt mit der Prognose der Federation, bis 2035 würden rund 51 Prozent der Menschen ab fünf Jahren mit Übergewicht oder Adipositas leben, spricht durchgehend von „Menschen, die mit Übergewicht oder Adipositas leben“, und begründet den Abbau von Vorurteilen unter anderem damit, dass Stigma die Erkrankung verschlechtert, an die es geknüpft ist.

    Wir verlinken sie trotzdem, weil die Analyse sorgfältig ist und Zahlen Zahlen bleiben. Aber die Leserinnen und Leser sollen den Rahmen kennen, und sie sollen die erklärten Interessen kennen: Mitautor Stuart W. Flint gibt Forschungsmittel und Reisekostenunterstützung unter anderem von Novo Nordisk, der Novo Nordisk Foundation und Johnson & Johnson an, jeweils erklärt als ohne Bezug zu diesem Manuskript, und Mitautor Erik Hemmingsson gibt Autorenhonorare für ein Buch über Gewichtsstigma an. Die Erstautorin und fünf weitere erklären keine Interessenkonflikte.

    Nichts davon entwertet eine Metaanalyse. Es heißt aber: Wenn eine Arbeit aus dem Krankheitsrahmen heraus berichtet, dass Anti-Bias-Schulungen kaum wirken, ist das nicht der Befund, den ihr institutioneller Kontext sich gewünscht hätte.

    Deutschland hat daraus gerade ein „soll“ gemacht

    Im Oktober 2024 hat die Deutsche Adipositas-Gesellschaft mit den beteiligten Fachgesellschaften die Version 5.0 der S3-Leitlinie zur Prävention und Therapie der Adipositas veröffentlicht (AWMF-Register 050/001). Sie enthält erstmals ein eigenes Kapitel „Stigmatisierung“, und darin die Empfehlung 2.4:

    „Ausbildungscurricula für die mit der Prävention und Therapie betrauten Gesundheitsberufe sollen nicht nur über die Ätiologie, Mechanismen, Prävention und Behandlung der Adipositas informieren, sondern auch über die gewichtsbezogene Stigmatisierung und Selbststigmatisierung sowie deren klinische Implikationen aufklären und praktische Fertigkeiten für einen nicht-stigmatisierenden Umgang mit Menschen mit Adipositas vermitteln.“

    Empfehlungsgrad A, das stärkste „soll“, das dieses System kennt, beschlossen mit 94 Prozent Zustimmung. Die Evidenzqualität, die direkt darunter gedruckt ist, lautet „sehr niedrig“, auf Basis indirekter Evidenz.

    Die Leitlinie verschweigt das nicht. In ihrem eigenen Implikationsteil steht, zur Reduktion öffentlicher gewichtsbezogener Stigmatisierung in Gesundheitsberufen lägen „vielversprechende Ergebnisse für zumindest kleine, kurzfristige Verbesserungen“ vor, und: „Sämtliche Meta-Analysen zur gewichtsbezogenen Stigmatisierung wiesen eine geringe methodische Qualität auf.“

    Deutschland verpflichtet seine Ausbildungscurricula also im höchsten Empfehlungsgrad auf eine Maßnahme, die die eigene Leitlinie als klein, kurzfristig und schwach belegt beschreibt. Das ist kein Skandal. Angesichts dessen, was Stigma Patientinnen und Patienten kostet, ist Handeln auf schwacher Evidenz vertretbar, und die Alternative, nämlich gar nichts zu lehren, ist seit hundert Jahren im Test und hat genau die Lage erzeugt, auf die die Leitlinie reagiert.

    Für Patient:innen bedeutet es trotzdem etwas Konkretes: Die Schulung ist ein Versprechen über deine Ärztin, das vor deiner Zeit gegeben wurde, und niemand prüft, ob es gehalten hat.

    Was dagegen überprüfbar ist

    Dasselbe Kapitel derselben Leitlinie enthält etwas, das man vom Wartezimmer aus kontrollieren kann. Empfehlung 2.2, beschlossen mit 88 Prozent Zustimmung, verlangt in Einrichtungen des Gesundheitswesens eine adäquate Ausstattung, ausdrücklich genannt werden Schwerlaststühle und Körperwaagen mit hinreichendem Wiegebereich, oder ein Netzwerk zur weiteren Versorgung.

    Das ist der Unterschied zwischen den beiden Sorten von Maßnahme. Ob eine Praxis einen Stuhl gekauft hat, der dich trägt, sieht man in zehn Sekunden. Ob die Person, die darauf sitzt, 2019 ein Anti-Bias-Modul absolviert hat, sieht man gar nicht, und es würde nach dieser Datenlage auch wenig aussagen.

    Deshalb läuft der praktische Teil dieses Magazins nicht über die Hoffnung, dass deine Ärztin gut geschult wurde:

    Der Punkt, der alle Einschränkungen überlebt

    Dreißig Jahre Lehre haben eine kleine, echte Verbesserung darin erzeugt, was Studierende der Gesundheitsberufe über dicke Menschen zu sagen bereit sind, keine messbare Veränderung ihrer automatischen Assoziationen, keine haltbare Veränderung der Stereotype nach einem Jahr, und fast keine Daten zum Verhalten.

    Schnell gelesen ist das ein Argument, Schulungen sein zu lassen. Ist es nicht. Eine kleine echte Reduktion expliziter Vorurteile, verteilt über alle, die in den nächsten vierzig Jahren behandeln werden, ist es wert, und die Alternative hat auch keine Evidenz hinter sich.

    Genau gelesen ist es ein Argument darüber, worauf man seine Erwartung stützt. Ein Kurs ist keine Sicherung. Er erzeugt einen Effekt, der sich für keinen einzelnen Jahrgang vorhersagen lässt, sich keinem bestimmten Format zuschreiben lässt und ausgerechnet auf dem Maß verblasst, das darüber entscheidet, wie mit dir geredet wird. Wenn das Ziel ist, dass dicke Menschen anständig behandelt werden, dann leisten das die Mechanismen, die noch stehen, wenn den Workshop alle vergessen haben: Ausstattung, die passt, Überweisungswege, Beschwerdewege, Dokumentation, und Regeln darüber, was im Behandlungszimmer gesagt und getan werden darf.

    Vorurteile sind offenbar in erster Linie kein Informationsdefizit. Man kann sie nicht wegerklären, und die Leute, die am gründlichsten dazu forschen, schreiben genau das in ihr eigenes Fazit: Eine echte Verschiebung impliziter Vorurteile werde vielleicht erst aus einem großen gesellschaftlichen Wandel in den Überzeugungen und Einstellungen gegenüber Menschen in größeren Körpern kommen. Das ist eine längere Aufgabe als ein Modul, und es ist die, für die es dieses Magazin gibt.


    Quellen: Jayawickrama RS, Hill B, O’Connor M, Flint SW, Hemmingsson E, Ellis LR, Du Y, Lawrence BJ. „Efficacy of interventions aimed at reducing explicit and implicit weight bias in healthcare students: A systematic review and meta-analysis.“ Obesity Reviews 26(2):e13847, online veröffentlicht am 8. Oktober 2024, DOI 10.1111/obr.13847, Open Access: https://pmc.ncbi.nlm.nih.gov/articles/PMC11711078/ · PROSPERO-Registrierung CRD42020209407 · Deutsche Adipositas-Gesellschaft u. a., „Interdisziplinäre Leitlinie der Qualität S3 zur Prävention und Therapie der Adipositas“, AWMF-Register 050/001, Version 5.0, Oktober 2024, Kapitel 2 „Stigmatisierung“, Empfehlungen 2.1 bis 2.4 und Abschnitt 2.4 „Implikationen“: https://register.awmf.org/assets/guidelines/050-001l_S3_Praevention-Therapie-Adipositas_2024-10.pdf

  • Minneapolis schützt dich davor, als dick zu gelten. Nicht vor dem Abnehmprogramm im Betrieb.

    Minneapolis schützt dich davor, als dick zu gelten. Nicht vor dem Abnehmprogramm im Betrieb.

    Seit dem 1. August 2025 gehören Körpergröße und Körpergewicht zu den geschützten Merkmalen der Antidiskriminierungssatzung von Minneapolis. Der Stadtrat hatte die Änderungen am 1. Mai einstimmig beschlossen, Bürgermeister Jacob Frey hat sie am 5. Mai genehmigt (Ordinance No. 2025-022), und am Tag des Inkrafttretens teilte die Stadt mit, dass fortan alle, die in Minneapolis leben, arbeiten oder zu Besuch sind, in Beschäftigung, Wohnen, Bildung, Geschäftsverkehr, Berufsorganisationen, öffentlich zugänglichen Einrichtungen und öffentlichen Diensten geschützt sind.

    Das lohnt sich ein Jahr später zu berichten und nicht am Tag der Verkündung, weil zwei Details erst sichtbar werden, wenn man den Text neben die Erklärung legt, die die Stadt ihren Bürgerinnen und Bürgern dazu gibt. Das eine ist besser als fast alles, was sonst in diesem Bereich existiert. Das andere ist der Grund für diesen Artikel.

