Gewichtsdiskriminierung: Was sie ist, was das Recht sagt, und was du tun kannst

Gewichtsdiskriminierung kündigt sich selten an. Sie ist der Flugzeugsitz, der für jemand anderen gebaut wurde. Die Ärztin, die nicht über die Waage hinaussieht. Das Vorstellungsgespräch, das in dem Moment kippt, in dem du den Raum betrittst. Der gut gemeinte Hinweis von Fremden, die entschieden haben, dass dein Körper öffentliches Eigentum ist.

Das meiste davon ist legal. Das ist keine Redewendung. In fast keinem Land der Welt ist Körpergröße oder Körpergewicht ein geschütztes Merkmal, und in Deutschland ist es das ausdrücklich nicht. Dieser Artikel erklärt, was Gewichtsdiskriminierung ist, was die Rechtslage in Deutschland, den USA und Großbritannien im August 2026 tatsächlich hergibt, und was du in den beiden Situationen tun kannst, in denen am meisten auf dem Spiel steht: in der Arztpraxis und im Job.

Das hier ist allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Gesetze ändern sich, und ob eine Regel greift, hängt am Einzelfall. Wenn dir etwas passiert ist, sprich mit einer Anwältin, dem Betriebsrat, der Gewerkschaft oder einer Antidiskriminierungsberatungsstelle.

Was Gewichtsdiskriminierung eigentlich ist

Gewichtsdiskriminierung, auch Anti-Fett-Bias oder Gewichtsstigma genannt, ist die Ungleichbehandlung von Menschen wegen ihrer Körpergröße. Sie zeigt sich in drei Ebenen, und es lohnt sich, sie auseinanderzuhalten, weil jede eine andere Antwort braucht.

Zwischenmenschlich. Kommentare, Witze, ungefragte Ratschläge, Blicke, Moralpredigten über den Einkaufswagen. Das ist die Ebene, die zuerst auffällt, und die, die Gesetze so gut wie nie erreichen.

Institutionell. Medizin, die statt einer Diagnose „abnehmen“ sagt. Auswahlverfahren, die dicke Bewerberinnen und Bewerber still aussortieren. Stühle, Geräte, Dienstkleidung und Türen, die für ein schmales Spektrum von Körpern gebaut sind. Das ist die Ebene, an der Geld und Gesundheit hängen, und um die geht es hier hauptsächlich.

Verinnerlicht. Die Stimme im eigenen Kopf, die all das aufgenommen hat und jetzt kostenlos weitersendet. Die billigste Form der Durchsetzung, die es gibt, weil sie ohne Durchsetzende auskommt.

Es ist nicht eingebildet

Dicken Menschen wird routinemäßig gesagt, sie bildeten sich das ein. Der klarste Gegenbeleg ist keine Umfrage, sondern eine Gerichtsakte, weil Arbeitgeber vor Gericht aussprechen müssen, was sie sonst nur denken.

2007 bekam Casey Taylor vom US-Bahnkonzern BNSF ein Stellenangebot als Elektroniktechniker, unter Vorbehalt einer Untersuchung. Die Untersuchung ergab, dass er die körperlichen Anforderungen der Stelle erfüllt. Sein BMI lag bei 41,3. Daraufhin teilte BNSF ihm mit, man könne seine medizinische Eignung nicht beurteilen, bot an, die Sache neu zu prüfen, wenn er Schlaflabor, Blutwerte und Belastungstest selbst bezahle, und erklärte, es sei Unternehmenspolitik, niemanden mit einem BMI über 35 einzustellen. Er war arbeitslos und nicht krankenversichert und konnte die Untersuchungen nicht bezahlen. Seine einzige Alternative, so BNSF, sei, zehn Prozent seines Gewichts zu verlieren und das sechs Monate zu halten. Das ist keine Aktivistenerzählung. Das sind die Feststellungen, die der Oberste Gerichtshof des US-Bundesstaats Washington 2019 in seinem Urteil wiedergibt.