    Der gute Teil: geschützt ist die Zuschreibung, nicht die Zahl

    Rechtsschutz für dicke Menschen läuft fast überall über eine Diagnose. Man bekommt Ansprüche in dem Maß, in dem man sich als beeinträchtigt, gestört oder krank beschreiben lässt. Über diesen Handel haben wir in Wenn die Welt nicht für dich gebaut ist: Gewichtsdiskriminierung und was du tun kannst geschrieben, und er ist die zentrale Schwäche des Behinderungswegs.

    Minneapolis macht das nicht. Die städtische Seite zu den geschützten Merkmalen definiert schlicht: Größe heißt, wie groß du bist, Gewicht heißt, wie viel du wiegst, und das umfasst sowohl tatsächliche Zahlen als auch, wie andere dich sehen, etwa als groß oder klein, schwer oder leicht.

    Die zweite Hälfte ist die entscheidende, und sie steht im Satzungstext selbst. Die Definition lautet in der Fassung, die die Kanzlei Ogletree Deakins aus der unterzeichneten Änderung zitiert: „A numerical measurement of body height, body weight, or body size. Height encompasses, but is not limited to, an impression of a person as tall or short, regardless of numerical measurement. Weight encompasses, but is not limited to, an impression of a person’s weight (fat, thin, etc.), regardless of numerical measurement.“ Also: geschützt ist auch der Eindruck, jemand sei dick oder dünn, unabhängig von jeder Zahl. Arbeitsrechtliche Analysen ziehen daraus die Folge, dass künftige Verfahren der aus dem US-Behindertenrecht bekannten „regarded as“-Prüfung ähneln dürften, die Ansprüche auf zugeschriebenen statt tatsächlichen Status stützt.

    Das ist deshalb wichtig, weil Diskriminierung keine Waage befragt. Niemand wird an einem BMI-Grenzwert abgelehnt. Abgelehnt wird, wer im Raum als faul, ungesund, nicht repräsentativ oder „nicht passend“ gilt. Der Schaden hängt an der Zuschreibung, und Minneapolis hat den Schutz ebenfalls an die Zuschreibung gehängt. Michigan, das Gewicht seit 1977 schützt, und New York City, das es 2023 ergänzt hat, schützen das Merkmal. Minneapolis schützt auch, so gesehen zu werden.

    Der Teil, der einen guten Teil davon wieder einkassiert

    Dieselben Änderungen enthalten eine Ausnahme. Nach arbeitsrechtlichen Analysen der unterzeichneten Satzung verdrängen die Schutzvorschriften zu Größe und Gewicht nicht das Handeln eines Arbeitgebers, mit dem er anderes Bundes-, Landes- oder Kommunalrecht befolgt. Und die Satzung stellt ausdrücklich klar, dass sie es erfassten Stellen nicht verbietet, freiwillige Wellness-Programme mit Anreizen anzubieten, die ein „gesundes Gewichtsmanagement“ fördern.

    Beide Sätze zusammengelesen: Ein Arbeitgeber in Minneapolis darf dich nicht schlechter behandeln, weil er dich für dick hält. Derselbe Arbeitgeber darf Geld daran knüpfen, dass du weniger dick wirst, als Zusatzleistung, auf freiwilliger Basis, mit ausdrücklichem Segen der Stadt.

    Die unterzeichnete Satzung als PDF konnten wir auf dem Dokumentenserver der Stadt nicht öffnen, er ist durch eine Bot-Prüfung gesichert, die den direkten Abruf blockiert. Diese Klausel steht hier deshalb auf der Autorität zweier unabhängiger Kanzlei-Analysen, die im Abstand von drei Wochen erschienen sind und beide auf das Dokument verlinken: Stinson LLP schreibt, die Satzung stelle klar, dass sie erfassten Stellen nicht verbiete, „voluntary wellness program incentives that promote healthy weight management“ anzubieten, und Saul Ewing schreibt, Arbeitgeber dürften „incentives supporting weight management as part of a voluntary program“ anbieten, ohne gegen das Gesetz zu verstoßen. Direkt prüfen konnten wir die andere Hälfte des Befunds: Die öffentliche Seite der Stadt zu den geschützten Merkmalen, also die Seite, auf der eine normale Einwohnerin nachliest, was das Gesetz jetzt für sie tut, nennt die Ausnahmen für wesentliche Tätigkeiten, unzumutbare Härte und unmittelbare Gefährdung. Die Wellness-Ausnahme nennt sie überhaupt nicht.

    Warum das keine Formalie ist

    Ein Diskriminierungsmerkmal sagt etwas Bestimmtes: Diese Eigenschaft ist kein legitimer Grund, Menschen unterschiedlich zu behandeln, und sie ist nichts, was Menschen ändern können oder ändern sollen müssen. Genau diese Definition benutzt Minneapolis selbst. Ein betrieblicher Anreiz für „gesundes Gewichtsmanagement“ sagt das Gegenteil, im selben Haus, vom selben Arbeitgeber, mit Geld dahinter.

    Die beiden Botschaften heben sich nicht sauber auf. Wer das Anreizprogramm auflegt, entscheidet später, ob du „passt“. „Freiwillig“ trägt in diesem Satz viel Gewicht, und es trägt es in einem Raum, in dem eine Seite das Gehalt festsetzt.

    Es gibt einen nachvollziehbaren Grund für die Ausnahme, und er ist nicht versteckt: Betriebliche Wellness-Programme unterliegen in den USA einem dichten Geflecht bundesrechtlicher Regeln, und eine Stadtsatzung, die sie rechtswidrig machte, brächte Arbeitgeber in Konflikt mit Recht, aus dem sie nicht aussteigen können. Die Satzung sagt das in ihrer eigenen Befolgungsklausel. Das erklärt die Ausnahme. Es löst den Widerspruch nicht auf, es verschiebt ihn: Die Stadt hat das Merkmal geschützt, so weit Stadtrecht reicht, und die Anreizstruktur sitzt in dem Teil, den es nicht erreicht.

    Was Minneapolis wirklich bringt, und wo es endet

    Größe und Gewicht dürfen weiterhin berücksichtigt werden, wenn eine Person nicht ohne Änderung des eigentlichen Zwecks eines Programms oder Dienstes berücksichtigt werden kann oder wenn Gesundheit oder Sicherheit gefährdet wären. Arbeitgeber haben zusätzlich eine Verteidigung, wenn Größe oder Gewicht der Ausübung wesentlicher Tätigkeiten entgegenstehen, wenn ein Ausgleich eine unzumutbare Härte wäre oder wenn eine unmittelbare Gefahr für die Gesundheit oder Sicherheit besteht. Das sind übliche Grenzen, dieselben, die auch das Behindertenrecht kennt.

    Bemerkenswert ist die Reichweite. Minneapolis erfasst Beschäftigung, Wohnen, Bildung, Geschäftsverkehr, Berufsorganisationen, öffentlich zugängliche Einrichtungen und öffentliche Dienste und gilt für jeden Arbeitgeber, dessen Beschäftigte Leistungen in der Stadt erbringen, unabhängig davon, wo der Arbeitgeber sitzt. Damit reiht sich Minneapolis neben Michigan, New York City, Washington DC, San Francisco, Santa Cruz, Madison, Urbana und Binghamton in eine kurze Liste ein.

    Die deutsche Frage, die sich dadurch früh stellt

    Deutschland hat gar kein Gewichtsmerkmal. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz führt Körpergewicht nicht auf, dicke Menschen argumentieren hierzulande über Behinderung, über allgemeines Zivilrecht oder gar nicht. Ein Antrag, Körpergewicht unter anderen Merkmalen aufzunehmen, hatte im Juni 2026 seine erste Lesung im Bundestag (Drucksache 21/4538, eingebracht von der Oppositionsfraktion Die Linke). Das ist ein Vorschlag, kein Gesetz, und wir haben ihn bei seiner Einbringung behandelt.

    Minneapolis macht eine Frage jetzt lohnend, die sonst erst später käme. Deutschland müsste eine betriebliche Gewichtsanreiz-Struktur nicht erst erfinden, es hat sie bereits, im Gesetz. Nach § 20b Absatz 1 SGB V fördern die Krankenkassen mit Leistungen der betrieblichen Gesundheitsförderung „insbesondere den Aufbau und die Stärkung gesundheitsförderlicher Strukturen“ im Betrieb. Und § 65a Absatz 2 SGB V lautet im Wortlaut: „Die Krankenkasse soll in ihrer Satzung auch vorsehen, dass bei Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung durch Arbeitgeber sowohl der Arbeitgeber als auch die teilnehmenden Versicherten einen Bonus erhalten.“

    Ob ein konkretes Programm auf Gewicht zielt, ist eine Frage der Programmgestaltung, nicht des Gesetzes, und wir behaupten nicht, das Gesetz schreibe es vor. Der Punkt ist struktureller Natur. Würde Körpergewicht ins AGG aufgenommen, träfe es auf ein gefördertes, gesetzlich verankertes System arbeitgeberseitiger Gesundheitsanreize, das bisher niemand gegen ein Gewichtsmerkmal prüfen musste, weil es kein Gewichtsmerkmal gibt, gegen das man prüfen könnte. Minneapolis musste diese Frage beantworten und hat sie mit einer Ausnahme beantwortet. Deutschland müsste sie ebenfalls beantworten, und der Zeitpunkt dafür ist, solange am Text noch geschrieben wird.