So sieht institutionelle Gewichtsdiskriminierung aus, wenn sie einmal aufgeschrieben wird: eine geeignete Bewerbung, eine bestandene Untersuchung, und eine Zahl, die beides aussticht.

Die Rechtslage in einem Absatz

Wenn du von den folgenden Abschnitten nur einen liest, dann diesen. In Deutschland, den USA und Großbritannien ist Körpergewicht als solches fast nirgends ein geschütztes Merkmal. Wo überhaupt Schutz besteht, führt der Weg über das Behinderungsrecht. Der Weg funktioniert, aber er hat einen Preis: Geschützt ist in der Regel, wer sich als beeinträchtigt, gestört oder krank einordnen lässt. Die wenigen Orte, die Körpergewicht direkt schützen, ohne diesen Umweg, lassen sich in einem Satz aufzählen.

Deutschland: das AGG nennt Gewicht nicht

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz sagt sein Ziel in einem einzigen Satz, und dieser Satz ist das ganze deutsche Problem. § 1 AGG will Benachteiligungen verhindern oder beseitigen „aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität“. Sieben Gründe. Gewicht ist keiner davon, und die Aufzählung ist abschließend.

Diese Lücke zieht sich durch das ganze Gesetz, und zwar bis dahin, wo man sich überhaupt beschweren darf. § 13 AGG gibt Beschäftigten ein Beschwerderecht im Betrieb, aber nur, wenn sie sich „wegen eines in § 1 genannten Grundes“ benachteiligt fühlen. § 27 AGG öffnet die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, ebenfalls nur für die Gründe aus § 1. Wer wegen seines Körpers benachteiligt wird und das nicht als Behinderung darstellen kann oder will, ist damit nicht nur ohne Anspruch, sondern formal auch ohne Adresse.

Der Umweg führt also über die Behinderung, und die Tür dazu hat der Europäische Gerichtshof geöffnet. Am 18. Dezember 2014 entschied er im dänischen Fall Karsten Kaltoft, einem Tagesvater, dem nach fünfzehn Jahren gekündigt worden war, zwei Dinge. Erstens: Das Unionsrecht kennt kein allgemeines Verbot der Diskriminierung wegen Adipositas als solcher. Zweitens: Die Adipositas eines Arbeitnehmers ist dann eine Behinderung im Sinne der Gleichbehandlungsrichtlinie 2000/78/EG, wenn sie eine Einschränkung mit sich bringt, die insbesondere auf langfristige physische, geistige oder psychische Beeinträchtigungen zurückzuführen ist, welche in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren die volle und wirksame Teilhabe am Berufsleben gleichberechtigt mit anderen behindern können. Ausdrücklich unerheblich ist dabei, ob die betroffene Person zur Entstehung beigetragen hat. Als Beispiele nennt das Gericht eingeschränkte Mobilität und Krankheitsbilder, die die Arbeit verhindern oder beschwerlich machen.

Die deutsche Definition steht in § 2 Abs. 1 SGB IX und liest sich sehr ähnlich: Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können. Zwei Scharniere also: nicht der Körper allein, sondern der Körper im Zusammenspiel mit Barrieren, und es muss auf Dauer angelegt sein.

Darüber liegt das Schwerbehindertenrecht. Ab einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 gilt man als schwerbehindert im Sinne von Teil 3 des SGB IX, ab einem Grad von wenigstens 30 kann eine Gleichstellung beantragt werden. § 164 Abs. 2 SGB IX verbietet Arbeitgebern, schwerbehinderte Beschäftigte wegen ihrer Behinderung zu benachteiligen, und verweist für die Einzelheiten zurück aufs AGG.