    Wenn dich das gerade betrifft

    Ein Gesetz, das Diskriminierung verbietet, weil jemand als dick gilt, und in der nächsten Klausel das Programm schützt, das dafür bezahlt, weniger dick zu werden, ist kein Fehlschlag. Es ist ein gutes Gesetz, in dem die Form des Problems noch sichtbar ist. Diese Form gehört benannt, bevor die nächste Stadt den Text abschreibt.


    Quellen: Stadt Minneapolis, „Minneapolis expands anti-discrimination protections in Civil Rights Ordinance“, 01.08.2025, https://www.minneapolismn.gov/news/2025/august/new-civil-rights-protections · Stadt Minneapolis, Department of Civil Rights, „Protected classes“, abgerufen 15.08.2026, https://www.minneapolismn.gov/government/departments/civil-rights/complaint-investigations/protected-class · Stinson LLP, „Minneapolis Amends Its Civil Rights Ordinance to Expand Protections in Employment Decisions“, 16.06.2025, https://www.stinson.com/newsroom-publications-minneapolis-amends-its-civil-rights-ordinance-to-expand-protections-in-employment-decisions · Saul Ewing LLP, „Minneapolis Expands Anti-discrimination Ordinance“, 12.06.2025, https://www.saul.com/insights/blog/minneapolis-expands-anti-discrimination-ordinance · Ogletree Deakins, „Local Politics Makes a Big Splash“, 17.06.2025 (zitiert die Satzungsdefinitionen), https://ogletree.com/insights-resources/blog-posts/local-politics-makes-a-big-splash-amendments-to-minneapolis-civil-rights-ordinance-provide-further-protection/ · Jackson Lewis P.C., „Minneapolis Anti-Discrimination Law Revised“, 22.05.2025 · Unterzeichnete Satzung Ordinance No. 2025-022, Legislative Information System der Stadt Minneapolis, Dokument 39068 (von allen vier Kanzleien verlinkt, direkt nicht abrufbar, der Server antwortet mit einer Bot-Prüfung) · Elliott-Larsen Civil Rights Act, Act 453 of 1976 · NYC Local Law 61 of 2023 · Deutscher Bundestag, Drucksache 21/4538, erste Lesung Juni 2026 · SGB V § 20b und § 65a, https://dejure.org/gesetze/SGB_V/65a.html

  • Abnehmen schützt dich nicht. Es verschiebt nur den Vorwurf.

    Abnehmen schützt dich nicht. Es verschiebt nur den Vorwurf.

    Ein randomisiertes Experiment mit 1.313 Teilnehmenden hat geprüft, wie Menschen jemanden bewerten, der mit einem GLP-1 abgenommen hat, jemanden, der es mit Diät und Sport getan hat, und jemanden, der gar nicht abgenommen hat. Am schlechtesten kam die Person mit dem Medikament weg. Was die Studie zeigt, und wo ihre Zahlen dünner sind als die Schlagzeilen.

    In jedem Gespräch über Gewichtsabnahme steckt ein Versprechen: Tu das, und die Leute behandeln dich anders. Eine Studie, die am 3. April 2026 im International Journal of Obesity erschienen ist, hat dieses Versprechen in ein Experiment übersetzt. Es hat den Test nicht überstanden.

    Erin Standen (Rice University), Sean Phelan (Mayo Clinic) und Janet Tomiyama (UCLA) haben zwei randomisierte Experimente im Between-Subjects-Design durchgeführt. Die Teilnehmenden lasen eine kurze Beschreibung einer erfundenen Person und bewerteten sie anschließend. Zwischen den Gruppen unterschied sich nur eines: wie die Gewichtsgeschichte dieser Person beschrieben war.

    Was die Teilnehmenden tatsächlich gelesen haben

    In beiden Studien war die fiktive Person dieselbe: 38 Jahre alt, Hochschulabschluss, Geschlecht bewusst offen gelassen, seit der Pubertät adipös, aktuell rund 100 Kilogramm (220 Pfund). Die Autorinnen und Autoren geben an, diese Angaben an einer durchschnittlich alten, durchschnittlich schweren erwachsenen Person in den USA mit dem häufigsten Erkrankungsbeginn ausgerichtet zu haben.

    Studie 1 (N = 607, im Oktober 2024 über Prolific rekrutiert) teilte die Teilnehmenden in drei Gruppen. Die beschriebene Person hatte im vergangenen Jahr entweder rund 16 Kilogramm (35 Pfund) mit einem GLP-1-Medikament abgenommen, dieselben 16 Kilogramm mit Diät und Sport, oder gar nicht abgenommen. In beiden Abnehm-Bedingungen stand zusätzlich, die Person sei nicht mehr in der BMI-Kategorie „adipös“.

    Studie 2 (N = 706, Februar 2025, ohne Überschneidung mit Studie 1) hatte vier Gruppen: Gewicht nach Absetzen eines GLP-1 wieder zugenommen, Gewicht nach Abbruch von Diät und Sport wieder zugenommen, nie abgenommen, oder abgenommen und das Gewicht gehalten, ohne Angabe der Methode.

    Danach bewerteten die Teilnehmenden die Person auf einer Skala von 1 bis 7 anhand von zehn positiven Eigenschaften (ehrlich, großzügig, gesellig, produktiv, organisiert, freundlich, aufgeschlossen, intelligent, warmherzig, humorvoll) und acht negativen (faul, undiszipliniert, maßlos, unsauber, willensschwach, schlampig, unsicher, träge), bewerteten getrennt davon „ungesund“, und beantworteten sechs Fragen dazu, ob sie überhaupt etwas mit dieser Person zu tun haben wollten, angelehnt an den Interpersonal Attraction Questionnaire. Studienmaterial und anonymisierte Daten liegen öffentlich auf OSF.

    Was herauskam

    Gegen die Diät-und-Sport-Variante derselben Person verlor die GLP-1-Variante auf jeder einzelnen Messung: weniger positive Eigenschaften, mehr negative, als ungesünder eingeschätzt, sozial weniger erwünscht (alle Tukey-HSD-Werte p < 0,001).

    Dann kam der Befund, der die Pressemeldungen füllte. Die Forschenden hatten vorhergesagt, dass die Person, die gar nicht abgenommen hat, am härtesten bewertet würde. Genau das trat nicht ein. Im Vergleich zur GLP-1-Person wurde die Person, die nie abgenommen hatte, höher in positiven Eigenschaften bewertet (p = 0,003), und die Teilnehmenden wollten eher Zeit mit ihr verbringen. Bei der Bereitschaft zum Kontakt unterschieden sich alle drei Gruppen voneinander: Diät und Sport 5,51, kein Gewichtsverlust 5,25, GLP-1 4,99, auf einer Siebenerskala (F(2, 603) = 12,54, p < 0,001).

    Im Klartext: In diesem Experiment kostete das Medikament mehr sozialen Stand als dick zu bleiben.

    Wo die Zahlen dünner sind als die Schlagzeile

    Zwei Dinge gehen verloren, wenn man diese Studie in einen Satz presst, und beide sind wichtig.

    Erstens ist der Befund „schlechter bewertet als ohne Gewichtsverlust“ enger, als er klingt. Er gilt für die positiven Eigenschaften und für die Kontaktbereitschaft. Er gilt nicht für die negativen Eigenschaften, und er gilt nicht für „ungesund“: Auf beidem wurden die GLP-1-Person und die Person ohne Gewichtsverlust gleich bewertet (jeweils p = 0,26). Die Teilnehmenden hielten die Medikamenten-Person also nicht für fauler oder kränker als eine dicke Person, die nichts getan hat. Sie mochten sie nur weniger und sprachen ihr weniger gute Eigenschaften zu.

    Zweitens sind die Effekte klein. Der Abstand in der Kontaktbereitschaft zwischen der GLP-1-Person und der Person ohne Gewichtsverlust betrug 0,26 Punkte auf einer Skala von 1 bis 7, mit einem Konfidenzintervall von 0,02 bis 0,51, also gerade eben an der Null vorbei. Die Effektstärke des Gesamtmodells lag bei ηp² = 0,04 in Studie 1 und 0,01 in Studie 2. Das sind echte, statistisch signifikante Unterschiede, und es sind keine großen.

    Drittens, und das schreiben die Forschenden selbst als Einschränkung: Die Teilnehmenden bewerteten einen Absatz über eine Person, die es nicht gibt. Dieses Design kauft saubere Kausalaussagen und bezahlt sie mit Künstlichkeit. Alle Teilnehmenden waren Erwachsene in den USA, rekrutiert über eine Online-Umfrageplattform. Für Deutschland ist hier nichts gezeigt, und über tatsächliches Verhalten gegenüber tatsächlichen Menschen ist hier nichts gemessen.

    Der Teil, den niemand zitiert hat

    Studie 2 ist die interessantere Hälfte, und sie kam in der Berichterstattung praktisch nicht vor.

    Sobald das Gewicht zurück war, verschwand der Unterschied zwischen Medikament und Diät vollständig. Die Teilnehmenden bewerteten die Person, die nach einem GLP-1 wieder zugenommen hatte, genauso wie die Person, die nach einer Diät wieder zugenommen hatte: kein Unterschied bei positiven Eigenschaften, negativen Eigenschaften oder Ungesundheit (p > 0,55). Einen deutlichen Unterschied erzeugte die Wiederzunahme selbst: Beide Wiederzunahme-Gruppen wurden signifikant höher in negativen Eigenschaften und als ungesünder bewertet als die Person, die abgenommen und das Gewicht gehalten hatte (p < 0,001).

    Der Aufschlag für den „einfachen Weg“ hängt also am andauernden Zustand, die Abkürzung genommen zu haben. Sobald man wieder dick ist, interessiert niemanden mehr, wie man kurzzeitig aufgehört hat, dick zu sein. Man ist einfach zurück im alten Vorwurf.

    Ein Wort, das wir nicht übernehmen

    Die Pressemeldung der Rice University nennt das „das GLP-1-Paradox“. In der Studie selbst kommt das Wort „Paradox“ kein einziges Mal vor. Es ist ein nachträglicher Rahmen, und es ist der falsche, weil er nahelegt, hier sei etwas Widersprüchliches passiert. Es ist nichts Widersprüchliches passiert.

    Man muss sich nur ansehen, was die Eigenschaftsliste misst: faul, undiszipliniert, maßlos, willensschwach. Das ist keine Liste von Dingen, die Menschen über dicke Körper glauben. Das ist eine Liste von Dingen, die Menschen über dicken Charakter glauben. Das Urteil galt nie wirklich der Zahl auf der Waage. Es galt der Frage, ob du der Typ Mensch bist, der den harten Weg nimmt. Ein Medikament entfernt das Gewicht, ohne diesen Verdacht zu entfernen. Es bestätigt ihn. Genau deshalb schnitt die Diät-und-Sport-Variante derselben Person, mit demselben Körper, von allen dreien am besten ab.

    In einem Moralsystem, das Leiden belohnt, gibt es kein Paradox. Es gibt nur Konsequenz.

    Was daraus folgt

    Wir haben hier schon beschrieben, wie die Spritze die Scham verschiebt, statt sie aufzulösen, und wie sich der Zugang zu diesen Medikamenten an der Klassenlinie teilt. Diese Studie liefert das fehlende Stück: den direkten Vergleich mit der Möglichkeit, gar nicht abzunehmen. Und auf den Messungen, auf denen der Befund trägt, kam diese Möglichkeit besser weg.

    Das ist kein Argument für oder gegen irgendjemandes Medikament. Was jemand in seinen Körper tut, geht niemanden etwas an, und die Autorinnen und Autoren selbst schließen daraus, dass an der Stigmareduktion gearbeitet werden muss, nicht am Verhalten der Betroffenen. Es ist ein Argument gegen das Versprechen. Wer dir sagt, das Urteil höre auf, sobald das Gewicht aufhört, dem widerspricht die beste verfügbare experimentelle Evidenz. Es hört nicht auf. Es dockt neu an.

    Womit das, woran zu arbeiten wäre, nie der Körper war. Es ist der Maßstab, der an ihn gelegt wird.


    Quellen

    Zur Sprache: Die Studie verwendet durchgehend „higher-weight“ und BMI-Kategorien und behandelt Gewichtsabnahme als Gesundheitsziel. Wir zitieren ihre Befunde, nicht ihren Rahmen.

  • Adipositas.Camp 2026: Deutschlands größtes Treffen dicker Menschen, und was sein Name verrät

    Adipositas.Camp 2026: Deutschlands größtes Treffen dicker Menschen, und was sein Name verrät

    In acht Tagen findet in Frankfurt am Main die größte belegbare Zusammenkunft dicker Menschen in Deutschland statt. Sie dauert ein Wochenende, hat rund 30 Sessions, und das ermäßigte Ticket kostet 15 Euro. Sie heißt Adipositas.Camp.

    Das ist zuerst eine gute Nachricht. Es gibt diesen Ort, er ist billig, er ist bundesweit, und er behandelt Stigmatisierung und Gewichtsdiskriminierung als eigenes Thema, nicht als Randnotiz. Es ist auch eine Nachricht über den Zustand des Landes: Wer in Deutschland offline andere dicke Menschen treffen will, hat im Wesentlichen zwei Türen. Die eine ist mit Krankheit beschriftet, die andere mit Partnersuche. Eine dritte, in der dicke Menschen einfach eine soziale Gruppe sind, existiert bundesweit praktisch nicht.

    Was am 22. und 23. August in Frankfurt passiert

    Das Adipositas.Camp 2026 läuft am Samstag, 22. August, von 10 Uhr bis Sonntag, 23. August, 16 Uhr, im Saalbau Titus-Forum, Walter-Möller-Platz 2, 60439 Frankfurt am Main. Veranstalter ist die Adipositaschirurgie Selbsthilfe Deutschland e. V., kurz AcSD.

    Die Ankündigung beschreibt es als Treffpunkt für Menschen, die mit Adipositas leben, und für Leiterinnen und Leiter von Selbsthilfegruppen aus ganz Deutschland. Angekündigt sind insgesamt 30 Sessions, teilweise parallel, organisiert von der Selbsthilfe selbst und mit Fachleuten dort, wo es hilft. Inhaltlich nennt der Veranstalter drei Spuren: die medizinische Perspektive samt praktischer Umsetzung von Therapien, Ernährung und Bewegung; vertiefende Workshops zu Ursachen und Wirkmechanismen; und, wörtlich, für „gesellschaftlich Interessierte“ die Themen Stigmatisierung, Diskriminierung und Gesundheitspolitik.

    Die Preise, Stand heute:

    • Wochenende komplett: 29 Euro
    • Wochenende für Erstbesucherinnen („Neucamper“): 19 Euro
    • ganzer Samstag oder ganzer Sonntag: je 19 Euro
    • ermäßigtes Wochenendticket: 15 Euro, für Studierende und Bezieherinnen von Sozialleistungen, Nachweis beim Einlass

    Angemeldet wird über ein Formular auf der Veranstaltungsseite, verbindlich, und bestätigt wird in der Reihenfolge des Geldeingangs, solange Plätze frei sind.

    Zum Vergleich: Ein Wochenende mit 30 Sessions für 15 bis 29 Euro ist im deutschen Veranstaltungsbetrieb keine übliche Preislage. Das hier ist ehrenamtliche Arbeit, kein Kongressprodukt.

    Der Name ist kein Zufall, und er ist der eigentliche Punkt

    AcSD steht für Adipositaschirurgie Selbsthilfe Deutschland. Der Verein ist aus der Selbsthilfe nach bariatrischen Operationen entstanden, das Info-Portal der Website ist entsprechend aufgebaut: Magenband, Schlauchmagen, Roux-en-Y-Magenbypass, Magenballon, Risiken, Nachsorge, Urteile der Sozialgerichte, Leitlinien.

    Das ist völlig konsistent mit dem Auftrag dieses Vereins. Und es prägt den Rahmen, in dem das Camp stattfindet. Die Camp-Ankündigung spricht von „dem Leben mit der Erkrankung“. Der erste inhaltliche Punkt der begleitenden Workshop-Reihe zu Gewichtsdiskriminierung lautet „Adipositas als Erkrankung“, danach kommt „Ordnung ins Begriffschaos“.

    Das ist keine Kritik am Verein. AcSD macht die Arbeit, die sonst niemand in dieser Größe macht, und tut dabei mehr gegen Gewichtsdiskriminierung als die meisten Verbände mit größerem Budget: Es gibt eine eigene Workshop-Reihe dazu, mit Rollenspielen, Kommunikationsübungen und Handlungsoptionen, und es gibt Ermäßigungstickets, damit Geld nicht die Zugangshürde ist.

    Die Frage ist nicht, was AcSD tut. Die Frage ist, warum es daneben nichts gibt.

    Denn der Rahmen hat Folgen. Wer den Satz „ich bin krank“ nicht über sich sagen will oder kann, betritt diesen Raum mit einer Vorbedingung, die andere nicht mitbringen müssen. Für einen Teil der Leute ist das gleichgültig oder sogar hilfreich, weil Anerkennung als Krankheit in Deutschland handfeste Dinge auslöst, von der Kostenübernahme bis zur Ernsthaftigkeit, mit der man in der Praxis behandelt wird. Für einen anderen Teil ist es genau die Zuschreibung, gegen die sie ihr halbes Leben argumentieren. Diese Menschen treffen offline niemanden.

    Was es sonst gibt

    Wir haben nachgesehen, statt es zu behaupten. Drei Dinge existieren, keines schließt die Lücke.