Zwei Paragrafen, die im Alltag mehr wert sind als alle Urteile

Die Beweislast kippt. Nach § 22 AGG gilt: Wer im Streitfall Indizien beweist, die eine Benachteiligung wegen eines in § 1 genannten Grundes vermuten lassen, zwingt die Gegenseite, den Beweis zu führen, dass kein Verstoß vorlag. Du musst die Diskriminierung also nicht beweisen. Du musst genug Indizien liefern, dass sie plausibel wird. Genau deshalb ist Dokumentation kein Papierkram, sondern der Kern der Sache.

Die Frist beträgt zwei Monate, und sie ist gnadenlos. Nach § 15 Abs. 4 AGG muss ein Anspruch auf Schadensersatz oder Entschädigung innerhalb von zwei Monaten schriftlich geltend gemacht werden. Bei einer Bewerbung oder einem beruflichen Aufstieg läuft die Frist ab Zugang der Ablehnung, sonst ab dem Zeitpunkt, an dem du von der Benachteiligung erfährst. Wer sie verpasst, verliert den Anspruch, egal wie stark er war. Ergänzend deckelt § 15 Abs. 2 AGG die Entschädigung bei einer Nichteinstellung auf drei Monatsgehälter, wenn du auch bei benachteiligungsfreier Auswahl nicht eingestellt worden wärst.

Wenn du zwei Sätze aus diesem Artikel mitnimmst, dann diese beiden. Sie entscheiden mehr Fälle als jede Grundsatzfrage.

USA: kein Bundesschutz, aber zwei echte Ausnahmen

Ein Bundesgesetz gegen Gewichtsdiskriminierung gibt es in den USA nicht. Der nächstliegende Kandidat ist der Americans with Disabilities Act, und damit stellt sich dieselbe Frage wie in Europa: Zählt ein dicker Körper als Beeinträchtigung?

Vier Bundesberufungsgerichte haben inzwischen geantwortet: nur, wenn etwas anderes sie verursacht hat. Die einschlägige Verordnung definiert körperliche Beeinträchtigung als „physiological disorder or condition“, also als physiologische Störung oder Zustand, der ein Körpersystem betrifft. 2019 schloss sich der Seventh Circuit dem Second, Sixth und Eighth Circuit an: Extreme Adipositas ist nur dann eine Beeinträchtigung im Sinne des ADA, wenn sie Folge einer zugrunde liegenden physiologischen Störung ist. Der Kläger, ein Busfahrer aus Chicago, verlor. Das Gericht wies auch das Argument medizinischer Fachverbände zurück, Adipositas sei als anerkannte Krankheit automatisch eine physiologische Störung. Der ADA sei ein Antidiskriminierungsgesetz, kein Gesundheitsgesetz.

Das Ergebnis ist eigenartig: Nach Bundesrecht ist ein dicker Mensch nicht geschützt, weil er dick ist, und geschützt, weil er krank ist, nur wenn er nachweist, dass die Krankheit zuerst da war.

Michigan durchbricht das seit dem 31. März 1977. Der Elliott-Larsen Civil Rights Act zählt seine Merkmale schon im Gesetzestitel auf: Religion, Rasse, Hautfarbe, nationale Herkunft, Alter, Geschlecht, Körpergröße, Gewicht, Familienstand. Kein Umweg über eine Behinderung, keine Diagnose, kein ärztliches Attest. Gewicht steht einfach auf der Liste, seit fast fünfzig Jahren, und Michigan ist bis heute der einzige US-Bundesstaat, in dem das so ist.

New York City hat Körpergröße und Gewicht mit dem Local Law 61 von 2023 in sein Menschenrechtsgesetz aufgenommen, unterzeichnet am 26. Mai 2023, in Kraft seit dem 26. November 2023. Es gilt für Arbeit, Wohnen und öffentlich zugängliche Einrichtungen, also Krankenhäuser, Fitnessstudios, Restaurants, Theater, Geschäfte. Erfasst sind Arbeitgeber ab vier Beschäftigten. Beim Wohnen gibt es überhaupt keine Ausnahme. Die zuständige Kommission stellt ausdrücklich klar: Vermutete Gesundheits- und Sicherheitsbedenken wegen der Körpergröße sind keine Rechtfertigung, Kundenwunsch ist keine Rechtfertigung, und ein Markenbild ist keine Rechtfertigung. Bußgelder reichen bis 125.000 Dollar, bei vorsätzlichem oder böswilligem Verhalten bis 250.000 Dollar.

Zwischen beiden Modellen liegt der Bundesstaat Washington. Dort entschied der Oberste Gerichtshof 2019 im Fall Casey Taylor, Adipositas sei immer eine Beeinträchtigung im Sinne des Landesantidiskriminierungsgesetzes, weil die Medizin sie als physiologische Störung anerkenne. Praktisch ist das starker Schutz. Grundsätzlich ist es Schutz, der mit der Zustimmung bezahlt wird, dicke Körper seien gestörte Körper.

Minneapolis ist am 1. August 2025 dazugekommen und geht dabei weiter als beide. Die geänderte Antidiskriminierungssatzung (Ordinance No. 2025-022) definiert Gewicht so, dass sie „an impression of a person’s weight (fat, thin, etc.), regardless of numerical measurement“ erfasst. Geschützt ist damit auch, als dick zu gelten, nicht nur eine Zahl. Dieselbe Änderung nimmt freiwillige betriebliche Wellness-Anreize für „gesundes Gewichtsmanagement“ aus, weshalb sich das genaue Lesen lohnt: was Minneapolis schützt und was es stehen lässt.

Daneben schützen einzelne Städte Körpergröße oder äußeres Erscheinungsbild, darunter San Francisco, Santa Cruz, Madison, Urbana, Binghamton und Washington DC. Gesetzentwürfe in New Jersey und Massachusetts liegen seit Jahren vor und sind bis heute nicht Gesetz geworden.

Großbritannien: steht auch nicht auf der Liste

Der Equality Act 2010 nennt neun geschützte Merkmale: Alter, Behinderung, Geschlechtsangleichung, Ehe und eingetragene Partnerschaft, Schwangerschaft und Mutterschaft, Rasse, Religion oder Weltanschauung, Geschlecht, sexuelle Orientierung. Gewicht ist nicht dabei, Körpergröße und Aussehen ebenso wenig. Auch hier führt der Weg über die Behinderung: Nach Section 6 liegt eine Behinderung vor, wenn eine körperliche oder geistige Beeinträchtigung erhebliche und langfristige nachteilige Auswirkungen auf alltägliche Verrichtungen hat. Dicksein allein genügt dafür nicht. Britische Arbeitsgerichte haben die Linie so gezogen, dass Adipositas für sich genommen keine Behinderung begründet, es aber wahrscheinlicher machen kann, dass die vom Gesetz verlangten Beeinträchtigungen vorliegen; zitiert wird dafür meist die Entscheidung Walker v Sita Information Networking Computing Ltd des Employment Appeal Tribunal von 2013.

Das Muster: Schutz gegen Diagnose

Stellt man die drei Rechtsordnungen nebeneinander, zeigt sich überall dieselbe Konstruktion. Körpergewicht ist nicht geschützt. Behinderung ist geschützt. Also bekommen dicke Menschen Schutz in dem Maß, in dem sie sich als behindert, gestört oder krank beschreiben lassen.

Das ist kein technisches Detail, das ist ein Handel, und beide Seiten davon gehören ausgesprochen. Der Nutzen ist echt: Die Begründung des Gerichts in Washington verschaffte Casey Taylor einen Anspruch, den ihm das Bundesrecht verweigert hätte. Der Preis ist genauso echt: Jeder Erfolg auf diesem Weg bestätigt die Prämisse, ein dicker Körper sei ein defekter Körper. Und das ist genau die Prämisse, aus der die Diskriminierung überhaupt erst entsteht.