    Die Stammtische. Auf rubensfan.de, einer Singlebörse für mollige und übergewichtige Menschen, gibt es das lebendigste dicke Offline-Netz in Deutschland, das wir finden konnten. Im Forumsbereich „Treffen und Stammtische“ laufen fortlaufend echte Termine mit hohen Ordnungszahlen: der 30. Duisburger Stammtisch am 5. September 2026, der 121. und 123. Kölner Stammtisch, der 27. Mannheimer, der 4. Hamburger, das 10. Oberallgäuer Treffen, der 113. Stammtisch der Lindauer, dazu ein Spielestammtisch in Oberhausen mit Terminen im September, November und Dezember 2026. Das ist über Jahre gewachsene Infrastruktur, und sie ist offen. Sie ist aber auch das Nebenprodukt einer Dating-Plattform, deren Forum unter anderem eine Rubrik „Gewicht reduzieren“ führt. Ein Ort, an dem man sich als dicke Person politisch oder gesundheitspolitisch organisiert, ist das nicht, und will es nicht sein.

    Die queeren Räume in Berlin. Es gibt sie, und sie waren die ersten. Die SIEGESSÄULE beschrieb am 22. Januar 2019 eine ganze Szene: das „Fat Queer Hang Out“ im Projektraum H48 in Neukölln, jeden zweiten Dienstag im Monat, die Reihe „Reframe Fat, Reclaim Movement“ bei xart splitta e. V., die „Fat Live, Die Yum“-Dinner, das Fat Cabaret im Ballhaus Berlin. Wichtig: Dieser Bericht ist sieben Jahre alt. Wir haben nicht verifiziert, welche dieser Formate 2026 noch laufen, und behaupten es deshalb auch nicht. Fest steht: Es waren lokale Berliner Angebote, teils sehr klein, teils an einzelne Personen gebunden. Wer in Bremen oder Chemnitz lebt, hatte davon nichts.

    Der politische Verband. Die Gesellschaft gegen Gewichtsdiskriminierung e. V. in Berlin ist der einzige deutsche Verband, der dicke Menschen explizit als Menschenrechtsthema behandelt und nicht als Diagnose. Sie fordert die Aufnahme des Merkmals Körpergewicht in § 1 AGG, außerdem niedrigere Hürden dafür, dass kleine Organisationen als Antidiskriminierungsverband nach § 23 AGG anerkannt werden, und einen zusätzlichen Sitz im Beirat der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

    Der Lobbyregister-Eintrag des Bundestages zeigt aber auch die Größenordnung dieser Gegenstimme. Für das Geschäftsjahr 2023 nennt der Eintrag 39 Mitglieder, ausschließlich natürliche Personen, Aufwendungen für Interessenvertretung zwischen 1 und 10.000 Euro und 0,00 Vollzeitäquivalente dafür. Die eine größere öffentliche Zuwendung, 70.001 bis 80.000 Euro von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes aus dem Programm respekt*land, war zweckgebunden für die Entwicklung einer Fortbildung, mit der Antidiskriminierungsberatungsstellen für das Thema Gewichtsdiskriminierung qualifiziert werden. Seit dem 24. Oktober 2025 führt das Register den Verband als früheren Interessenvertreter. Was das intern bedeutet, wissen wir nicht, und wir behaupten nichts darüber; im Register erscheint er jedenfalls nicht mehr als aktiver Interessenvertreter.

    Ein Angebot dieses Verbands ist für Leserinnen dieses Textes das Naheliegendste, was es gerade gibt: eine kostenlose monatliche Online-Impulsveranstaltung als Vorgeschmack auf die Fortbildung. Belegt ist zum Beispiel der Termin am 23. Januar 2025, 18 bis 20 Uhr, „Gut behandelt? Gewichtsdiskriminierung in der Medizin“, kostenlos, Anmeldung per E-Mail an fortbildung@gewichtsdiskriminierung.de. Bemerkenswert daran ist der letzte Satz der Ankündigung: Nach dem Vortrag bleibt der Raum eine halbe Stunde länger offen, ausdrücklich für dicke und fette Menschen, die sich vernetzen wollen. Genau dieser halbstündige Rest ist in Deutschland das, was in den USA ein Verband mit Komitees und Jahresprogramm ist. Ob und wann die Reihe aktuell läuft, konnten wir heute nicht am Original prüfen; die Website war für uns nicht abrufbar. Die genannte Fortbildungsadresse ist der Weg, um zu fragen.

    Die Lücke, in Zahlen

    Ein bundesweites, gewichtsneutrales, nicht medizinisch gerahmtes und nicht auf Partnersuche ausgerichtetes Treffen dicker Menschen gibt es in Deutschland nach dieser Recherche nicht. Was es gibt, ist ein ehrenamtlicher Verein aus der Adipositaschirurgie mit 30 Sessions und Ermäßigungstickets, ein Dating-Forum mit hundertfünfzig Seiten Stammtischgeschichte, eine Berliner Szene mit unklarem aktuellem Stand und ein Verband mit 39 Mitgliedern und null Stellen.

    Das erklärt eine Menge darüber, warum die deutsche Debatte über dicke Körper so verlässlich in medizinischen Bahnen verläuft. Wer keine Räume hat, hat keine Sprecherinnen. Wer keine Sprecherinnen hat, wird von Fachgesellschaften vertreten. Und Fachgesellschaften sprechen über Patienten.

    Wenn Sie hingehen wollen

    Das Camp ist in acht Tagen. Was wir heute, am 14. August 2026, an der Quelle gesehen haben:

    • Adipositas.Camp 2026, 22. August 10 Uhr bis 23. August 16 Uhr, Saalbau Titus-Forum, Walter-Möller-Platz 2, 60439 Frankfurt am Main. 15 bis 29 Euro, Anmeldeformular auf der Veranstaltungsseite.
    • 26. Adipositastag, 31. Oktober 2026, 10 bis 18 Uhr, Frankfurt und online. Programm laut Website noch offen. Tickets vor Ort zwischen 7,50 Euro für Erstbesucherinnen und 24 Euro für die VIP-Kategorie, online zwischen 7,50 und 24 Euro.
    • „Gewichtsdiskriminierung, Nein Danke! … on Tour“, die Workshop-Reihe. Regionalworkshops in Kleingruppen sind für Berlin, Bremen, Köln, Leipzig, Nürnberg und Saarbrücken angekündigt, laut Website ab September, samstags von 10 bis 16 Uhr, 29 Euro pro Termin, ermäßigt 15 Euro, Kombiticket mit der Masterclass 39 Euro.

    Und jetzt der unangenehme Teil, den wir nicht verschweigen: Die Terminangaben dieser Reihe sind auf der Website nicht konsistent. Das Buchungsformular nennt bei zwei Städten konkrete Tage, Bremen den 13.9. und Saarbrücken den 27.9., beides ohne Jahr. Im Jahr 2026 fallen diese beiden Daten auf einen Sonntag, während der Text ausdrücklich Samstage ankündigt. Im Jahr 2025 waren beide Daten Samstage, und die Kampagnengrafik auf derselben Seite ist als Datei von 2025 hinterlegt. Ebenso nennt der Fließtext für die Masterclass „Sonntag 10. Mai“, während der Veranstaltungskalender desselben Vereins sie auf den 1. November 2026 legt.

    Unser Schluss daraus, offen gelegt: Verlässlich datierbar für 2026 sind das Camp am 22. und 23. August, der Adipositastag am 31. Oktober und die Masterclass am 1. November. Die Städtetermine der Regionalworkshops würden wir vor jeder Reisebuchung telefonisch oder per Mail bestätigen lassen. Das ist keine Nachlässigkeit eines Vereins, dem man das vorwerfen müsste, sondern das übliche Ergebnis davon, dass eine ehrenamtliche Struktur eine Website pflegen muss, für die andere Organisationen Stellen haben.

    Zum Schluss

    In diesem Text geht es an keiner Stelle darum, ob irgendjemand weniger wiegen sollte. Er handelt davon, dass es in einem Land mit 83 Millionen Einwohnern genau ein bundesweites Wochenende gibt, an dem dicke Menschen einander begegnen können, und dass die Eintrittskarte dafür durch die Sprache der Krankheit führt. Wer diese Sprache annehmen kann, findet dort ein günstiges, ernst gemeintes, von Ehrenamtlichen gebautes Angebot. Wer sie nicht annehmen kann, findet in Deutschland gerade nichts Vergleichbares. Wer in der Zwischenzeit eine gewichtsneutrale Praxis sucht, findet bei uns die Anleitung dazu.

    Dieser Text ist keine medizinische Beratung und keine Empfehlung für oder gegen eine Behandlung. Er beschreibt Veranstaltungen und ihren Rahmen.

    Quellen

    Alle Angaben zu Terminen und Preisen am 14. August 2026 an der Quelle geprüft.