Es ist derselbe Handel, der in der Gesundheitspolitik auftaucht, wenn Erstattung an der Anerkennung als Krankheit hängt. Wir haben ihn am deutschen Beispiel im Text über den G-BA-Vorstoß zur Kassenerstattung von Abnehmmitteln beschrieben und im europäischen Vergleich unter Frankreich zahlt, Deutschland nicht. Es ist auch der Handel, den der gewichtsneutrale Ansatz ablehnt. Michigan und New York City sind deshalb interessant: Sie schützen das Merkmal, nicht die Pathologie.

In der Arztpraxis

Hier steht am meisten auf dem Spiel, weil der Preis einer Abfertigung eine übersehene Diagnose ist. Wenn dein Gewicht als Antwort benutzt wird statt als ein Befund unter vielen, helfen ein paar konkrete Züge.

  • Die Umkehrfrage stellen. „Was würden Sie einer dünnen Patientin mit genau diesen Beschwerden empfehlen?“ Höflich, präzise, schwer schlecht zu beantworten.
  • Nach der Differenzialdiagnose fragen. „Was könnte es sonst sein, und wie schließen wir das aus?“ Eine Antwort, die nur aufs Gewicht zeigt, hat meist keinen zweiten Punkt.
  • In die Akte bringen lassen. Bitte darum, dass dein Anliegen und die Ablehnung einer weiteren Abklärung dokumentiert werden. Nichts verändert ein Gespräch schneller.
  • Das Wiegen ablehnen, wenn es nicht nötig ist. Wiegen ist eine medizinische Maßnahme wie jede andere und braucht deine Einwilligung. Du darfst fragen, wofür sie heute gebraucht wird.
  • Jemanden mitnehmen. Zeugen verändern Verhalten, und sie erinnern sich an das, was du vor Anspannung überhört hast.
  • Die Akte holen. § 630g Abs. 1 BGB gibt dir auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die vollständige Behandlungsakte, samt Abschriften, auch elektronisch. Das ist kein Gefallen, das ist ein Anspruch.

Nichts davon ist eine Garantie. Es ist Hebelwirkung an den Stellen, an denen das System welche hergibt. Zwei Texte gehen tiefer: Was tun, wenn die Ärztin alles aufs Gewicht schiebt und Gewichtsneutrale Ärztin oder Arzt finden. Für den psychotherapeutischen Bereich: gewichtssensible Psychotherapie finden.

Im Job

Gewichtsdiskriminierung am Arbeitsplatz ist selten ein einzelner Moment. Sie ist ein Muster kleiner Entscheidungen, für die es jeweils eine harmlose Erklärung gibt. Deshalb ist der praktische Rat unspektakulär und wirksam.

  • Muster dokumentieren, nicht nur Momente. Datum, wer was gesagt hat, welche Entscheidung wie ausging, wer dabei war. Zeitnahe Notizen sind später mehr wert als ein gutes Gedächtnis, und § 22 AGG macht genau daraus deine Indizien.
  • Die Zwei-Monats-Frist ab Tag eins im Kopf haben. Schriftlich, § 15 Abs. 4 AGG. Notiere dir das Datum der Ablehnung sofort.
  • Wissen, durch welche Tür du gehst. In Deutschland ist der Anknüpfungspunkt die Behinderung, nicht das Gewicht. Das entscheidet, welche Belege du brauchst.
  • Anforderung und Aussehen trennen. Eine echte Anforderung, etwa eine bestimmte Last zu heben, ist zulässig. Eine Vermutung darüber, was du kannst, weil man dich ansieht, ist etwas anderes.
  • Die vorhandenen Strukturen nutzen. Betriebsrat, Personalrat, Schwerbehindertenvertretung, Gewerkschaft, Beratungsstellen. Sie haben so etwas schon gesehen.

Ein Befund lohnt sich hier mitzunehmen: Männer und Frauen erleben nicht dieselbe Version davon, und Männer wenden sie deutlich häufiger gegen sich selbst. Wir haben die Forschung in Dicke Männer geben sich selbst die Schuld aufgearbeitet.

Der verinnerlichte Teil

Du kannst weder einen Flugzeugsitz noch eine voreingenommene Personalabteilung im Alleingang reparieren. Woran du arbeiten kannst, ist der Teil, der eingezogen ist und jetzt Miete verlangt: die Annahme, du hättest die Behandlung verdient.

Das ist nicht nur emotional wichtig, sondern praktisch. Wer die Botschaft verinnerlicht hat, schiebt Arztbesuche auf, akzeptiert schlechtere Versorgung, bewirbt sich seltener und widerspricht weniger. Das Vorurteil erledigt einen Teil seiner Arbeit, indem es die Betroffenen anwirbt. Das mentale Gewicht eines dicken Körpers geht dem ausführlich nach.

Was tatsächlich etwas ändert

Individuelle Bewältigung ist Überleben, keine Lösung. Gewichtsdiskriminierung ist strukturell, und sie reagiert auf strukturellen Druck: Gesetze, die Körpergröße direkt benennen statt sie über eine Diagnose zu leiten. Medizinische Ausbildung, die Gewichtsbias als klinischen Fehler behandelt. Betriebsvereinbarungen, die Körpergröße aufnehmen, ohne dass ein Gesetz sie zwingt. Und Infrastruktur, die für die Spannweite von Körpern gebaut ist, die es tatsächlich gibt.

Teile davon laufen längst. Michigan führt das Experiment seit fast einem halben Jahrhundert durch, ohne dass der Himmel eingestürzt wäre. New York City tut es seit knapp drei Jahren in der größten Stadt der USA. Das Gegenargument, ein Schutz von Körpergröße sei nicht praktikabel, hat ein Belegproblem: Er wird seit Jahrzehnten praktiziert.

Häufige Fragen

Ist Gewichtsdiskriminierung in Deutschland verboten?

Nicht als solche. § 1 AGG zählt sieben Gründe auf, Gewicht ist keiner davon, und die Aufzählung ist abschließend. Geschützt bist du nur, wenn sich die Benachteiligung an einen der genannten Gründe knüpfen lässt, in der Praxis fast immer an eine Behinderung.

Ist Adipositas eine Behinderung?

Nicht automatisch. Nach der EuGH-Entscheidung von 2014 ist sie eine Behinderung, wenn sie eine langfristige Einschränkung mit sich bringt, die in Wechselwirkung mit Barrieren die gleichberechtigte Teilhabe am Berufsleben behindern kann. § 2 Abs. 1 SGB IX formuliert es ähnlich und verlangt eine Dauer von mehr als sechs Monaten. Ob das im Einzelfall zutrifft, entscheiden die Gerichte anhand der konkreten Einschränkungen, nicht anhand des BMI.

Darf mich ein Arbeitgeber wegen meines Gewichts ablehnen?

In Deutschland grundsätzlich ja, solange er damit keinen der Gründe aus § 1 AGG trifft. Wichtig ist die Unterscheidung, die auch die US-Rechtsprechung durchzieht: Eine echte Anforderung, die du nicht erfüllst, ist zulässig. Eine Annahme darüber, was du leisten kannst, weil man dich ansieht, ist es nicht.

Wie lange habe ich Zeit, um etwas zu unternehmen?

Zwei Monate, schriftlich, nach § 15 Abs. 4 AGG. Bei Bewerbung und Beförderung läuft die Frist ab Zugang der Ablehnung, sonst ab Kenntnis der Benachteiligung. Das ist der häufigste Grund, aus dem sonst tragfähige Ansprüche verloren gehen.

Was mache ich, wenn meine Ärztin alles aufs Gewicht schiebt?

Frag, was sie einer dünnen Patientin mit denselben Beschwerden empfehlen würde, frag nach der Differenzialdiagnose, und lass beides in die Akte aufnehmen. Wenn es sich wiederholt, ist ein Praxiswechsel eine legitime Konsequenz und keine Niederlage. Die Einsicht in deine Behandlungsakte steht dir nach § 630g BGB zu.