  • Die Waage misst deinen Blutdruck mit

    Die Waage misst deinen Blutdruck mit

    Die Reihenfolge ist immer dieselbe. Jemand ruft deinen Namen auf, führt dich zur Waage, notiert eine Zahl, setzt dich hin und legt dir eine Manschette um den Arm. Erst das Gewicht, dann der Blutdruck. Für diese Reihenfolge gibt es keinen medizinischen Grund. So ist der Raum eingerichtet, mehr nicht.

    Ein neues Experiment legt nahe, dass die Reihenfolge einen Preis hat, und dass ihn ausgerechnet die Messung zahlt, auf die es ankommt.

    Was die Studie gemacht hat

    „Please step on the scale“: The experience of being weighed promotes sustained systolic blood pressure levels, von Angela C. Incollingo Rodriguez, L. S. Nunes und M. S. Kirschner, erschien 2026 als Online-Vorabveröffentlichung in der APA-Zeitschrift Stigma and Health (DOI 10.1037/sah0000690).

    190 Studierende durchliefen einen nachgestellten Arztbesuch. Alle gaben einen Ausgangswert für den Blutdruck und eine Speichelprobe ab. Danach wurden sie in drei Gruppen randomisiert. Eine Gruppe wurde direkt im Anschluss auf dem üblichen Weg gewogen, von einer Versuchsleiterin. Eine Gruppe wog sich allein in einem Raum selbst und tippte die Zahl in ein Formular. Eine Gruppe wurde überhaupt erst gewogen, nachdem alle anderen Messungen abgeschlossen waren. Zwanzig Minuten später wurden Blutdruck und Speichel erneut erhoben.

    Beide gewogenen Gruppen hielten ihren systolischen Blutdruck auf dem Ausgangsniveau. Bei der Gruppe, die nicht gewogen wurde, sank er im selben Zeitraum ab. Die Effektstärke lag bei Cohens f = .30.

    Das ist der Befund, und es lohnt sich, genau zu sagen, was er nicht ist. Beim diastolischen Blutdruck gab es keinen Unterschied. Beim Cortisol keinen. Beim selbstberichteten Stressempfinden keinen. Der Ausgangswert lag in allen drei Gruppen bereits leicht erhöht über 120 mmHg, was womöglich etwas darüber sagt, was allein das Betreten eines Labors oder einer Praxis auslöst.

    Die Autorinnen und Autoren fassen es so zusammen: Gewogen zu werden könne eine anhaltende Stressphysiologie über den systolischen Blutdruck begünstigen, unabhängig davon, wie das Gewicht erhoben wird. Selbst wiegen half nicht. Was hier passiert, hängt also nicht daran, wer das Klemmbrett hält.

    Der naheliegende Einwand, und warum er in die andere Richtung zeigt

    Der durchschnittliche BMI der Stichprobe lag bei 24,29. Die Teilnehmenden waren jung, überwiegend weiß und kamen aus vergleichsweise gut gestellten Verhältnissen. Die meisten waren nicht dick. Die Studie hat also nicht gemessen, was mit dicken Patientinnen und Patienten auf der Waage passiert.

    Das schreiben die Autorinnen und Autoren selbst und fügen einen Punkt an, der es in sich hat: Wenn die Stichprobe ein geringes Risiko hatte, auf einer Waage jemals stigmatisiert worden zu sein, dann ist ein trotzdem gefundener Effekt der strengere Test der Hypothese, nicht der schwächere. Für Menschen, die jahrzehntelang mit unaufgefordertem Kommentar gewogen wurden, ist nicht der kleinere Effekt zu erwarten.

    Sie erklären auch, warum sie nicht einfach dickere Teilnehmende rekrutiert haben. Menschen gezielt einer Situation auszusetzen, von der bekannt ist, dass sie ihnen zusetzt, wirft ein ethisches Problem auf, das sie nicht durchwinken wollten. Ihr Vorschlag ist die Replikation mit Teilnehmenden aus der Bevölkerung, direkt in realen Versorgungssituationen.

    Bis dahin ist das ein Experiment mit 190 Studierenden. Ein Grund hinzusehen, kein gesicherter Befund. Und der Volltext liegt hinter der Bezahlschranke des Verlags. Was hier zitiert wird, stammt aus dem veröffentlichten Abstract und dem Impact-Statement sowie aus den Schlussfolgerungen der Arbeit, die Ragen Chastain ausführlich wiedergibt, die die Erstautorin hat vortragen hören.

    Der Messfehler, der längst belegt ist

    Der Wiege-Effekt ist neu und nicht repliziert. Es gibt einen zweiten Fehler im selben Raum, der weder das eine noch das andere ist.

    2023 schickte eine randomisierte Crossover-Studie an der Johns Hopkins University 195 Erwachsene durch vier Runden Blutdruckmessung und variierte nur eines: die Manschette. Die Cuff(SZ)-Studie (JAMA Internal Medicine, DOI 10.1001/jamainternmed.2023.3264) fand: Wer eine große Manschette braucht und mit der Standardmanschette gemessen wird, bekommt einen systolischen Wert, der 4,8 mmHg zu hoch ist. Wer eine XL-Manschette braucht, bekommt mit der Standardmanschette einen Wert, der 19,5 mmHg zu hoch ist.

    Die zweite Zahl ist kein Rundungsfehler. In dieser Gruppe lag der Mittelwert mit der Standardmanschette bei 144/87 mmHg. Dieselben Menschen, gemessen mit der passenden Manschette, lagen im Mittel bei 125/79 mmHg. Nach US-Leitlinien ist der erste Wert Hypertonie Grad 2. Der zweite ist keine Hypertonie.

    Die Autorinnen und Autoren zeigen auch, wie groß das Problem ist. Eine landesweite US-Erhebung ergab, dass die Standardmanschette für 51 Prozent der Erwachsenen die richtige ist; 40 Prozent brauchen eine große. Die meisten Heimgeräte werden mit genau einer Manschette ausgeliefert, und es ist die Standardgröße.

    Legt man beide Befunde hintereinander, ergibt sich der normale Termin: Eine dicke Patientin wird gewogen, dann mit einer Manschette gemessen, die nicht passt, und der Wert landet in der Akte. Von dort wird er als Tatsache über ihren Körper gelesen.

    Was daraus folgt, und was nicht

    Nichts davon spricht gegen die Blutdruckmessung. Im Gegenteil. Der Blutdruck ist eines der wenigen billigen und wirklich nützlichen Dinge, die eine Praxis tut. Ein falscher Wert ist schlimmer als kein Wert, weil er als echt behandelt wird: weitere Untersuchungen, Medikamentenentscheidungen, eine Zeile in der Akte, die mitwandert und prägt, was die nächste Ärztin annimmt, bevor du etwas sagst.

    Drei Dinge folgen daraus.

    Die Reihenfolge ist nicht in Stein gemeißelt. Die Studienautorinnen schlagen vor, den Blutdruck vor dem Wiegen zu messen oder das Wiegen ans Ende des Termins zu legen. Das kostet eine Praxis nichts.

    Die Manschette muss passen. Der Oberarmumfang wird mit einem Maßband auf halber Strecke zwischen Schulter und Ellenbogen gemessen, und danach wird die Manschette ausgewählt. Nach Augenmaß zu schätzen ist der Weg zu den 19,5 mmHg.

    Wiegen ist keine Automatik. Wo das Gewicht nicht für eine Dosierung, eine konkrete klinische Frage oder eine Verlaufskontrolle gebraucht wird, gibt es keinen Messgrund dafür. In den USA verkauft More-Love.org „Don’t Weigh Me“-Karten zum Abgeben am Empfang, gerade weil es schwer ist, das im Wartezimmer laut zu sagen.

    Was in Deutschland gilt

    § 630d BGB verpflichtet die behandelnde Seite, vor Durchführung einer medizinischen Maßnahme die Einwilligung der Patientin einzuholen. Absatz 3 stellt fest, dass diese Einwilligung jederzeit und ohne Angabe von Gründen formlos widerrufen werden kann. Kernfall der Norm ist der Eingriff in Körper oder Gesundheit, und kein Gesetz klärt, ob ein Routine-Wiegen darunter fällt. Die Struktur des deutschen Behandlungsvertrags ist aber Einwilligung, nicht Gehorsam. Patientinnen stimmen Maßnahmen zu, sie werden ihnen nicht unterzogen. Zu bitten, die Waage auszulassen, mit dem Rücken zur Anzeige zu stehen oder die Manschettengröße zu prüfen, ist eine Bitte innerhalb dieser Struktur, keine Störung.

    § 630g BGB gibt dir das Recht, deine eigene Akte einzusehen. Gut zu wissen, auch wenn kaum je dokumentiert wird, mit welcher Manschette gemessen wurde.

    Worum du bitten kannst

    • Erst Blutdruck, dann Waage.
    • Oberarmumfang mit dem Maßband messen und die Manschette danach auswählen. Oberhalb von etwa 32 cm ist die Standardmanschette die falsche.
    • Bei einem hohen ersten Wert eine zweite Messung nach fünf Minuten im Sitzen.
    • Wenn das Gewicht keinem konkreten klinischen Zweck dient, sag, dass du darauf verzichten möchtest. Wenn es gebraucht wird, bitte darum, mit dem Rücken zur Anzeige zu stehen und die Zahl nicht genannt zu bekommen.