Hilft Abnehmen?

Das ist die falsche Frage, und diese Seite beantwortet sie nicht. Diskriminierung ist etwas, das andere tun. Von den Betroffenen zu verlangen, ihren Körper zu ändern, damit es aufhört, ist keine Abhilfe, sondern eine Wiederholung des Problems. Dazu kommt, dass es nicht hält, was es verspricht: Eine 2026 veröffentlichte Befragung von 128 Patientinnen und Patienten im Schnitt 44,5 Monate nach einer bariatrischen Operation fand, dass 33,9 Prozent dafür verurteilt wurden, sich den „einfachen Weg“ genommen zu haben, 26,1 Prozent die Operation vor anderen verschwiegen und 39,2 Prozent sich nach dem Gewichtsverlust stärker selbst kritisierten, weil andere sie entsprechend behandelten. Eine kleine Einzelstudie, die Prozentwerte sind also ein Hinweis, keine Messung. Die Richtung ist der Punkt: Das Stigma hing nie wirklich an den Kilos.

Das Fazit

Gewichtsdiskriminierung ist real, in Gerichtsakten dokumentiert und meist weder dein Fehler noch dein Versagen. In den meisten Ländern ist sie zugleich legal, und wo sie es nicht ist, kommt der Schutz in der Regel mit einer Diagnose im Gepäck. Zu wissen, in welcher dieser beiden Lagen du steckst, ist der Unterschied zwischen einer Beschwerde und einem Fall.

Fatosphere hält eine rote Linie: Wir bewerben keine Diäten und keine Abnehmprogramme, und wir behandeln einen kleineren Körper nicht als Lösung für das Verhalten anderer Leute. Das Problem ist die Behandlung, nicht der Körper, der sie abbekommt.

Quellen

  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, §§ 1, 13, 15, 22 und 27, gesetze-im-internet.de.
  • Sozialgesetzbuch IX, § 2 und § 164, gesetze-im-internet.de.
  • Bürgerliches Gesetzbuch, § 630g, gesetze-im-internet.de.
  • Gerichtshof der Europäischen Union, Rechtssache C-354/13, FOA für Karsten Kaltoft gegen Kommunernes Landsforening, Urteil vom 18. Dezember 2014.
  • Equality Act 2010, Sections 4 und 6, legislation.gov.uk.
  • Walker v Sita Information Networking Computing Ltd, UK Employment Appeal Tribunal, UKEAT/0097/12, 2013 (nach Berichten; der Volltext war zum Zeitpunkt des Schreibens nicht abrufbar).
  • Elliott-Larsen Civil Rights Act, Act 453 of 1976, in Kraft seit 31. März 1977 (Gesetzestext, Michigan Department of Civil Rights).
  • New York City Commission on Human Rights, Height and Weight Protections in the New York City Human Rights Law (Local Law 61 of 2023), nyc.gov.
  • Richardson v. Chicago Transit Authority, Nos. 17-3508 und 18-2199 (7th Cir., Urteil vom 12. Juni 2019), Slip Opinion, mit Verweis auf 29 C.F.R. 1630.2(h)(1), Morriss v. BNSF Ry. Co. (8th Cir. 2016), EEOC v. Watkins Motor Lines (6th Cir. 2006), Francis v. City of Meriden (2d Cir. 1997).
  • Taylor v. Burlington Northern Railroad Holdings Inc., No. 96335-5 (Supreme Court of Washington, 11. Juli 2019), Slip Opinion.
  • Residual Stigma and Internalized Weight Bias following Metabolic Bariatric Surgery, Obesity Surgery 36, 2987-2993, veröffentlicht am 24. April 2026, DOI 10.1007/s11695-026-08691-5.

Zuletzt grundlegend überarbeitet am 6. August 2026. Die beschriebene Rechtslage bezieht sich auf dieses Datum.

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