    Wenn eine Praxis darauf schlecht reagiert, steht in unserem Text darüber, was zu tun ist, wenn die Ärztin alles aufs Gewicht schiebt, wie es kurzfristig weitergeht. Unser Leitfaden zur Suche nach einer gewichtsneutralen Praxis beantwortet die langfristige Frage.

    Nichts davon handelt davon, ob irgendjemand weniger wiegen sollte. Es handelt davon, ob die Zahl in der Akte die Patientin beschreibt oder das Verfahren. Im Moment beschreibt sie manchmal das Verfahren.


    Dieser Artikel gibt keine medizinischen Ratschläge und empfiehlt weder für noch gegen eine Behandlung. Entscheidungen über Blutdruck, Medikamente und Kontrollen gehören dir und den Menschen, die dich behandeln.

  • Der erste Patient war 79, und niemand sagt, wer er ist

    Der erste Patient war 79, und niemand sagt, wer er ist

    Vorab: Dieser Artikel behandelt nicht, ob Retatrutid wirkt, und er ist keine Empfehlung für oder gegen ein Medikament. Es geht um die Frage davor. Wer entscheidet, wer vorne in einer Schlange stehen darf, die es offiziell noch gar nicht gibt?

    Was passiert ist

    Am 3. August 2026 bestätigte Eli Lilly, dass eine definierte Gruppe von Patientinnen und Patienten Frühzugang zu Retatrutid beantragen kann, einem Abnehmmittel, das die US-Arzneimittelbehörde FDA noch nicht zugelassen hat. Ein Unternehmenssprecher sagte Reuters, für „eine begrenzte Zahl von Patienten, die bestimmte medizinische Kriterien erfüllen und nicht an einer klinischen Studie teilnehmen können“, halte Lilly es für medizinisch angemessen, echtes Retatrutid vor der FDA-Zulassung verfügbar zu machen, im Einklang mit der FDA-Leitlinie. Man habe ein Expanded-Access-Programm aufgebaut und prüfe aktiv Anfragen von Behandelnden.

    Diese Ankündigung kam nicht von selbst. Sie kam nach vier Monaten Druck, und der Druck begann mit einem einzigen Patienten.

    Im April gewährte Lilly einem 79-jährigen Patienten Zugang zu Retatrutid im Einzelfall, Monate bevor es irgendeinen allgemeinen Rahmen dafür gab. STAT News berichtete darüber erstmals im Juni. Dem Bericht zufolge stellte eine leitende Ärztin oder ein leitender Arzt der National Institutes of Health den Antrag und führte therapierefraktäre Adipositas, obstruktive Schlafapnoe und pulmonale Hypertonie an.

    Dann wurde es politisch. STAT fragte im Weißen Haus nach, ob der Empfänger Präsident Donald Trump sei, der im Juni 80 wurde. Ein Sprecher erklärte, der Antrag habe nicht dem Präsidenten gegolten. Demokratische Abgeordnete verlangen seither Auskunft darüber, wer der Empfänger war. Nach dem Stand der Berichterstattung, den wir prüfen konnten, ist die Identität nicht offengelegt.

    Parallel dazu berichteten Ärztinnen und Ärzte, die dasselbe Unternehmen für ihre eigenen Patienten um dasselbe gebeten hatten, von wochenlangem Schweigen. Spencer Nadolsky und Mike Albert von der Online-Adipositasklinik Vineyard sagten STAT, sie hätten für mehrere Patienten Anträge gestellt, die auf Lillys zugelassenes Mittel Zepbound nicht ausreichend angesprochen hätten. Nadolsky sagte, einer seiner Patienten habe lediglich eine vorläufige Qualifizierung erhalten, und das erst, nachdem STAT bei Lilly um eine Stellungnahme gebeten hatte. Angela Fitch, medizinische Leiterin der Adipositasklinik knownwell, sagte, Behandelnden stehe „eine Erklärung irgendeiner Art“ darüber zu, ob es überhaupt ein formelles Programm gebe.

    Die Reihenfolge lautet also: Eine Person kommt hinein, eine Redaktion fragt nach, Abgeordnete fragen nach, dann erscheint ein Programm.

    Die Kriterien, und dass es sie in zwei Fassungen gibt

    Das muss ein Patient jetzt erfüllen. Mindestens 18 Jahre alt sein. Therapierefraktäre Adipositas haben. Zwei oder mehr schwere oder lebensbedrohliche adipositasbezogene Begleiterkrankungen haben, die aktuell nach Standard behandelt werden. Nicht an einer Studie zu Retatrutid oder einem vergleichbaren Prüfpräparat teilnehmen können. Alle Standardoptionen besprochen haben, einschließlich bariatrischer Chirurgie.

    Das ist bereits eine enge Tür. Aber ein Detail lohnt das Verweilen, weil es genau die Sorte Detail ist, die Einzelfälle entscheidet und fast nie in eine Schlagzeile kommt: Die Kriterien existieren in zwei leicht verschiedenen veröffentlichten Fassungen.

    Eine mit dem Programm vertraute Quelle sagte STAT, infrage kämen Personen ab 18, die nicht an einer Studie teilnehmen können, therapierefraktäre Adipositas mit zwei oder mehr schweren Begleiterkrankungen haben und alle Standardoptionen besprochen haben. Reuters berichtete, gestützt auf einen Unternehmenssprecher, etwas Strengeres: therapierefraktäre Adipositas trotz Verträglichkeit der höchsten zugelassenen Dosis einer Adipositastherapie. Das American Journal of Managed Care legte beide Darstellungen am 5. August nebeneinander und benannte es deutlich: Je nach Darstellung ist die Anforderung entweder ein Therapieversagen unter Maximaldosis oder das dokumentierte Gespräch über Standardoptionen. Der Widerspruch war zum Redaktionsschluss nicht aufgelöst.

    Zwei Fassungen einer Regel sind keine Fußnote. Sie sind der Unterschied zwischen einem Patienten, der qualifiziert ist, und einem, der es nicht ist, und weder der Patient noch die behandelnde Praxis bekommt zu sehen, welche Fassung auf sie angewendet wird. Fitch sagte, sie habe noch keinen Antrag gestellt und versuche weiterhin, von Lilly zu erfahren, ob Patientinnen und Patienten für die Behandlung überhaupt ein Studienzentrum aufsuchen müssten.

    Nicht alle Fachleute wollen hinein. Fatima Cody Stanford von der Harvard Medical School und Gitanjali Srivastava vom Vanderbilt University Medical Center sagten STAT, sie verfolgten den Weg für ihre Patienten nicht und wollten mehr Sicherheitsdaten sehen, bevor sie das Mittel außerhalb einer überwachten Studie anbieten. Stanford, selbst klinische Prüferin in Lillys Retatrutid-Studien, sagte, sie glaube nicht, dass das Unternehmen den Zugang über den ursprünglichen Patienten hinaus ausweiten wollte, und müsse nun ein Programm verwalten, das es möglicherweise nie geplant habe.

    Wer den Schlüssel tatsächlich hat

    Der Reflex ist, die Behörde verantwortlich zu machen. Der Reflex geht hier fehl, und die Korrektur ist wichtig, weil sie zeigt, wo die Macht wirklich sitzt.

    Die FDA beschreibt Expanded Access in ihrer eigenen Handreichung für Ärztinnen und Ärzte als Weg mit drei Rollen. Die Patientin bespricht sich mit einer behandelnden Person. Die behandelnde Person übernimmt die Aufsicht über die Behandlung, reicht die Unterlagen bei FDA und Ethikkommission ein und verantwortet Versorgung und Meldepflichten. Und das Unternehmen muss bereit sein, das Prüfpräparat zur Verfügung zu stellen. Die FDA schreibt selbst, dass sie die weit überwiegende Mehrheit der bei ihr eingehenden Anträge passieren lässt. Was sie nicht kann: einen Hersteller anweisen, ein Medikament herauszugeben, das er nicht herausgeben will.

    Der Flaschenhals ist also keine Behörde. Er ist eine Unternehmensentscheidung, und es gibt keinen äußeren Maßstab, den diese Entscheidung erfüllen muss, keine veröffentlichte Warteliste und keinen Widerspruchsweg.

    Das ist der Teil, den man aus dieser Geschichte mitnehmen sollte. Für ein nicht zugelassenes Medikament gibt es in diesem System nirgends einen Anspruch auf Zugang. Es gibt nur die Bereitschaft eines Unternehmens, und Bereitschaft verteilt sich entlang der Reichweite: eine leitende Ärztin an einer Bundesforschungseinrichtung, eine Redaktion mit einer Telefonnummer, ein Abgeordneter mit Briefkopf.

    Wäre das in Deutschland anders? Zum Teil

    Das deutsche Recht kennt denselben Weg, und es ist an Stellen strenger, die leicht zu übersehen sind.

    Nach § 21 Abs. 2 Nr. 3 Arzneimittelgesetz braucht ein Arzneimittel keine Zulassung, wenn es unter den Voraussetzungen des Artikels 83 der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 kostenlos für Patientinnen und Patienten zur Verfügung gestellt wird, die an einer zu schwerer Behinderung führenden oder lebensbedrohlichen Erkrankung leiden und mit einem zugelassenen Arzneimittel nicht zufriedenstellend behandelt werden können. (Ältere Handreichungen, auch die Seite, die das BfArM bis heute veröffentlicht, zitieren das als Nr. 6, nach der früheren Nummerierung. Der geltende Gesetzestext führt es als Nr. 3.)

    Das Verfahren steht in einer eigenen Verordnung, der Arzneimittel-Härtefall-Verordnung, in Kraft seit dem 22. Juli 2010. Nach § 3 muss die Person, die Veranlassung, Organisation und Finanzierung eines solchen Programms übernimmt, es der zuständigen Bundesoberbehörde anzeigen und einen festgelegten Satz Unterlagen einreichen. Nach § 4 bestätigt die Behörde den Eingang innerhalb von zwei Wochen, das Programm darf erst beginnen, wenn diese Bestätigung vorliegt und die Behörde nicht widersprochen hat, und die Behörde kann widersprechen, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind.

    Man vergleiche das mit dem US-Fall. In Deutschland kann ein Gruppenprogramm nicht still existieren und auch nicht still nicht existieren. Es muss einer staatlichen Stelle angezeigt werden, es darf nicht verkauft werden, und eine staatliche Stelle kann es stoppen.

    Und jetzt die Grenze, und sie steht auf der Seite des BfArM selbst: Die Verordnung gilt nur für Programme, die für Gruppen von Patientinnen und Patienten gedacht sind. Die Behandlung eines individuellen Einzelfalls ist ausdrücklich nicht Gegenstand der Verordnung und des zugehörigen Anzeigeverfahrens.

    Das heißt: Genau das, womit diese Geschichte anfing, eine nirgends benannte Person, die ein nicht zugelassenes Mittel vor allen anderen bekommt, fiele auch in Deutschland aus dem sichtbaren Verfahren heraus. Das deutsche System macht Programme rechenschaftspflichtig. Es macht individuelle Gefälligkeiten nicht sichtbar. Und in beiden Ländern entscheidet weiterhin das Unternehmen, ob es überhaupt ein Programm auflegt.

    Warum das in ein Magazin für dicke Menschen gehört

    Weil es dieselbe Form hat wie fast alles, was wir dieses Jahr dokumentiert haben, und die Form wird langsam selbst zur Geschichte.

    In Frankreich werden Abnehmmittel erstattet, in Deutschland sortiert das Gesetz sie unter Lifestyle. In den USA verläuft der Zugang zu GLP-1-Mitteln längst entlang des Einkommens, und die Schere bestraft doppelt. Die deutsche Erstattungsdebatte bietet, wie wir beim Vorstoß aus der G-BA-Spitze beschrieben haben, Versorgung zum Preis der Einstufung als krank. Und im Recht ist Körpergewicht weder in den USA noch in Großbritannien noch in Deutschland ein geschütztes Merkmal, Schutz läuft über das Behinderungsrecht, also über eine Diagnose.

    Jedes Mal derselbe Tausch. Zugang gibt es, aber nur gegen eine Kategorie: krank genug, arm genug, diagnostiziert genug, vernetzt genug. Der Retatrutid-Fall liefert die roheste Fassung davon: Zugang gegen Nähe zur Macht.

    Dazu kommt ein zweiter Punkt. Wenn Evidenz über diese Mittel eintrifft, kommt sie überwiegend von denen, die sie verkaufen. Drei Cochrane-Reviews zu Tirzepatid, Semaglutid und Liraglutid, über die das Deutsche Ärzteblatt am 7. November 2025 berichtete, fanden eine klinisch bedeutsame Gewichtsreduktion, solange die Therapie läuft. Alle drei Forschungsteams wiesen ausdrücklich darauf hin, dass die meisten zugrunde liegenden randomisierten Studien von den Herstellern finanziert wurden. Über die Frage, wer die Studien bezahlt, die diese Debatte prägen, haben wir Anfang des Monats geschrieben. Sie gilt auch hier.

    Der Vollständigkeit halber die Zahlen, auf die Lilly seinen Zulassungsantrag stützt, aus der Mitteilung des Unternehmens vom 23. Juli 2026: In TRIUMPH-2 verloren Erwachsene mit Typ-2-Diabetes und Adipositas oder Übergewicht unter der höchsten Dosis nach 80 Wochen im Mittel bis zu 20,8 Prozent ihres Körpergewichts, in TRIUMPH-3 Erwachsene mit schwerer Adipositas und bestehender Herz-Kreislauf-Erkrankung im Mittel bis zu 22,6 Prozent. Lilly kündigte an, die Zulassung im ersten Quartal 2027 bei der FDA zu beantragen. Wir berichten diese Zahlen als das, was sie sind: vom Hersteller mitgeteilte Topline-Ergebnisse, kein unabhängiges Urteil, und kein Grund für irgendjemanden, ein Medikament zu wollen oder nicht zu wollen.

    Was bleibt

    Ein 79-jähriger Mann bekam ein Medikament, das es offiziell noch nicht gibt. Wer er ist, wissen wir nicht. Seine Ärztinnen und Ärzte an einer Bundesforschungseinrichtung wussten, wie man fragt. Andere Ärztinnen und Ärzte fragten und warteten wochenlang. Dann fragten Journalistinnen, dann fragten Abgeordnete, und dann erschien ein Programm mit Regeln, die es in zwei Fassungen gibt.

    Nichts daran ist ein Argument über Körper. Es ist ein Argument über Warteschlangen und darüber, wer die Regeln fürs Anstehen schreiben darf. Für dicke Menschen, denen sehr viel erzählt wird, ihre Gesundheit sei eine Frage der persönlichen Anstrengung, lohnt es sich auszusprechen, wie viel vom tatsächlichen Zugang in diesem System über Nähe, Papierkram und Presseaufmerksamkeit entschieden wird.

    Quellen

    • Sneha S K, Deena Beasley: Eli Lilly to offer early access to next-gen obesity drug to some patients. Reuters, 3. August 2026. https://www.reuters.com/legal/litigation/eli-lilly-offer-early-access-next-gen-obesity-drug-some-patients-2026-08-03/
    • Lizzy Lawrence, Elaine Chen: Eli Lilly to allow more patients to apply for special access to unapproved obesity drug. STAT, 3. August 2026 (STAT Plus, Volltext hinter Bezahlschranke; die hier verwendeten Angaben stammen aus den Wiedergaben von AJMC und Reuters). https://www.statnews.com/2026/08/03/eli-lilly-retatrutide-mystery-patient-doctors-seek-same-access-their-patients/
    • Giuliana Grossi: Lilly Expands Retatrutide Access Amid Doctor Pushback. The American Journal of Managed Care, 5. August 2026. https://www.ajmc.com/view/lilly-expands-retatrutide-access-amid-doctor-pushback
    • Eli Lilly and Company: Lilly’s triple agonist, retatrutide, successful in two additional Phase 3 obesity trials. Pressemitteilung, 23. Juli 2026. https://investor.lilly.com/news-releases/news-release-details/lillys-triple-agonist-retatrutide-successful-two-additional
    • US Food and Drug Administration: Expanded Access, Information for Physicians. https://www.fda.gov/news-events/expanded-access/expanded-access-information-physicians
    • § 21 Abs. 2 Nr. 3 Arzneimittelgesetz. https://www.gesetze-im-internet.de/amg_1976/__21.html
    • §§ 1, 3, 4 Arzneimittel-Härtefall-Verordnung. https://www.gesetze-im-internet.de/amhv/
    • BfArM: Arzneimittel-Härtefallprogramme / Compassionate Use. https://www.bfarm.de/DE/Arzneimittel/Klinische-Pruefung/Compassionate-Use/_artikel.html
    • Fast alle Studien zu „Abnehmspritzen“ von Herstellern finanziert. Deutsches Ärzteblatt, 7. November 2025 (Cochrane Database of Systematic Reviews 2025, DOI 10.1002/14651858.CD016018, 10.1002/14651858.CD015092.pub2, 10.1002/14651858.CD016017). https://www.aerzteblatt.de/news/fast-alle-studien-zu-abnehmspritzen-von-herstellern-finanziert-a4c0435a-b30e-4d18-92f3-4ccdf5087d1c

    Hinweis zur Quellenlage: Der STAT-Artikel liegt hinter einer Bezahlschranke. Jede STAT zugeschriebene Angabe in diesem Text stammt aus der faktengeprüften Zusammenfassung des AJMC oder aus Reuters, die beide STAT ausdrücklich als Quelle nennen. Es wird kein wörtliches Zitat wiedergegeben, das wir nicht in einer zugänglichen Quelle gefunden haben. Die Identität des Aprilpatienten ist nicht bekannt und wird hier über das berichtete Dementi des Weißen Hauses hinaus nicht spekuliert.